E-Tretroller im Abseits? Politik regelt Park-Bedingungen neu
Für Betreiber von E-Tretrollern und -Fahrrädern im sogenannten Free-Floating-Sharing könnte der deutsche Markt kompliziert zu bedienen werden. Das Verkehrsministerium will an die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ran, um das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen stark einzudämmen. Beim Free-Floating-Ansatz können die Tretroller und Räder innerhalb eines Geschäftsgebiets frei geortet und abgestellt werden. Zwar gibt es Regeln für das ordnungsgemäße Abstellen, aber auf Gehwegen und in Fußgängerzonen können die Fahrzeuge dennoch zu Hindernissen avancieren.
Genau das kritisiert die Fußgängerlobby seit der Zulassung von ausleihbaren E-Tretrollern vor rund sechs Jahren. Zwar besserten die Betreiber unter dem Druck der Städte nach und machten den Nutzern neue Auflagen für das ordnungsgemäße Abstellen. Doch der Konflikt zwischen der Fußgängerlobby und den Betreibern schwelte weiter. Nun kommt es offenbar zum Showdown: Das Haus von Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) befasst sich mit dem Thema. Zuerst berichtete der Tagesspiegel – und zwar unter Berufung auf einen neuen Referentenentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, der auf den 26. Juni datiert ist und Tagesspiegel Background vorliegt.
Ansatzpunkt des Ministeriums ist es laut dem Bericht, die Regeln für E-Tretscooter denen des Radverkehrs anzugleichen. Im Privatbereich wohlgemerkt, insofern dürfen auch private E-Scooter (wie Räder) auf dem Bürgersteig geparkt werden, sofern „dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden“. Doch: Für gewerbliche Räder und E-Tretroller „ist dies kein zulässiges Parken im Sinne der Verordnung“, heißt es in dem Dokument. Denn: Die gewerbliche Vermietung sei „nicht als Teil des ruhenden Verkehrs im Sinne des Straßenverkehrsrechts zu qualifizieren“.
Wie der Tagesspiegel weiter berichtet, geht aus der Verordnung nun klar hervor: Das Abstellen von Mietfahrrädern und E-Scootern ist eine genehmigungspflichtige und damit gebührenpflichtige straßenrechtliche Sondernutzung. Anbietern bleibe künftig nur der Weg, mit den Kommunen ein lokales Konzept auszuarbeiten.
Erste Reaktionen auf den Entwurf liegen dem Artikel zufolge auch schon vor: Die Fußgängerlobby begrüße die Festsetzung als „kleinen Fortschritt“, heißt es. Die Mikromobilitäts-Anbieter sind dagegen empört und fürchten das Ende ihres Geschäftsmodells. So zitiert der Tagesspiegel einen Sprecher der Plattform Shared Mobility mit den Worten, dass dieser Abschnitt in der Verordnung „de facto ein Abstellverbot für Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum bedeutet“. Die Plattform Shared Mobility ist die gemeinsame Interessensvertretung der Anbieter Voi, Bolt, Uber und Lime.
zeit.de, tagesspiegel.de
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