Northvolt bricht Chapter-11-Verfahren ab – zugunsten der schwedischen Insolvenz

Der Restrukturierungsversuch des schwedischen Batteriezellenherstellers Northvolt nach Chapter 11 des US-Rechts ist gescheitert. Ein texanisches Insolvenzgericht gab am Dienstag Northvolts Antrag statt, das Chapter-11-Verfahren angesichts der schwedischen Insolvenz einzustellen.

Bild: Northvolt

Der Abbruch des US-Verfahrens ist ein juristischen Schritt, der Northvolt vor allem Geld einsparen soll, der aber auch den Abwärtstrend bei dem schwedischen Unternehmen verdeutlicht: Im November wollte sich der Batteriezellhersteller noch selbst sanieren und strengte daher ein Gläubigerschutz-Verfahren nach US-Recht an, das bekannte Chapter 11. Dabei handelt es sich um eine Art Sanierungsverfahren, das angeschlagene Unternehmen vor dem Zugriff durch die Gläubiger schützt und so die Neuaufstellung ermöglichen soll. Damit ist es in etwa vergleichbar zu einem deutschen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung – das Management führt die Geschäfte weiter, ist aber offiziell unter Aufsicht eines Insolvenzgerichts. Wichtig ist aber, dass die Unternehmen eben (noch) nicht zahlungsunfähig sind. Geht es dagegen vorrangig um die Liquidation einer Firma, wird in den USA das Chapter 7 herangezogen.

Dass mit Northvolt ein in Stockholm ansässiges Unternehmen ein Verfahren nach US-Recht anstieß, verwunderte im November auf den ersten Blick. Möglich war dies, weil Northvolt eine globale Geschäftstätigkeit und die Einbindung von US-Tochtergesellschaften vorweisen kann – und somit die rechtlichen Voraussetzungen für das Verfahren erfüllt. Das Unternehmen selbst antwortete auf die Frage, warum man das Verfahren in den USA und nicht in Europa beantragt habe, mit dem Hinweis, dass das US-amerikanische Chapter 11-Verfahren es ermögliche, den Betrieb während der Restrukturierung aufrecht zu erhalten. Und: „Zugleich gibt ihnen dieses Verfahren Zugang zu speziellen Finanzierungsformen, wie Debtor-in-Possession (DIP)-Finanzierungen, die in anderen Ländern nicht in der gleichen Form verfügbar sind.“

All das hat in den folgenden Monaten allerdings keine Früchte getragen, sodass Northvolt Mitte März auch in Schweden einen Antrag auf Insolvenz stellen musste (konkret Northvolt AB und die Tochtergesellschaften Northvolt Ett AB, Northvolt Labs AB, Northvolt Revolt AB und Northvolt Systems AB). Seitdem hat ein Insolvenzverwalter die Geschäfte übernommen und erst gestern angekündigt, in Schweden mit 2.800 Menschen den Großteil der Belegschaft zu entlassen. Priorität des Verwalters ist es dabei, „trotz erheblicher Einschnitte“ den Betrieb weiterzuführen, damit das Unternehmen noch ganz oder teilweise verkauft werden kann.

Eine Sanierung ist also nicht länger das Ziel, entsprechend hat Northvolt in den USA laut Medienberichten einen „Notfall-Antrag“ gestellt, um das Verfahren nach Chapter 11 zu beenden. Wie der NDR berichtet, präferiert Northvolt das laufende Insolvenzverfahren in Schweden, „weil dort die meisten Vermögenswerte der Geldgeber liegen“. Ein US-Verfahren nach Chapter 7, das wie erwähnt die Liquidation des Unternehmens zum Ziel hätte, ergebe aus Northvolts Sicht deshalb keinen Sinn. „Northvolt würde nur Geld durch die Gebühren für das Gericht verlieren“, heißt es in dem Bericht.

Der NDR zitiert zudem aus Gerichtsakten, wonach es in Northvolts Chapter-11-Verfahren insgesamt um Verbindlichkeiten in Höhe von etwa neun Milliarden US-Dollar gegangen sei. Auf der Liste der betroffenen Geldgeber sollen auch viele deutsche Unternehmen stehen – etwa Volkswagen und die Förderbank KfW. In der rund halbstündigen Anhörung in Texas meldeten sich wohl einige andere Geldgeber von Northvolt zu Wort und plädierten ebenfalls für das schnelle Beenden des Chapter-11-Verfahrens in den USA.

ndr.de, news.bloomberglaw.com, law360.com

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