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HintergrundInfrastruktur

AFIR gilt ab dem 13. April – und löst in weiten Teilen die LSV ab

Ab dem 13. April 2024 gelten für neu errichtete Elektroauto-Ladestationen geänderte Regeln. Darauf weist der Bundesverband Beratung neue Mobilität e.V. (BBNM) hin. Hintergrund ist, dass zu diesem Datum die europäische Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) greifen wird.

Das heißt: Gemäß der AFIR müssen ab dann öffentlich zugängliche DC-Schnelllader ab 50 kW mit einem Kartenleser oder einer kontaktlosen Bezahlmöglichkeit für die Ad-Hoc-Bezahlung ausgerüstet sein. Für Ladesäulen mit geringeren Ladeleistungen ist ein dynamischer QR-Code ausreichend – hier ist aber „dynamsich“ das entscheidende Stichwort. Denn ein Aufkleber an der Ladesäule mit einem statischen QR-Code genügt laut BBNM nicht. Denn der QR-Code soll für den Start und die Bezahlung des Ladevorgangs genutzt werden können – und muss somit für jeden Ladevorgang individuell erstellt werden. Dafür wird also eine Art Display benötigt, das den dynamischen QR-Code anzeigen kann. Der Zahlvorgang muss zudem über ein entsprechendes Backend und eine sichere Datenverbindung abgewickelt werden.

Der 13. April wird damit zu einem wichtigen Stichtag. Denn bislang wurde in der deutschen Ladeinfrastruktur-Branche damit gerechnet, dass die Neuregelung gemäß der Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV) zum 1. Juli kommt, dann aber einheitlich für alle Ladestationen. Auf Anfrage des BBNM hat das zuständige Referat IVA6 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jedoch bestätigt, dass durch die AFIR „die bislang gültige deutsche Ladesäulenverordnung (LSV) in weiten Teilen unwirksam“ werde.

Die AFIR-Vorgaben hatte das Europaparlament im vergangenen Juli auf den Weg gebracht. Dabei ging es in erster Linie um Vorgaben zur Dichte eines europäischen Ladenetzes an wichtigen Fernstraßen (bis 2026 alle 60 Kilometer für Autos und alle 120 Kilometer für Lkw und Busse). Darüber hinaus enthält die AFIR weitere Vorgaben für diese Ladeparks (die Details finden sich in diesem Artikel), und eben auch zu den Zahlungsmodalitäten.

Nachrüstung bis 2027 vorgeschrieben

In der entsprechenden Verordnung (Link am Ende des Artikels) heißt es wörtlich: „An öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die ab dem 13. April 2024 errichtet werden, muss punktuelles Aufladen unter Verwendung eines in der Union weitverbreiteten Zahlungsinstruments möglich sein. Zu diesem Zweck akzeptieren die Betreiber von Ladepunkten an diesen Punkten elektronische Zahlungen über Endgeräte und Einrichtungen, die für Zahlungsdienste genutzt werden, darunter mindestens eines der folgenden Geräte: a) Zahlungskartenleser, b) Geräte mit einer Kontaktlosfunktion, mit der zumindest Zahlungskarten gelesen werden können; c) für öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer Ladeleistung von weniger als 50 kW Geräte, die eine Internetverbindung nutzen und einen sicheren Zahlungsvorgang ermöglichen, etwa solche, die einen spezifischen Quick-Response-Code erzeugen.“

Und: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Schnelllader mit 50 kW oder mehr, „die entlang des TEN-V-Straßennetzes oder auf einem sicheren und gesicherten Parkplatz errichtet werden“, den Anforderungen in den Buchstaben a) und b) entsprechen – also einen Kartenleser oder eine kontaktlose Zahlungsmöglichkeit haben. Das gilt auch für Ladepunkte, die vor dem 13. April 2024 errichtet wurden. Sprich: Derartige Ladepunkte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet werden.

Wird an den Ladepunkten Plug&Charge angeboten (oder offiziell „eine automatische Authentifizierung“), müssen die Betreiber übrigens sicherstellen, dass die Nutzer die Möglichkeit haben, die automatische Authentifizierung an einem Ladepunkt nicht zu nutzen – um etwa mit einem anderen (also in der Regel günstigeren) Zahlungsmittel zu zahlen. „Die Betreiber von Ladepunkten zeigen den Endnutzern diese Option deutlich an und bieten sie ihnen auf geeignete Weise an jedem öffentlich zugänglichen Ladepunkt, den sie betreiben und an dem eine automatische Authentifizierung möglich ist, an“, so die im EU-Amtsblatt veröffentlichte Verordnung.

