Amtsgericht Karlsruhe: EnBW-Blockiergebühren sind rechtmäßig

Das Amtsgericht Karlsruhe hat die Klage eines E-Autofahrers gegen die EnBW auf Rückzahlung von Blockiergebühren abgewiesen. Der Kläger wollte die AGB-Klausel zu den Blockiergebühren für unwirksam erklären lassen, laut dem Gericht ist diese aber wirksam.

Bild: ADAC

Die Blockiergebühren in Höhe von insgesamt 19,80 Euro waren wegen Überschreitung der zulässigen Höchststandzeit an Ladesäulen der EnBW an drei verschiedenen Terminen im März 2022 angefallen. Konkret hatte der Kläger den „ADAC e-Charge“-Tarif genutzt, der von dem Autoklub in Kooperation mit der EnBW angeboten wird.

In den Bedingungen diese Ladetarifs heißt es, dass ab einer Standzeit von mehr als 240 Minuten eine Blockiergebühr berechnet wird. Nach vier Stunden Anschlusszeit werden zehn Cent je Minute berechnet, jedoch maximal 12 Euro pro Ladevorgang. Anmerkung der Redaktion: In der Mitteilung schreibt das Gericht 12 Cent pro Minute, tatsächlich sind es zehn Cent).

Das Gericht hält fest, dass auf die Blockiergebühr sowohl beim Abschluss des Vertrags als auch beim Start des Ladevorgangs hingewiesen werde. „Der Kläger hatte diesen Bedingungen bei Nutzung der App zugestimmt“, heißt es in der Mitteilung.

Dagegen, dass er den Bedingungen zugestimmt hatte, ging der Kläger nicht vor. Er hatte vielmehr argumentiert, dass die Klausel unwirksam sei. Dabei verwies er auch auf andere Anbieter, die keine Blockiergebühr verlangen würden. Aus der Mitteilung geht aber nicht hervor, ob der Kläger an EnBW-eigenen Ladepunkten geladen hatte oder den „ADAC e-Charge“-Tarif im Roaming an der Ladesäule eines anderen Betreibers genutzt hatte.

Nach Auffassung des Amtsgerichts ist die Klausel wirksam, da das Interesse der EnBW, die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verfügung stellen zu können, berechtigt sei. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.01.2024, 6 C 184/23

justiz-bw.de

11 Kommentare

zu „Amtsgericht Karlsruhe: EnBW-Blockiergebühren sind rechtmäßig“
Torben
25.01.2024 um 13:39
Das ist Deutschland, mit solch einem Kleinscheiß muss sich unsere Justiz rumärgern, während die wirklich wichtigen Fälle warten müssen oder gar verjähren.
Julian
26.01.2024 um 07:56
Schon spannend, dass sich die EnBW, die sich als größter Treiber der E-Mobilität feiern, damit mal so einfach über die Vorstellungen und Entscheidungen der Ladepunktbetreiber hinwegsetzt.Baut eine Gemeinde öffentliche Ladepunkte und gestattet dort, so lange zu parken/laden, wie es eben nötig ist, oder gleich ganz über Nacht, um es z.B. Mietern einfacher zu machen, auf ein BEV umzusteigen, dann ignorieren die EnBW und alle anderen, die solche Gebühren pauschal verlangen, diese Interessen. Über Nacht laden bzw. wohnortnahes Laden wird damit unmöglich gemacht, obwohl es sehr wichtig ist.Die Leute werden damit entweder zum Verbrenner oder zum nächsten HPC getrieben.Ist es das, was wir wollen?
Matthias
26.01.2024 um 13:01
soll jetzt einzeln für jede Säule immer geprüft werden welches Schild da steht und was das fordert? Woher soll ein Ladestromanbiete wissen was ein ein Stationsbetreiber da hin stellt?
Bartholomäus Steiner
26.01.2024 um 08:17
Dort sind die Blockiergebühren wenigstens gedeckelt. Vor ein paar Jahren hatte ich mal Ärger mit Maingau und deren damals ungedeckelten Blockiergebühren, die mich einmal bei einem Strombezug von nur 3,5 kWh auf einen gesamten Ladepreis von knapp 70 € gebracht haben. Seitdem hat Maingau mich als Kunden verloren, auch wenn sie mittlerweile die Blockiergebühren gedeckelt haben.
Manfred
26.01.2024 um 08:25
Meine Batterie hat 72 kWh. Bei 4 Stunden Standzeit ist die Batterie also gerade mal gut halb voll. Ich ärgere mich auch regelmäßig, dass die EnBW die Förderungen gerne entgegen nimmt, aber ich nicht mal mein Auto vollladen darf. Das ist eine Sauerei. Wobei sonst ja die EnBW alles sehr gut macht. Aber da ist Nacharbeit bei den Rahmenbedingungen auf der politischen Schiene dringend geboten.
Matthias
26.01.2024 um 13:02
Es gibt Förderung für Ladestromanbieter?
H.Ebel
26.01.2024 um 09:03
Auch unter den Elektromobilisten kann etwas Rücksichtnahme nicht schaden. Wenn ich mein Auto anschließen, weiss ich doch, wir lange es dauert, bis ich so viel geladen habe, dass ich dann meine Wege fahren kann. Faulheit, das Auto mal wegzufahren, sollte auch nicht unterstützt werden.
Karl Alberty
26.01.2024 um 19:51
Ich kann mein Auto nicht vollständig aufladen weil die 4Std vorbei sind. Das fördert nicht gerade die Lust auf ein Elektroauto. Schnelladen an anderen Stationen schaden dem Accu.
Thomas
26.01.2024 um 18:38
Perfekter Kommentar. So ist es. Vielen Dank.
Carsten Wa
27.01.2024 um 11:34
Solange ich Energie beziehe blockiere ich auch nicht. Ich bin aktiver Kunde und wenn dann blockiere ich doch die Säule des Anbieters und nicht das Abrechnungssystem eines Kartenausstellers.
Andreas
01.03.2024 um 22:37
Und genau dieses Urteil nimmt EnBW nun zur Rechtfertigung der Blockiergebühr? Ich hätte nie damit gerechnet, dass mir an einer privaten Ladestation, nur zugängig für Mitarbeiter, 12€ Blockiergebühr auferlegt wurde. Wohlgemerkt auf dem Mitarbeiterparkplatz meines Arbeitgebers. Zudem hatte ich das Gefühl, meine Beschwerde darüber wurden ausschließlich von einem BOT bearbeitet. Trotz mehrfachem Hinweis, es handelt sich um eine private Ladevorrichtung, war keinerlei Kulanzgedanken, geschweige Einsicht zu vernehmen. Leider erging es nicht nur mir so. Im Netz gibt es mehrere Berichte über dieses Verhalten der Stromanbieter. Blockiergebühr an öffentlichen Ladesäulen kann ich nachvollziehen. An Privaten, sofern vom Besitzer ausdrücklich keine Blockiergebühr gewollt ist, ist es profane Geldmacherei.

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