Sachsen-Anhalt legt Lade-Förderung neu auf

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In Sachsen-Anhalt können ab sofort wieder Förderanträge für die Errichtung und Modernisierung öffentlicher Ladesäulen für Elektrofahrzeuge gestellt werden. Das Land stellt hierfür bis 2025 jährlich 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Anträge stellen können ab sofort alle natürlichen und juristischen Personen, wie das Ministerium für Infrastruktur in Digitales mitteilt. Die Antragsfrist endet für die Errichtung öffentlicher Ladesäulen am 15. November 2022. Anträge für die Modernisierung bestehender Ladesäulen können dagegen laufend gestellt werden. Wer alte Ladesäulen aufrüsten, komplett gegen neue austauschen oder die Kapazität des Netzanschlusses erhöhen will, ist demnach an keine Antragsfrist gebunden. Vorgesehen ist ein Fördersatz von 60 Prozent. Allerdings betont das Ministerium in der Mitteilung, dass die Förderung neuer Ladepunkte „besonders interessant“ sei – etwa für Kommunen und Firmen.

Voraussetzung für die Landesförderung sind in Sachsen-Anhalt erstmals auch digitale Standards bei der Ladesäule. Um die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen, sollen laut der Mitteilung beispielsweise der „Belegungsstatus oder Ladestrompreis online bereits aus der Ferne erfragt werden könnten“. Wie genau der Punkt mit den Ladepreisen umgesetzt werden soll, geht aus der Mitteilung jedoch nicht hervor. Weitere Förder-Kriterien: Der Ladepunkt muss 24/7 öffentlich zugänglich sein, innerhalb eines Jahres in Betrieb genommen werden und dann für mindestens sechs Jahre im Einsatz sein.

Die Fördersätze im Einzelnen: Normalladepunkte bis 22 kW (11-22 kW bei Modernisierung) werden mit maximal 2.500 Euro oder 60 Prozent gefördert. Schnellladepunkte mit einer Leistung zwischen 22 und 100 kW werden mit bis zu 10.000 Euro oder 60 Prozent gefördert. Schnellladepunkte mit „100 Kilowatt bei Neuerrichtung bzw. 100 Kilowatt und höher bei Modernisierung“ werden mit bis zu 20.000 Euro oder 60 Prozent bezuschusst. Demnach sind aber neue HPC-Säulen mit über 100 kW nicht Teil der Förderung. Ergänzend wird der Netzanschluss pro Standort gefördert mit einem Anteil von maximal 60 Prozent bis höchstens 10.000 Euro für den Anschluss der Ladepunkte an das Niederspannungsnetz. Die maximale Zuwendungssumme beträgt 300.000 Euro pro Person.

Seit 2018 fördert das Land Sachsen-Anhalt die Errichtung von Ladesäulen, seitdem sind rund 2,7 Millionen Euro an Fördermitteln geflossen. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, dass der nächste Ladepunkt höchstens 15 Minuten Fahrzeug entfernt liegt.

„Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaschutzziele zu erreichen und die individuelle Mobilität zu sichern. Daher sehen wir unsere Aufgabe in punkto E-Mobilität in der Förderung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur“, sagt Infrastrukturministerin Lydia Hüskens. Neben der finanziellen Förderung gibt es noch eine weitere Erleichterung: Die Landesregierung hat den Bau von Ladepunkten in der Landesbauordnung baugenehmigungsfrei gestellt. „Das spart bürokratischen Aufwand“, so die Ministerin weiter.

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA). Alle Unterlagen und Informationen zum Förderprogramm sowie die Kontaktdaten des Kompetenzzentrums „Intelligente Verkehrssysteme, Grüne Mobilität und Logistik“ der NASA GmbH sind online abrufbar.
sachsen-anhalt.de, nasa.de

 

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