Ein Punkt, der für deutlich mehr Diskussionen in der Branche sorgen dürfte als die Regelung rund um Plug&Charge: „Die von den Betreibern öffentlich zugänglicher Ladepunkte berechneten Preise müssen angemessen, einfach und eindeutig vergleichbar, transparent und nichtdiskriminierend sein“, heißt es in Absatz 3. Und es müssen ab April einheitliche Preise sein, der Ladesäulenbetreiber (CPO) darf von Endkunden und anderen Mobilitätsdienstleistern (MSP) nicht mehr unterschiedliche Preise verlangen – oder auch unterschiedliche Konditionen zwischen einzelnen Mobilitätsdienstleistern. Eine Unterscheidung zwischen B2C- und B2B-Tarifen ist heute noch durchaus üblich. Einschränkend heißt es aber weiter: „Eine Differenzierung des Preisniveaus darf allerdings stattfinden, jedoch nur, wenn die Differenzierung verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt ist.“

Welcher Preis ist „angemessen“ und „verhältnismäßig“?

In Absatz 5 heißt es jedoch später: „Die von Mobilitätsdienstleistern den Endnutzern berechneten Preise müssen angemessen, transparent und nichtdiskriminierend sein.“ Also dürfen auch die MSP nicht mehr beliebig hohe Preise ansetzen, da sie „angemessen“ sein müssen. Und die MSP müssen den „Endnutzern vor Beginn des beabsichtigten Ladevorgangs alle geltenden Preisinformationen, die für den jeweiligen Ladevorgang spezifisch sind, durch frei zugängliche, weitverbreitete elektronische Mittel zur Verfügung“ stellen – „mit einer klaren Unterscheidung zwischen allen Preisbestandteilen, einschließlich der anwendbaren e-Roaming-Kosten und anderer vom Mobilitätsdienstleister erhobener Gebühren oder Entgelte“. Auch diese Gebühren müssen „angemessen, transparent und nichtdiskriminierend“. Zusätzliche Gebühren für das Roaming im Ausland sind übrigens nicht mehr zulässig. Zudem gibt es genaue Vorgaben, in welcher Reihenfolge die Preise bzw. Preisbestandteile dargestellt werden müssen, damit die Endkunden die Tarife vergleichen können. Zunächst muss der Preis pro kWh genannt werden, dann der Preis pro Minute, gefolgt vom Preis pro Ladevorgang und jeder „anderen anwendbaren Preiskomponente“.

All diese Vorgaben bis zum 13. April 2024 zu erfüllen, wird für die Branche trotz der Vorbereitung wohl keine einfache Aufgabe. Denn der BBNM weist auch darauf hin, dass „die meisten heute am Markt verfügbaren AC-Ladesäulen ab diesem Zeitpunkt in dieser Form nicht mehr zulässig“ sind. Denn diese verfügen nicht über die Möglichkeit, dynamische QR-Codes zu erzeugen und anzuzeigen. „Die Anforderungen sind mit den meisten am Markt angebotenen AC-Ladestationen und Backend-Lösungen nicht realisierbar“, sagt Andreas Varesi, geschäftsführender BBNM-Vorstand. „Neben den Kosten für die nötige Hardware fallen je nach Bezahlart unterschiedliche Transaktionsgebühren an, die auf die Verbraucher umgelegt werden. Das ohnehin mit hohen Zusatzkosten und Gebühren belastete öffentliche Laden wird somit noch einmal teurer.“

CPO drohen höhere Kosten

Varesi nennt auch ein konkretes Beispiel: „Um die in der Preisangabenverordnung (PangV) vorgeschriebene Preistransparenz zu gewährleisten, wäre es verbraucherfreundlicher, auch bei Ladestationen mit NFC-Reader zusätzlich ein Display zu installieren – selbst wenn das in der AFIR so explizit nicht gefordert wird.“ Und das sorgt für weitere Kosten.

