Pay-t kommt ohne eigene Eichrechtsprüfung aus

Das Ladeinfrastruktur-Bezahlsystem Pay-t von GLS Mobility benötigt keine eigene Eichrechtsprüfung. Sofern die angeschlossene Ladestation ihrerseits über ein Eichrechtszertifikat verfügt, kann mit Pay-t ohne weitere Prüfung ein Karten-Terminal angeschlossen werden.

Bild: GLS Bank / Fotograf: Sascha Kobudzinski

Wie GLS Mobility mitteilt, ist bei Verbindung des Pay-t mit eichrechtskonformer Ladeinfrastruktur keine Revision der Baumusterprüfung notwendig. Diese Entscheidung habe die Konformitätsbewertungsstelle NMi Certin B.V. für die Paymentlösung von GLS Mobility nun final formuliert.

Diese Entscheidung ist für GLS Mobility, eine Tochter der GLS Bank, von großer Bedeutung. Denn so kann das Unternehmen seine Pay-t-Lösung ohne Änderung oder langwierige Baumusterprüfung weiter vertreiben. Eine Voraussetzung für einen eichrechtskonformen Bezahlvorgang über Pay-t ist aber, dass die angeschlossene Ladestation „bereits den Eichrechtsstempel trägt und Ladestarts aus Apps ermöglicht“, wie es in der Mitteilung heißt. „Dies ist nicht nur eine große regulatorische Vereinfachung für alle Kund*innen des Pay-t, sondern auch ein bedeutender Schritt in Richtung der Vision der GLS Mobility: E-Mobilität für alle zugänglich zu machen.“

Bei Pay-t handelt es sich um eine „backendoffene Bezahllösung“. Ein zentrales Bezahlterminal von Pay-t reicht aus, um das Bezahlen per Kreditkarte, Debit- oder Girokarte sowie mobilen Bezahldiensten wie Apple Pay und Google Pay an mehreren Ladesäulen eines Standorts anzubieten, ohne jede Säule einzeln mit einem Kartenterminal auszustatten oder auch nachzurüsten. Der Pay-t-Belegserver stellt die Abrechnung und einen signierten Ladedatensatz bereit.

„Die Entscheidung erleichtert der gesamten Branche den Zugang zu AdHoc-Bezahlmethoden. Das NMi betrachtet das Payment mit dem Pay-t in ausschließlicher Verantwortung eines E-Mobilitätsdienstleisters, der alle Anforderungen als Messwerteverwender erfüllen muss“, sagt Uwe Nehrkorn, Leiter für technische Entwicklung in der GLS Mobility. „Damit sind die Bereiche für die eichrechtliche Messung durch den Betreiber und für die Abrechnung des Ladevertrages sauber und praxisgerecht getrennt.“

Das Eichrecht für Ladeinfrastruktur regelt die geeichte Messung von Strommengen an Ladestationen sowie die korrekte Nutzungszuordnung. So soll sichergestellt werden, dass die erbrachte Leistung – also der Ladestrom – korrekt und nachvollziehbar für die Endkunden abgerechnet wird. Für ein Eichrechts-Zertifikat müssen nicht nur diverse Standards und Vorschriften zur Genauigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Messungen eingehalten werden, sondern auch die Qualitätssicherung des Produktionsprozesses (Modul D) muss geprüft werden.

Mit der AFIR, der europäischen Alternative Fuels Infrastructure Regulation, hat das Thema Bezahlterminals kürzlich neuen Schub erhalten. Denn eigentlich war die deutsche Ladebranche lange davon ausgegangen, dass ab Sommer neu installierte Ladesäulen über ein Bezahlterminal verfügen müssen. Mit dem Inkrafttreten der AFIR gelten jedoch schon ab dem 13. April 2024 für neu errichtete Elektroauto-Ladestationen geänderte Regeln.

gls-mobility.de

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