Neue Vorgaben bei öffentlichen Straßenfahrzeugen

berlin-bundestag-symbolbild-pixabay

Ab sofort gelten in Deutschland bei der öffentlichen Auftragsvergabe verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Fahrzeuge. Damit soll die Flotten-Elektrifizierung in Verwaltungen bis 2030 beschleunigt werden.

Nachdem der Bundestag Anfang Mai die nationale Umsetzung der überarbeiteten „Clean Vehicles“-Richtlinie der EU beschlossen hatte, ist das Gesetz nun in Kraft getreten. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, müssen Auftraggeber der öffentlichen Hand und aus bestimmten Sektoren (genannt werden unter anderem Wasser-, Energieversorgung oder Verkehrsleistungen) feste Mengen an Fahrzeugen emissionsarm oder -frei beschaffen.

Als konkretes Ziel für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ist eine Quote von mindestens 38,5 Prozent vorgesehen. Dazu zählen bis Ende 2025 alle Fahrzeuge, die maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Ab Anfang 2026 liegt die Schwelle bei null Gramm CO2 – das ist in der Praxis nur mit rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugen zu erreichen. Auch den bis Ende 2025 gültigen Bemessungswert von 50 Gramm CO2 pro Kilometer schaffen Fahrzeuge in der Regel nur mit einer Teil-Elektrifizierung.

Bei Lkw (bis Ende 2025 zehn Prozent, danach 15 Prozent) und Bussen (bis Ende 2025 45 Prozent, danach 65 Prozent) gelten keine Vorgaben nach dem CO2-Ausstoß. Hier gilt als Unterscheidungsmerkmal, dass sie ausschließlich mit alternativen Kraftstoffen wie Strom, Wasserstoff, Erdgas oder Bio-Kraftstoffen betankt werden müssen. Für ÖPNV-Busse gilt dabei ein Unterziel, wonach mindestens die Hälfte emissionsfrei sein muss – durch Batterie, Brennstoffzellen-Antrieb oder Oberleitung.

Die Ziele gelten jeweils für Bund und Länder. Die Länder können sie flexibel umsetzen. Ausnahmen gibt es aufgrund der Einsatzanforderungen oder begrenzter Marktverfügbarkeit unter anderem für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, land- und fortwirtschaftliche Fahrzeuge oder reine Reisebusse.

„Mit den neuen Regeln werden zum Beispiel Linienbusse, Liefer- oder Stadtreinigungsfahrzeuge noch sauberer und effizienter“, sagt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. „Die öffentliche Hand muss nun einen festen Teil ihrer Flotten emissionsarm oder emissionsfrei beschaffen. Der CO2-Ausstoß sinkt, die Luft wird besser – ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz und weniger Schadstoffe im Verkehr.“
bmvi.de

3 Kommentare

zu „Neue Vorgaben bei öffentlichen Straßenfahrzeugen“
Alex S.
04.08.2021 um 10:02
Auch hier findet wieder versteckt die Förderung der Neandertal-Industrie statt. In den nächsten Jahren bis 2025 sollen es lediglich 10 % emissionsfreie Fahrzeuge sein. Also noch kein richtiger Durchbruch. Hier werden zusätzlich die dreckigen Verbrenner gefördert auf Kosten der Steuerzahler.
Frank K.
05.08.2021 um 15:00
Die CVD ist kein Förderinstrument, sondern ein Regulativ. Hier werden also keine Verbrenner oder Busse gefördert, sondern man gibt nur Beschaffungsquoten vor. Die hätten allerdings durchaus resoluter sein dürfen
Alex S.
01.11.2021 um 09:45
Emissionsarm ist leider immer der versteckte Hinweis, das hier weiter dreckige Verbrenner verkauft werden sollen, die nur im Handbuch sauber geschrieben stehen. Der Ausstoß der dreckigen Verbrenner hat auch im Coronajahr 2020 deutlich zugenommen, weil die dreckigen Verbrenner zu Schleuderpreisen an die Leute gebracht worden sind. Das hört jetzt hoffentlich dank der Einstellung der Subventionen für die dreckigen Verbrenner auf. Die Vorgaben sollten dahin verändert werden, dass es nur noch emissionsfreie Fahrzeuge geben sollte. Busse können schon lange mit BSZ-Technologie fahren. Auch wenn die deutsche Autoindustrie das nicht kann. Wir müssen für die Zukunft unserer Kinder und Enkel solche Null-Emissionen zum Ziel machen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Lesen Sie auch