Zwar bringen sich erste Anbieter in Position, die mit ihren Payment-Lösungen für die großen CPO eine schnelle und einfache Abhilfe schaffen wollen. Doch auch solche Lösungen müssen erst einmal beschafft, installiert und an das eigene Backend angeschlossen werden. Eine in diesem Bereich bekannte Lösung mit einem zentralen Zahlterminal für mehrere Ladepunkte ist etwa PayT von der GLS Bank, eine Installation ist hier am Ladepark Seed&Greet in Hilden zu finden. Das Startup ev-pay will sich mit seinem eigenen „ev-pay Tarif Server“ (EPTS) in das Lade-System einklinken und so das Laden für die Endkunden und CPO einfacher machen. Dem Konzept selbst hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bereits grünes Licht gegeben, zertifiziert ist die Lösung laut einem LinkedIn-Post von ev-pay aber noch nicht. Das solle „zügig“ erfolgen.

linkedin.com (BBNM), linkedin.com (ev-pay), europa.eu (PDF, ab S.24)

19 Kommentare

zu „AFIR gilt ab dem 13. April – und löst in weiten Teilen die LSV ab“
Gregor
17.01.2024 um 13:14
Super Infos, sehr gut zusammen gefasst. Im oberen Abschnitt wo der 1.Juli auf den 13.4. verschoben wurde, konnt ihr noch ergänzen, das die Regelungen eigentlich schon seit Juli 2023 gelten. Aber aufgrund von Krokodilstränen der Ladebetreiber verschoben wurden. Sonst habt ihr in 3 Minuten gleich wieder die erste Person die was von " Ampel ist schuld" schreibt. Ich finde es Mies das die Frist verschoben wurde, denn gleichzeitig hat das in Norwegen funktioniert mit dem Aufbau von Kartenlesern und Preisanzeigen.https://www.golem.de/news/ladesaeulenverordnung-bezahlterminals-verzoegern-sich-um-ein-jahr-2306-175116.html
Werni
18.01.2024 um 08:34
Krokodilstränen.... Bis zum geforderten Zeitpunkt waren die Lösungen der Ladehardwareanbieter noch gar nicht auf dem Markt verfügbar. Die einzelne Ladestation muss mit dem Terminal inklusive der Datenübertragung zertifiziert werden. Es steht außer Frage das eine Zahlung mit EC/ Kreditkarten wünschenswert ist, da es komfortabler ist. Die E-Mobilisten sollten sich aber ab diesem Zeitpunkt auf höhere Preise einstellen.
Martin
18.01.2024 um 12:01
Ein Kärntner Hersteller von DC/HPC macht das seit 5 Jahren, aber bitte....
Max
17.01.2024 um 15:22
Schön, mehr aufwendige Bürokratie! Das ist doch das, wofür die Bauern seit einigen Tagen auf die Straße gehen. Ich hätte gerne noch einen geeichten Bitzähler in meinem Handy, so dass ich selbständig prüfen kann, ob der von meinem Mobilfunkanbieter angegebene Datenvolumenverbrauch wirklich stimmt oder ob er mich über den Tisch zieht. Außerdem will ich meine Handytelefonate spontan mit meiner Kreditkarte zahlen können, schließlich musste ich damals am Münzfernsprecher und keinen Vertrag mit Angabe meiner persönlichen Daten abschließen.
Ralph
18.01.2024 um 11:42
Danke für den Beitrag !!
Edgar
18.01.2024 um 07:47
Glaubt irgend jemand das das Bürogratiemonster das da erschaffen wird von den Betreibern oder Errichtern der Ladestationen finanziert wird? Es führt nur zu noch höheren Kosten pro kWh, über die sich die E-Mobilisten sowieso schon beschweren. Die wenigsten wissen welche Kosten das Errichten und Betreiben einer solchen Ladeinfrastruktur verursacht. Es wird immer mehr gefordert aber auf eine Wirtschaftlichkeit für die Betreiber ohne Beschwerden der E-Mobilisten wird keine Rücksicht genommen.
Gregor
18.01.2024 um 13:49
Wären Tankstellen und Zapfsäulen nicht gesetzlich geregelt, dann würde da auch Wilder Westen herrschen. Es hat schon einen Grund warum Zapfstellen geeicht sind. Und es hat einen Grund warum die Tanken alle die Preise groß und lesbar hinschreiben. Es hat auch einen Grund, warum man eine öffentliche Preisabfrage per App machen kann. Das haben die Ölkonzerne auch schön lange nicht gemacht.
P. Albert
18.01.2024 um 08:38
Super, dass durch den Zwang, neue Hard-und-Software für etablierte Systeme austauschen zu müssen, die Preise steigen werden. Danke an alle Bürohengste und deren Auftraggeber. Man hätte lieber eine lange Übergangslösung implementieren sollen, die den “alten” Geräten die Möglichkeit geboten hätte, eine vernünftige Abscheibezeit durchleben zu können. Wäre auch nachhaltiger gewesen.
