Österreich erhöht Förderbudget für E-Zweiräder
Die Förderung für einspurige E-Kraftfahrzeuge wurde bereits in diesem Jahr vom Ministerium verlängert, doch der Fördertopf ist nach wenigen Wochen bereits erschöpft. 690 Zweiräder wurden beantragt, zusätzlich liegen rund 620 weitere Registrierungen vor, wie das Ministerium mitteilt. „Um möglichst vielen Privatpersonen den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität zu ermöglichen, werden die Mittel nun um eine halbe Million Euro aufgestockt“, heißt es dort.
Im Juli 2025 startete Mobilitätsminister Peter Hanke das Programm „eMove Austria“ mit dem Ziel, E-Mobilität in Österreich voranzutreiben. Bei den einspurigen E-Kraftfahrzeugen werden E-Mopeds der Klassen L1 und L3 gefördert. „eMove Austria“ geht aber über die E-Mopeds hinaus, es geht auch um die Förderung schwerer Elektrofahrzeuge wie E-Lkw und E-Busse sowie den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Die Förderung von Pkw ist hingegen ausgelaufen.
Rund um die hohe Nachfrage bei der Zweirad-Förderung freut sich Hanke über das hohe Interesse. „Die hohen Förderanträge sind für mich ein Zeichen dafür, dass E-Mobilität in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. Natürlich haben wir noch einen weiten Weg vor uns, aber die steigende Anzahl an E-Zweirädern und die bereits 250.000 E-Autos in Österreich sprechen für sich“, so der Minister. „Die Österreicherinnen und Österreicher stehen der E-Mobilität offen gegenüber, und es ist unser Auftrag als Bundesregierung, diesen Umstiegsprozess auf emissionsfreie Antriebe mit den richtigen Maßnahmen zu begleiten.“
Die Förderung im Überblick:
- E-Zweirad Klasse L1e: 350 Euro Zweiradimporteure + 600 Euro BMIMI – insgesamt 950 Euro pro Fahrzeug
- E-Zweirad Klasse L3e ≤ 11 kW (15 PS): 500 Euro Zweiradimporteure + 1.200 Euro BMIMI – insgesamt 1.700 Euro pro Fahrzeug
- E-Zweirad Klasse L3e > 11 kW (15 PS): 500 Euro Zweiradimporteure + 1.800 Euro BMIMI – insgesamt 2.300 Euro pro Fahrzeug
Das Förderangebot richtet sich an Privatpersonen sowie an Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine. Die Pauschalfördersätze für Privatpersonen sind auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, jene für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine auf maximal 30 Prozent.
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