Hessen startet Förderaufruf für Schnelllader im ländlichen Raum

Das Hessische Verkehrsministerium macht Mittel locker, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur in ländlichen Regionen zu forcieren. Bezuschusst wird die Installation von öffentlich zugänglichen Schnellladern – und zwar mit bis zu 50.000 Euro pro Antragsteller. Zur Teilnahme ist allerdings Tempo gefragt.

Bild: Kaufland

Das Land Hessen setzt Anreize für eine höhere Dichte an Schnellladern im ländlichen Raum– etwa an Straßen, auf Parkplätzen des Einzelhandels, vor Hotels oder an touristischen Sehenswürdigkeiten. Wer sein Ladeinfrastrukturprojekt bis zum 6. Juni einreicht, kann auf einen Zuschuss in Höhe von 20 bis 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten hoffen. Gedeckelt ist die Subvention bei 50.000 Euro pro Antragsteller. Grundsätzlich steht die Förderung allen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen offen. Bei der Förderquote unterscheidet das Land aber zwischen Kommunen und mittleren und kleineren Unternehmen (je 40% Förderquote) auf der einen Seite und Großunternehmen (20%) auf der anderen Seite.

Daneben gibt es mehrere weitere Kriterien, um sich um die Förderung bewerben zu können. So sind die Mittel nur für Interessenten vorgesehen, die ihr Ladeinfrastrukturprojekt noch bis zum 15. November 2025 abschließen können. Gefördert werden zudem nur Vorhaben mit projektbezogenen Gesamtausgaben in Höhe von mindestens 10.000 Euro. Und die Lader müssen mehr als 22 kW Leistung aufweisen.

Was den 15. November als Projektabschluss-Deadline angeht, präzisiert das Land Hessen noch: „Die Ausgaben müssen getätigt worden sein und der entsprechende Nachweis inklusive Mittelabruf muss bis zum 15.11.2025 bei der Hessen Agentur als Projektträger vorgelegt werden. […] Es wird jedoch zugestanden, dass die finale Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2025 erfolgen kann.“ Es ist also Tempo gefragt.

Förderfähig sind dabei die Ausgaben für die Schnellladeinfrastruktur selbst, aber auch die nötigen Investitionen zur Herstellung des Netzanschlusses inklusive Baumaßnahmen sowie für potenziell erforderliche Speicher. Ferner können
Ausgaben für die Beschilderung, Markierung und gegebenenfalls die Sicherung der Ladeinfrastruktur angerechnet werden.

„Gerade in ländlichen Regionen sind die Menschen auf das Auto angewiesen – deshalb wollen wir eine flächendeckende Ladeinfrastruktur auch dort ermöglichen, wo ein wirtschaftlicher Betrieb der Ladesäulen heute noch schwierig ist. Die Elektromobilität muss ebenso auf dem Land ankommen wie in den Ballungsräumen“, betont Verkehrsminister Kaweh Mansoori.

Mit der Umsetzung der Förderung zum Ausbau von Schnellladeinfrastruktur hat das Hessische Verkehrs- und Wirtschaftsministerium die landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft HA Hessen Agentur GmbH beauftragt. Der Vorstoß ist dabei in die Landesinitiative „Strom bewegt“ eingebettet – ein Programm, das Unternehmen und Kommunen u.a. mittels Beratungsangeboten bei der Planung und Umsetzung von Ladeinfrastruktur unterstützt.

wirtschaft.hessen.de, innovationsfoerderung-hessen.de

1 Kommentar

zu „Hessen startet Förderaufruf für Schnelllader im ländlichen Raum“
Kevin
23.05.2025 um 15:53
Erst muss man sich bewerben und dann auch noch den Standort bis Ende diesen Jahres in Betrieb nehmen?Allein die Lieferzeit eines Trafos + Netzanschluss durch den Netzbetreiber dürfte das zeitlich verhageln. Wer also nicht zufällig alles bereits parat hat, dürfte von dieser Förderung nichts haben.Gerne soll die Umsetzung zeitnah erfolgen, aber in meinen Augen ist das eine Förderung, die an der Realität vorbei geht.

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