A-aus-M
18.01.2024 um 09:31
Danke für das Update! Ein Grund dass ich kein E-Auto fahre, auch nicht als Mietwagen, ist dass die Preise an den Ladestationen intransparent sind, und dass man nervige Apps oder Logins usw. braucht. Das hat sich damit erledigt. "Bürokratie", und dass es ein bisschen Technik braucht ist mir egal, die Anbieter müssen das klären. Ich erwarte dass ich hinfahren, anstecken und einfach bezahlen kann.
Jens
30.01.2024 um 15:31
am besten mit roten Münzen da diese ein Zahlungsmittel sind :-)
Peter Silkat
18.01.2024 um 11:11
Im Grunde sind es die Betreiber von Ladesäule doch selbst schuld. Sie hätte von Anfang an auch einfache Bezahlsysteme installieren können ... ein Preis / tanken / bezahlen und fertig (wie an klassischen Tankstellen)! Stattdessen gibt's hunderte Apps mit unterschiedlichen Preisen, unzählige Abo Modelle und alle möglichen Hürden die Nachvollziehbarkeit des Preises zu vermeiden. Bei Preisen zwischen 0,29€ und teilweise über 1€ für ein und dieselbe kWh wurde es auch mal Zeit das das irgendwie reguliert wird ... das jetzt kommende MiMiMi der Anbieter hätten sie selber vermeiden können!
Harm
18.01.2024 um 11:17
Interessanter Artikel - mit einer Ungenauigkeit: Die Verpflichtung aus Art. 5 IV AFIR, die Preisbestandteile in einer bestimmten, gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge anzuzeigen, gilt nur für die CPO ad-hoc Preise, NICHT für die Preisanzeige bei MSP-Angeboten. Auf MSP ist nur Art. 5 V anwendbar, der eine solche Verpflichtung nicht enthält
MIB
19.01.2024 um 08:26
...und natürlich auch nur die Bestandteile, die man bepreisen möchte. Dabei ist die Abrechnung nach kWh weiterhin Pflicht.
sig
18.01.2024 um 11:32
Hoffentlich wird das dann nicht ala Wasserstoff-Tempo und -Kosten...langsam und teuer
Michael
18.01.2024 um 12:26
...der kann sogar seinen Nachbarn aus der reinen AC-Welt so mit abrechnen .
MIB
18.01.2024 um 13:32
Zu berücksichtigen ist, dass "öffentlich" neu definiert wurde, als auch das der Preis an der physischen Ladestation (säule/wallbox) vor Ort angezeigt werden muss, da der Begriff Ladestation auch in der AFIR entsprechend definiert wurde. Eine Preisanzeige an einem GLS-Terminal reicht nicht aus. Der dynamische QR-Code ist eine von drei Möglichkeiten. Es reicht bei AC-Ladern aus a) Zahlungskartenleser, oder b) Geräte mit einer Kontaktlosfunktion, mit der zumindest Zahlungskarten gelesen werden können zu realisieren. Ein Zahlungskartenleser ist die PIN-Eingabe m.E. optional zu berücksichtigen.
JK
19.01.2024 um 22:17
Es ist leider nirgendwo definiert was ein dynamischer QR Code sein soll. Ein QR Code hat zu 99% das Ziel eine URL zu hinterlegen. Auf der dahinterliegenden Webseite ist dann eine Anwendung, die den Paymentvorgang abwickelt. Warum zum Teufel muss das auf einem Display angezeigt werden? Mit einem QR Code kann man nicht bezahlen, nur mit einer Anwendung, sei es App (Android/iOS) oder WebApp (neumodernes Wort für Webseite). Was jetzt passiert ist, dass 90% aller AC Säulen nicht mehr verläuft werden können, da diese kein Display haben, bzw meines mit genügend Auslösung. Das nachzurüsten zieht eine neue Baumusterprüfbescheinigung nach sich für das Eichrecht. Zack sind 1 oder 2 Jahre vorbei. Zu keinem Zeitpunkt war die Rede eines dynamischen QR Code der alles im AC Bereich lahmlegt. Dann man hat 3 Monate vorlaufzeit. So ein Wahnsinn.....
Matthias
22.01.2024 um 09:58
Ein Terminal für eine Gruppe von Säulen ist möglich. Das kann dann auch die Anzeige des dynamischen QR-Codes übernehmen.Eine einsame Säule am Straßenrand ist eh wenig attraktiv. Ein kleines Rudel an Ladeplätzen ist eh attraktiver.
Matthias
22.01.2024 um 11:15
"sicheren und gesicherten Parkplatz" meint spezielle nach vorgegebenen Kriterien zertifizierte Parkplätze. Damit ist nicht jeder x-beliebige Parkplatz gemeint.Oder sehe ich das falsch?

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