Autohaus klagt wegen Untätigkeit des BAFA

Ein Autohändler klagt wegen Untätigkeit gegen das für den Umweltbonus zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), nachdem er von einem E-Auto-Kunden um die Prämie betrogen wurde.

Wie die „Automobilwoche“ berichtet, hatte ein Kunde des nicht namentlich genannten Autohändlers einen Fiat 500e gekauft und den Umweltbonus kassiert, fünf Monate später aber aus technischen Gründen auf Rückabwicklung des Kaufvertrags bestanden.

Die Abmeldung des Fahrzeugs zögerte er hinaus, wohl um die für den Umweltbonus bisher festgeschriebene Frist von sechs Monaten zu erreichen. Das Autohaus zahlte den Kaufpreis zurück, der Kunde aber nicht den staatlichen Umweltbonus. Letzterer steht eigentlich dem Autohaus zu, denn es hat das E-Auto nach der Rücknahme als Vorführwagen zugelassen und mittlerweile mehr als sechs Monate gehalten. Weil das BAFA auf die Schreiben des Händlers und seines Anwalts nicht reagierte, klagt der Händler nun gegen die Behörde.
automobilwoche.de (Paywall)

1 Kommentar

zu „Autohaus klagt wegen Untätigkeit des BAFA“
Emobilitätsberatung-berlin K.D.Schmitz
09.09.2022 um 16:49
Hier sieht man wieder, nicht jedes Autohaus denkt in die richtige Richtung, und hat einen passenden Anwalt. Was hat das BAFA mit der Rückabwicklung des Kaufes, Wandlung, zu tun. Die Zahlungsverpflichtung des Händlers, gemindert um den staatlichen Anteils am UWB, gemindert um die Abzüge der gefahrenen km, sauber aufgestellt, dann braucht man Gericht. Das hätten wir, als nicht Anwalt, sogar noch hin bekommen. Diesen Prozess, sollten sie ihn wirklich führen, kann das AH u.E. nur verlieren.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Lesen Sie auch