Sachsen fördert Ladestationen mit Stromspeicher

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Das sächsische Landesprogramm zur Förderung stationärer Stromspeicher wird 2018 fortgesetzt und mit weiteren 3,5 Mio Euro ausgestattet. Neu ist, dass nun auch Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gefördert werden kann, wenn diese in Kombination mit einem neuen Stromspeicher beantragt wird. 

Die Zuwendung für Akkus besteht aus einem Sockelbetrag von 1.000 Euro plus einem Leistungsbetrag von 200 Euro pro kWh. Für die mit dem Stromspeicher verknüpfte Ladeinfrastruktur werden 400 Euro pro AC- bzw. 1.500 Euro pro DC-Ladepunkt gewährt.

„Damit gehen wir einen wichtigen Schritt bei der Verknüpfung von Strom und Mobilität und tragen zur Entlastung der Netze vor Ort bei. Mit der Erhöhung des Maximalfördersatzes ermöglichen wir eine finanziell attraktive Förderung für größere Stromspeicher in Kommunen und Unternehmen, die Ihre Eigenversorgungsquote mit dem selbst produzierten Strom erhöhen wollen. Wir denken da vor allem auch an Quartierspeicher“, so Wirtschaftsminister Martin Dulig. Ab dem 4. Januar 2018 gelten somit höhere Fördergrenzen bis 50.000 Euro und an die Marktentwicklung angepasste Fördersätze.
sachsen.de

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