Bundesnetzagentur legt Entwurf zur Spitzenglättung vor

Die Bundesnetzagentur hat zwei Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen in Stromverteilernetze eröffnet. Damit geht das Verfahren rund um den umstrittenen Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes in die nächste, aber noch nicht letzte Runde.

Wir erinnern uns: Im Juli wurde die genaue Ausgestaltung der Spitzenglättung in die Verantwortung der Bundesnetzagentur gegeben. In der damals beschlossenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (inklusive der umstrittenen Spitzenglättung nach Paragraf 14a) hieß es, dass die Bundesnetzagentur bundeseinheitliche Regelungen treffen könne, nach denen Verteilnetzbetreiber und deren Abnehmer verpflichtet sind, nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur Vereinbarungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen abzuschließen.

Genau hier wurde nun der nächste Schritt getan: Mit dem nun eingeleiteten Festlegungsverfahren hat die Bundesnetzagentur ihren Entwurf vorgelegt, der nun mit den Verbänden und anderen Stakeholdern diskutiert werden soll. Daher ist offiziell von einem „Eckpunktepapier“ die Rede. Die „gemeinsame Konsultation“ – sprich die Frist für Einwendungen – endet am 27. Januar 2023. „Die Beschlusskammern werden die eingegangenen Stellungnahmen in die Ausarbeitung der detaillierten Vorgaben einfließen lassen und das konkrete Modell in einem zweiten Schritt konsultieren“, heißt es in der Mitteilung der BNetzA.

Der Hintergrund der Spitzenglättung ist bekannt. Da nicht klar ist, ob der zeitnahe und vorausschauende Ausbau der Verteilnetze im Einklang mit dem Hochlauf bei Wärmepumpen und Wallboxen für Elektroautos einhergeht, wollen die Verteilernetzbetreiber die Möglichkeit haben, „im Bedarfsfall den Strombezug von sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorübergehend einzuschränken, um Überlastungen der Niederspannungsnetze zu vermeiden“.

Pauschale Erstattung statt zielgenauer Abrechnung

Mit dem Eckpunktepapier will die BNetzA nun Vorgaben treffen, um die Integration dieser steuerbaren Verbraucher in Netz und Markt zu gewährleisten, gleichzeitig soll der Komfort der Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht „im nennenswertem Umfang“ beeinträchtigt werden. Einer der Hebel, den die BNetzA erdacht hat: Gewähren Verbraucherinnen oder Verbraucher die Möglichkeit der Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber, erhalten sie eine pauschale Ermäßigung des Netzentgeltes.

Diese Pauschalerstattung, deren genaue Berechnungsmethodik noch nicht bekannt ist, ist eine Abkehr von den bisherigen Plänen. Bisher sahen diese einen separaten Zählpunkt für eine „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ vor, für die dann ein reduzierter Arbeitspreis gewährt worden wäre. Die Pauschalerstattung kann hier – in der Theorie – eine einfachere und unbürokratischere Methode sein, aber unter Umständen ist die Pauschale auch weniger genau als die Abrechnung über die gemessene und somit tatsächlich verbrauchte Energiemenge.

Klar ist zu der Pauschale, dass sie „bundesweit einheitlich“ sein soll, kalenderjährlich ausgewiesen wird und „könnte sich mangels geeigneterer Kriterien an den zusätzlichen Kosten orientieren, die dem Netznutzer für die Einrichtung oder Herstellung der Steuerbarkeit entstehen“. Die Auszahlung der Pauschale soll dann aber unabhängig davon erfolgen, ob tatsächlich Steuerungseingriffe erfolgt sind oder nicht. „Grundlage für die Zahlung ist bereits die Möglichkeit, einen solchen Eingriff vornehmen zu können“, so die Agentur in dem Eckpunktepapier. Noch sind aber nicht alle Punkte geklärt: „Aktuell noch offen diskutiert wird die Frage, in welchem Rechtsverhältnis die Ausschüttungen vorgenommen werden.“

Wärmepumpen und Wallboxen sollen in Zukunft vor allem dann betrieben werden, wenn der Strompreis aufgrund hoher Einspeisung von Erneuerbaren Energien gering ist. „Hierdurch entstehenden höheren Gleichzeitigkeiten können Netzbetreiber durch das zur Konsultation gestellte Instrument wirksam begegnen. Steuerungshandlungen dürfen im Zielmodell nur unter der Voraussetzung einer objektiven Notwendigkeit erfolgen“, so die BNetA. Die Agentur mahnt zudem eine Beschleunigung der Digitalisierung der Niederspannungsnetze durch die Verteilernetzbetreiber an, um den aktuellen Zustand der Netze bewerten zu können und – der wohl wichtigste Punkt in dem ganzen Verfahren – notwendige Steuerungshandlungen vorzunehmen.

„Die schnelle und vollständige Integration aller Wärmepumpen und Wallboxen für Elektromobile ist wesentlich für die Energiewende und wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Hierfür schaffen die geplanten Festlegungen der Bundesnetzagentur die notwendige Grundlage.“
bundesnetzagentur.de (Mitteilung), bundesnetzagentur.de (Eckpunktepapier als PDF)

5 Kommentare

zu „Bundesnetzagentur legt Entwurf zur Spitzenglättung vor“
Michael
25.11.2022 um 18:08
Das heißt man bekommt Geld wenn man bereits ist seine Wärmepumpe abschalten zu lassen? Wie soll das die täglichen Spitzen glätten? Erst wenn man Strom billiger bekommt wenn man nachts läd, wird das funktionieren. So ein sinnloser Quatsch.
Christian Abraham
28.11.2022 um 08:01
Schade das hier nur die Reduktion der Bezugsleistung betrachtet wird und nicht auch die Möglichkeit der Einspeisung durch Batteriespeicher oder E-Fahrzeuge. Aus meiner Sicht wird hier nur die Hälfte der Möglichkeiten betrachtet und wertvolles Potential verschenkt.
Stefan
28.11.2022 um 10:14
Es braucht beides. Einspeisung und Abschaltung. Es gibt eben momentan nur wenige Batteriespeicher und wenige Möglichkeiten für E-Fahrzeuge zur Netzunterstützung.
Dierk
28.11.2022 um 11:44
Verstehe ich das richtig? Der Netzbetreiber kann bei hohen Stromkosten Wallboxen drosseln oder abschalten und bei für ihn günstigen Stromkosten wieder freischalten. Das heißt, der Netzbetreiber kann seinen Gewinn weiter steigern und der Verbraucher zahlt immer gleich viel! Das Eingreifen kann der Netzbetreiber immer begründen, falls es jemanden gibt, der nachfragt...
Stefan
29.11.2022 um 01:01
Die Energie(erzeuger)konzerne haben heute keine eigenen Netze mehr. Die Netzbetreiber sind eigene Gesellschaften, um genau solche Interessenkonflikte zu vermeiden. Wenn ein Netzbetreiber Abschaltungen von Wallboxen oder Wärmepumpen vornimmt, dann sehr wahrscheinlich nur als Vorstufe zur Abschaltung von ganzen Orts(teil)netzen. Um eben Abschaltungen/Überlastungen von Ortsnetzen zu vermeiden. Viele werden jetzt sagen: Die Stromkonzerne machen bei den hohen Strompreisen viel Gewinn und sollten das Geld in den Netzausbau stecken. Das geht aber nicht so einfach, wenn das Netz eine getrennte Gesellschaft ist.

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