Bayern fördert nicht-öffentliche Ladepunkte

Bayern startet ein neues Förderprogramm für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Mit rund drei Millionen Euro werden Ladepunkte an touristischen Betrieben, an kommunalen Betrieben, bei Unternehmen sowie im Falle von Dienstwagen beim Mitarbeiter zu Hause gefördert.

Die entsprechende Förderrichtlinie trat am 11. Mai in Kraft, Anträge können ab Anfang Juni gestellt werden, wie die Staatsregierung mitteilt. Das Antragsfenster wird voraussichtlich bis Ende des Jahres offen sein.

Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Bayern. Hierfür stellt der Freistaat eine Fördersumme von rund 3 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm umfasst vier Fördergegenstände: Laden an touristischen Betrieben, kommunales Laden, Flottenladen und Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause.

Beim kommunalen Laden und dem Laden an touristischen Einrichtungen sind sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte förderfähig. Beim Laden der Dienstwagen zu Hause geht es natürlich um AC-Lader wie Wallboxen. Beim Flottenladen geht es um „Ladepunkte für unterschiedliche Ladebedarfe bei Flotten“ – es muss „mindestens ein Schnellladepunkt“ enthalten sein. Wichtig: Anträge und Zuwendungen sind nur dann möglich, wenn noch nicht mit dem Bau begonnen wurde. Die Installation darf also erst nach Erhalt des Förderbescheids erfolgen – und muss dann innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.

Weitere Voraussetzungen: Die Ladepunkte müssen mit Ökostrom betrieben werden und die Ladesäulenverordnung (LSV) „in ihrer aktuellen Fassung“ einhalten. Ein interessanter Punkt: Der Ladestrom muss nicht zwingend verkauft werden. Falls doch, „sich die gesamten Ladekosten an den regionalen Kosten für öffentlich zugängliche Ladepunkte orientieren. Darüber hinaus sind die entsprechenden Vorgaben einzuhalten (Eichrecht, Preisauszeichnungsverordnung etc.)“.

Gefördert werden maximal 1.500 Euro je Ladepunkt oder bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Es können bis zu zehn Ladepunkte je Standort gefördert werden – beim kommunalen Laden liegt die maximale Anzahl über alle Ladeorte hinweg bei neun Ladepunkten.

„Da etwa zwei Drittel aller PKW-Neuzulassungen gewerblich oder Dienstfahrzeuge sind, richten wir einen Schwerpunkt auf das Laden von kommunal oder gewerblich genutzter Elektro-Flottenfahrzeuge“, sagt Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). „Außerdem fördern wir das Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause, denn immer häufiger stehen Mitarbeitern die E-Autos auch für den privaten Einsatz zur Verfügung.“

Beim Tourismusbereich gibt Aiwanger an, dass das Sonderprogramm des Landes „„Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ „ein voller Erfolg“ gewesen sei. Aus diesem Grund fördern wir das Laden an touristischen Betrieben weiter“, erklärt der Staatsminister.

Betreut wird das bayerische Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ von der Kompetenzstelle Elektromobilität bei der Bayern Innovativ GmbH. Für Interessenten bietet die Kompetenzstelle am 25. Mai und 2. Juni eine Online-Sprechstunde an, bei der die Fördergegenstände vorgestellt und Fragen zu Antragstellung und Voraussetzungen beantwortet werden sollen.
bayern.de (Mitteilung), bayern-innovativ.de (Übersicht), verkuendung-bayern.de (Förderrichtlinie)

3 Kommentare

zu „Bayern fördert nicht-öffentliche Ladepunkte“
Marc
16.05.2022 um 12:44
Super, nicht nur Profitieren die Dienstwagenfahrer dann mit der 0,25% Versteuerung, sondern bekommen auch noch vom Staat eine Wallbox geschenkt. Danke CSU
Andreas
16.05.2022 um 14:46
Und? Ich muss meinen Dienstwagen versteuern, obwohl ich privat selbst ein eigenes habe und die Wallbox musste ich selber zahlen! Die KfW Förderung konnte jeder dafür beantragen!!
gerd
16.05.2022 um 16:40
Dr. Söders Geldvernichtung geht weiter...Die teuersten Steckdosen der Welt.

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