Ford Explorer soll wohl neue Batterie erhalten

Zu den Hintergründen der Entscheidung von Ford, die bisher für Anfang 2024 geplante Markteinführung seines in Köln gebauten Elektromodells Explorer um rund ein halbes Jahr zu verschieben, werden nun neue Details bekannt. Die Entscheidung fiel nicht in Köln, sondern in der US-Zentrale des Konzerns.

++ Dieser Beitrag wurde aktualisiert. ++

Der Ford Explorer soll mit einer anderen Batterie ausgestattet werden, die sich nach der „kommenden europäischen Norm für Elektrofahrzeuge, der UN Regulation 100.3/ ECE-R 100.3“ richtet, erklärte Ford-Sprecher Ralph Caba gegenüber „24RHEIN“. Auch andere Medien berichten unter Berufung auf einen Ford-Sprecher, dass die Batterie der Hintergrund der Entscheidung sei.

Gegenüber electrive.net und electrive.com spezifizierte Caba, dass Ford weiterhin die komplette Batterie von Volkswagen beziehen werde. Der Knackpunkt ist aber die ECE-R 100.3, also die dritte Revision. Neue Fahrzeuge, die ab dem 1. September 2023 die Typgenehmigung erhalten, müssen diese Revision 3 erfüllen. Da die die MEB-Fahrzeuge von VW bereits jetzt homologiert sind, müssen sie die Revision 3 derzeit noch nicht erfüllen – die aktuelle Version der VW-Batterie erfüllt diese Vorgabe auch noch nicht.

Ein VW-Sprecher gab gegenüber dem Portal „Golem“ an, dass Volkswagen parallel zu Ford „mit der Anpassung der Batterietechnologie in Europa beginnen und seine Konzernmodelle sukzessive auf den neuen Standard umstellen“ werde. Sprich: Sobald VW eine Batterie hat, die die Revision 3 erfüllt, wird auch Ford diese für den Explorer erhalten.

Kurzer Hintergrund: Für die Markteinführung von Traktionsbatterien bzw. Hochvoltspeichern für Fahrzeuge ist die Prüfung nach ECE-R100 sowie eine Typzulassung (Homologation) der Traktionsbatterien bei einer nationalen Kraftfahrzeugbehörde erforderlich – ohne bestandene ECE-R100 ist also kein Verkauf möglich, ab September muss das nach den Vorgaben der erwähnten Revision 3 erfolgen. Ein Technischer Dienst erstellt auf Basis der Testergebnisse ein Gutachten, das für die Typgenehmigung bei einer Kraftfahrzeugbehörde (in Deutschland das KBA) eingereicht wird.

Neu an der Revision 3 ist der Test auf einen Überstromschutz. Bereits in der derzeit noch gültigen Revision 2 werden unter anderem Vibrationen, eine Wärmeschock- und Zyklusprüfung, die mechanische Unversehrtheit, Feuerbeständigkeit, ein externer Kurzschluss, Überladungsschutz, ein Schutz gegen übermäßiges Entladen sowie ein Überhitzungsschutz getestet.

Ist die ECE-Norm der Grund oder eine strategische Entscheidung von Ford?

Die „FAZ“ mutmaßt derweil, dass hinter dem Beschluss von Ford auch eine strategische Entscheidung für die künftigen Generationen von E-Autos des Autobauers stecken könnte. Wenn man für diese möglichst viele Gleichteile anstrebe, sei es sinnvoll, gerade die Batterien zu vereinheitlichen. Ford hatte übrigens im Januar angekündigt ab Mitte dieses Jahrzehnts in Europa E-Autos auf Basis einer eigenen Plattform auf den Markt zu bringen.

Glaubt man der „FAZ“, war Ford Europa mit der MEB-Kooperation und dem damit verbundenen Batterie-Bezug von VW wohl zu schnell. „Die Ford-Zentrale in Detroit war dabei mit der Entwicklung der künftigen E-Auto-Palette etwas hinterher, Ford Deutschland auch durch die Kooperation mit Volkswagen etwas voraus“, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. „Nun wird Ford in Köln von den verzögerten strategischen Entscheidungen in Detroit eingeholt.“ „Womöglich“ habe dabei nicht geholfen, dass die entsprechenden VW-Modelle „derzeit nicht besonders großen Erfolg auf dem Markt haben“. Dabei verweist die Zeitung unter anderem auf die „von Volkswagen verwendete Batterie“, die nicht so schnell zu laden sei „wie etwa die von koreanischen Konkurrenzmodellen“. Damit dürfte die E-GMP von Hyundai-Kia gemeint sein, die bekanntlich mit 800 Volt Systemspannung und Ladeleistungen von bis zu 240 kW arbeitet.

In der Zeit, die durch die Produktionsverzögerung gewonnen wird, soll das Modell „offenbar umkonstruiert“ werden und eine neue Batterie erhalten, so die „FAZ“. Ins Detail geht die Zeitung hier aber nicht. Laut Ford-Sprecher Caba wird aber genau das nicht der Fall sein, sondern die Verzögerung ensteht alleine da durch, dass Ford darauf wartet, bis VW Revision-3-konforme Batterien liefert.
24rhein.de, golem.de, faz.net

3 Kommentare

zu „Ford Explorer soll wohl neue Batterie erhalten“
ucover
14.08.2023 um 10:39
In Revision 3 ist der Schutz gegen Überstrom neu hinzugekommen. Das ist die Aufgabe vom BMS und hat nicgts mit den Akku-Zellen zu tun.Da gibt es auch noch das Problem mit MEB und MEB+ (mehr Kapazität). Wenn Ford einen Vertrag für MEB-Lieferungen abgeschlossen hat und keinen Zugriff auf MEB+ bekommt, haben Sie sich ein Ei gelegt und dass könnte der Grund für die Handbremse aus Dearborn sein. 4 Minuten langsamere Ladezeit und dann noch 400 V gegenüber 800 V, kann nicht der Grund sein.
eMobilitätsberatung-Berlin K.D. Schmitz
14.08.2023 um 11:15
Eine Verschiebung der Einführung mag ja begründet sein. Ich frage mich nur, was macht die Belegschaft in der Zeit der Verschiebung. Sie kann sich ja kaum so lange mit dem Umbau der Fabrik beschäftigen.
Axel Poeschmann
15.08.2023 um 12:20
Da hat die FAZ wieder mal Unsinn geschrieben, indem sie Äpfel mit Birnen (800 Volt vs. 400 Volt) vergleicht. Schließlich ist es ja weithin bekannt, dass dieses Blatt es bei der Elektromobilität mit den Fakten nicht immer so genau nimmt.

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