EASA: Neuer Zulassungsrahmen für Elektro-Flugzeuge und Lufttaxis

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Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat einen Rahmenplan für Batterie-elektrische und hybrid-elektrische Senkrechtstarter in Europa beschlossen: Mit der „Special Condition“ haben die Konstrukteure jetzt erste Vorgaben für diese Gruppe von Luftfahrzeugen.

Der Hintergrund: Im bislang gültigen Regelwerk sind solche Senkrechtstarter schlichtweg nicht vorgesehen. Das wurde ursprünglich für Starrflügler, Drehflügler, Ballons und Segelflugzeuge entworfen. Die (teil-)elektrischen Fluggeräte, die ihre großen Rotoren sowohl für Start und Landung als auch den Flugbetrieb nutzen, fallen unter keine dieser Definitionen – und könnten daher auch nur mit einer Sonderzulassung abheben. Die neuen Vorschriften sollen jetzt den Weg für den Einsatz der Senkrechtstarter ebnen.

So erhalten die Unternehmen einen Rahmen, in welchem die Fluggeräte künftig in Europa zugelassen werden können – und damit eine gewisse Investitionssicherheit. In den Vorgaben definiert die EASA die neue Klasse „Small Category“, unter die die senkrecht startenden Lufttaxis (VTOL) fallen. Bis zu neun Passagiere sollen zulässig sein, das maximale Startgewicht ist mit 3.175 Kilogramm definiert. Zudem ist noch eine Unterteilung in die Zertifizierungskategorien „Basic“ und „Enhanced“ geplant.

Die Flugtaxis werden unter die letztere Kategorie fallen, da nur diesen Fluggeräten das Überfliegen von Ballungsräumen erlaubt werden soll. Auch für die Beförderung von Passagieren müssen die „Enhanced“-Regeln angewendet werden. Bei Bedarf ließen sich die Regeln an örtliche Gegebenheiten anpassen, so die EASA weiter. Man arbeite außerdem mit internationalen Partnern an einem einheitlichen Standard. In diesen sollen auch die Erfahrungen aus den VTOL-Regeln einfließen.
aero.de, aerosieger.de, easa.europa.eu, easa.europa.eu (PDF)

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