Gesetzesentwurf für Reform des Wohneigentumsrechts bis Ende des Jahres

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Für die lange erwarteten Änderungen im Wohneigentumsrecht (WEG) zur Erleichterung der Installation privater Ladestationen gibt es nun endlich zumindest einen groben Zeitplan. Die Neuregelungen könnten bis Ende 2020 in Kraft treten.

Auf Basis eines Abschlussberichts einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis zum Jahresende ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, heißt es aus dem Justizministerium. Justiz-Staatssekretär Gerd Billen sagte, es gehe darum, die Elektromobilität zu fördern. Bisher gibt es hohe Hürden, wenn ein Mieter oder Teil-Eigentümer etwa eine Ladestation in einer gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage installieren will.

Künftig soll es also eine Art Rechtsanspruch für Wohneigentümer und Mieter geben. „Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern“, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen. Nur mit flächendeckender Ladeinfrastruktur wird die Wende zur Elektromobilität gelingen.“

Gemäß der aktuellen Fassung des WEG kann in einer Eigentümergemeinschaft ein Eigentümer (oder dessen Mieter) nur dann eine Ladestation oder Wallbox auf gemeinschaftlich genutzten Flächen errichten, wenn alle Eigentümer einwilligen. Lehnt das nur einer ab, ist die bauliche Veränderung der Gemeinschaftsfläche nicht zulässig – selbst wenn es sich um eine auf eigene Kosten installierte Steckdose handelt.

Unternehmen und Branchenverbände hatten immer wieder gefordert, diese Passage des Wohneigentumsrechts im Sinne der Elektromobilität zu reformieren – schließlich will die Regierung eigentlich die Elektromobilität fördern. Eine eigene Ladestation gilt für viele Interessenten als Voraussetzung, selbst ein E-Auto oder PHEV anzuschaffen. „Eine Änderung kostet nichts, würde aber sehr viel bringen“, sagte zuletzt etwa Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Im Interview mit electrive.net hatte auch Volkswagens eMobility-Vorstand Thomas Ulbrich eine Novelle des WEG gefordert. „Auf der einen Seite können Sie sich als Wohneigentümer problemlos Telefon- oder Wasseranschlüsse oder Ähnliches installieren“, so Ulbrich. „Aber wenn sie sich für Ihre Eigentumswohnung eine einfache Wallbox installieren wollen, dann gibt es die Notwendigkeit, dass alle Eigentumsparteien dem Vorhaben zustimmen müssen. Wenn also nur einer Ihrer acht Miteigentümer dagegen ist, dieses Loch in die Wand zu bohren – keine Chance für die Wallbox, keine Chance für die neue Technologie…“
automobilwoche.de, bizz-energy.com

6 Kommentare

zu „Gesetzesentwurf für Reform des Wohneigentumsrechts bis Ende des Jahres“
E.Netsch
27.08.2019 um 23:18
Kaum zu glauben! Jahrelang murksen diese politischen Versager und Verhinderer an einer Neuregelung des WEG herum und diese Kümmerlichkeit kommt dabei heraus. Ende 2020 könnte es nun so weit sein. Das ist lächerlich und traurig zugleich. Das ist Deutschland.
B. liesenkötter
28.08.2019 um 08:34
Erst dachte ich an einen Druckfehler bei der Jahreszahl... Der Bundesrat (= alle Ministerpräsidenten!) hatte einstimmig am 23.9.2016 (sechzehn!) den "Gesetzentwurf Drucksache 340/16" beschlossen ("...zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität"). Die Neuregelung des WEG wurde danach ein paar Mal wieder ins Gespräch gebracht, aber dadurch anscheinend bewusst immer verzögert (Juli 2018 hat das Justizministerium mitgeteilt, den Entwurf nicht direkt in den Bundestag einzubringen sondern erst in einer Bund-Ländergruppe diskutieren zu lassen!)... Und das ist nun das Ergebnis! NIcht nur die Erde brennt bereits, sondern besonders das Haus der deutschen Autoindustrie! Und dabei braucht man gar keine "Ladestationen", sondern eine normale Schukosteckdose in der TG würde den meisten schon reichen. Vom Strommangel redet schon lange niemand mehr - es sei denn, er versteht nichts davon.
Philipp
11.09.2019 um 22:19
So einfach ist es aber auch nicht. Wenn nun jeder einzelne das Recht zur installation hat, ist schnell die Anschlussleistung des Hauses erschöpft. Es muss also ein Lastmanagement her. Da müssen sich also alle Eigentümer auf eines einigen, weil es sonst nicht funktioniert. So trivial ist es nicht. Haben das gerade bei uns der WEG durchgebracht. Bei uns ist glücklicherweise eine 75% Mehrheit ausreichend gewesen und Dank eines engagierten Vortrags bei der Eigentümerversammlung auch durchgegangen. Aber da haben wir gleich in den Beschluss geschrieben, dass ein einheitliches Lastmanagementsystem erforderlich ist.
Berry
30.08.2019 um 09:15
Perfekt zusammengefasst und volle Zustimmung! Es ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Und traurig ist es noch dazu.@electrive: Ich würde mir hier einen kritischer Berichterstattung wünschen, ggf. mal ein Special zu dem Thema, denke schon das Ihr da im Hintergrund auch viel gemacht habt, aber wäre halt schön zu wissen was und wie.
eMobilitätsberater Berlin
28.08.2019 um 17:17
Da kann man doch ganz klar die Lobby erkennen, in der Vergangenheit dagegen, Diess schwenkt um, gezwungener Maßen, VDA schwenkt um, von Diess gezwungen, Politik schwenkt um,...usw. usw. Ich hoffe nur das dies Damen und Herren nicht so lange brauchen, wie gerade in der Presse berichtet. Aber selbst wenn,...Das Recht auf eine Lademöglichkeit kommt, und bei den Lieferzeiten, bzw. bei der Aussicht kann der Interessierte bestellen. Sehr gut.
Bartholomäus Steiner
28.08.2019 um 16:10
Spät aber super dass es kommt!

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