Wer seine Quote übertragen will, braucht in der Regel nichts weiter als seine Kontaktdaten und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Die Anbieter geben diese Daten zur Antragstellung an das Umweltbundesamt weiter. Noch im ersten Quartal erfolgt dann die Vermarktung der Quoten-Bündel inklusive der Prämien-Auszahlung. Ladesäulenbetreiber müssen zusätzlich den Wert der umgesetzten Kilowattstunden übermitteln. Bei E-Fahrzeugen gilt dagegen ein vom Gesetzgeber festgelegter Ladestrommengen-Pauschalwert. Es reicht ein E-Auto zu besitzen, Strommengen müssen nicht nachgewiesen werden. Plug-in-Hybride sind übrigens nicht quotenberechtigt.
Wird ein Elektroauto erst im Laufe des Jahres 2022 zugelassen, kann es auch am Quotenhandel nur anteilig für jenen Zeitraum teilnehmen, ab dem es in Gebrauch ist. Für 2023 gibt es dann aber neue Jahrespauschalen – und für 2024, 2025 uws. Denn das Instrument der Treibhausminderungsquote ist vom Gesetzgeber bis 2030 fest implementiert – mit sukzessive steigenden Verpflichtungen für quotenverpflichtete Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen.
Hinweis: Die angegebene Prämienhöhe bezieht sich auf Pkw. Sollte ein Anbieter darüber hinaus auch Prämien für Flotten allgemein oder auch Ladeinfrastruktur anbieten, können Sie sich darüber beim jeweiligen Anbieter informieren.
zu „THG-Quote: Anbieter, Zielgruppen, Prämien – der Überblick“
Hans Draeger
17.12.2021 um 17:17
Was ist denn mit Brennstoffzellen-Autos (PKW)? Werden die etwa nicht berücksichtigt, weil sie keinen Ladestrom benötigen, dafür aber Wasserstoff (nicht gerade billig) tanken und nur Wasserdampf erzeugen? Ich wäre da auch gern dabei.
Richtig ist, dass sonstige Einnahmen versteuert werden müssen, wenn diese den Wert von 254 EUR/a übersteigen. Wer ohnehin diesen Wert überschreitet, kann auch eine THG-Prämie wählen, die größer ist. Wer ausschließlich die THG-Prämie innerhalb eines Steuerjahres als sonstige Einnahme angeben wird, sollte einen Anbieter wählen, der höchstens bis zu dieser Grenze ausschüttet. Werden insgesamt im Steuerjahr sonstige Einnahmen erzielt, die über dem Grenzbetrag liegen, werden die gesamten Einnahmen mit dem individuellen ESt-Satz versteuert. Es kommt also drauf an und jede/r muss es individuell prüfen.
Hi ihr habt www.eauto-cash.de vergessen, Sie zahlen 90% der Erlöse aus und sind absolut transparent auf Ihrer Homepage das es bei den Anbietern einzig und allein um die Abwicklungskosten geht. Dahinter steht eine bereits seit 20 Jahren existierende OHG, d.h. die Gesellschafter haften persönlich wenn etwas schief läuft. Das kommt mir deutlich sinnvoller vor als all die Start Ups die gerade aus dem Boden getreten werden. Ich beziehe bei der Muttergesellschaft (NYNEX) selbst Glasfaserinternet und hatte noch nie irgendwelche Probleme.
Vielleicht könnt Ihr in eure Übersicht noch einen Vertragslaufzeitreiter und AGB Reiter einbauen.Geld-fuer-eauto, Quotlix, SMARTIFICATE und fairnergy revidiert das tolle Werbeversprechen von der Mindestauszahlung direkt wieder in den AGBs.Bei Geld fuer eAuto schließt man direkt einen Zweijahresvertrag ab. Bei fairnergy und smartificate muss man selbst wieder kündigen, das ist aus meiner Sicht extrem unseriös und eigentlich eine Abofalle.Lobenswert sind hier www.eauto-cash.de und www.emobia.de die beide den Vertrag einfach auf das Kalenderjahr begrenzen.
Hi Ihr habt www.service-e-bonus.de vergessen, aktuell der transparenteste Anbieter, der die offizielle Ausgangsbasis von 470 EUR pro CO2 Tonne aufzeigt.
Andere Anbieter fangen erst mit der Rechnung ab Verkaufserlös der Erdölunternehmen an (Bedeutet diese Anbieter ziehen gleich mal 10-20% vom Ursprungspreis an)
@Horst
zur Ergänzung der Zahlen auf der Webseite von http://www.service-e-bonus.de: In den AGB der "E Bonus GbR" ( http://www.service-e-bonus.de ) wird keine Summe genannt und keine Summe garantiert und die Verpflichtung zum Verkauf des THG-Zertifikats wird in den AGB explizit ausgeschlossen. Da eine Auszahlung nur nach Verkauf UND nach Geldeingang bei http://www.service-e-bonus.de erfolgt, kann man also leer ausgehen.
Vielleicht wäre es für uns alle sehr hilfreich, nur die Anbieter aufzulisten, bei denen eine "Auszahlungs-Garantie der THG-Vergütung" in den AGB steht.
Erspart dem Einzelnen richtig viel mühsames Suchen.
Den Vorschlag von Theo finde ich sehr gut.
Solche Besonderheiten wie Auszahlungsgarantie usw. sollten in der Liste ausgewiesen werden.
Es ist schon eine endlose Sucherei. Vorallem sind die meisten AGBs nicht in PDF-Format downladbar. Auch das erschwert die Suche.
Könnt ihr e-bonus rausnehmen?
Das ist extrem unseriös, dick hier 375€ ankündigen, als wären sie sicher aber eigentlich sind es nur 80%. Das ist schlechter als www.eauto-cash.de (90%) und www.elektrovorteil.de (85%) und die beiden sind hier wenigsten mit Ranges angegeben.
Frage: Wenn das Auto mitten in 2022 abgemeldet werden wird (Ende des Leasingvertrages), bekomme ich den Bonus anteilig oder voll und muss zurückzahlen?
Selbstantwort: Emovy hat mir geantwortet, dass dafür die volle Prämie gegeben wird. Allerdings möchten die kein einzelnes Auto verarbeiten und verweisen auf fairenergy
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