Ein Drittel der E-Auto-Fahrer verzichtet auf THG-Quote
Das heißt: Jeder Dritte mit einem E-Auto hat im vergangenen Jahr kein Geld aus der THG-Quotenregelung beantragt. Laut den Zahlen des zuständigen Umweltbundesamts (UBA) ist der Anteil der Anträge von 75 Prozent in den Jahren 2022 und 2023 auf 64 Prozent im Vorjahr gesunken. „Damit konnte die hohe Inanspruchnahme als wichtiger Treiber der Verkehrswende aus den voran gegangenen Verpflichtungsjahren nicht gehalten werden“, drückt es das UBA etwas umständlich aus. So wurden mit 1,022 Millionen Pkw fast genauso viele Anträge im Jahr 2024 gestellt wie in 2023 mit 1,006 Millionen Elektroautos – der Markt ist aber um über 380.000 Neuzulassungen gewachsen.
Das UBA hat schon selbst einen (wahrscheinlichen) Hauptgrund für die Entwicklung ausgemacht, und zwar den „Verfall der THG-Quotenerlöse im vergangenen Verpflichtungsjahr“. Bei der Einführung der THG-Quote für E-Autos im Jahr 2022 waren noch mehrere Hundert Euro je Fahrzeug möglich, womit sich der Antrag in den Augen vieler E-Auto-Halter gelohnt haben dürfte. Zwar ist der Antrag je nach Anbieter immer noch recht unkompliziert, allerdings sind inzwischen oft nur noch zweistellige Erlöse möglich, teilweise liegen die Angebote noch knapp über 100 Euro. Die 400 bis 500 Euro für 2022 sind derzeit aber nicht zu erzielen.
Außerdem wurde von der Politik die Meldefrist verkürzt, Anträge sind nur noch bis zum November des Verpflichtungsjahres möglich – zuvor konnten die Anträge bis zum Jahresende eingereicht werden. Dazu kommt, dass einige Halter auch bewusst auf einen Antrag verzichten, da über die THQ-Quote ihr eingespartes CO2 in Form von Verschmutzungsrechten an die Mineralölindustrie verkauft werden. Allerdings werden nicht abgerufene THG-Quoten im Anschluss vom Staat vermarktet.
Privatkunden können ihre THG-Quote nicht direkt an die Mineralölindustrie vermarkten, sondern treten ihre Quote an sogenannte THG-Quoten-Vermittler ab, die viele Anträge von Privatkunden gebündelt verkaufen – dafür behalten die Anbieter je nach Vertrag als Makler einen Teil der erzielten Prämie ein und zahlen den Rest an ihre Kunden aus. Unter diesen Anbietern gab es zuletzt eine Marktbereinigung, einige Unternehmen mussten Insolvenz anmelden – darunter als wohl prominentester Fall auch der ADAC-Partner für die THG-Quote, die Landwärme GmbH.
Das UBA meldet aber auch eine positive Entwicklung: Die ebenfalls für die THG-Quote qualifizierten Ladepunkte haben in 2024 etwa 50 Prozent mehr Strom abgegeben. „Mit rund 4.095 GWh wird erneut ein Zuwachs der insgesamt bescheinigten Strommenge verzeichnet“, so das Umweltbundesamt. „Für das Verpflichtungsjahr 2024 wurden ca. 1.527 GWh, die an öffentlichen Ladepunkten entnommen wurden, sowie ca. 2.568 GWh hinsichtlich des nicht-öffentlichen Ladens als pauschale Schätzwerte für reine Batterieelektrofahrzeuge bescheinigt.“ Dabei ging gleichzeitig die Anzahl der Anträge auf nur noch 500 deutlich zurück – was das UBA auf eine „verstärkte Bündelung größerer Mengen durch entsprechende Dienstleistungsunternehmen sowie auf den nahezu vollständigen Rückgang von Mitteilungen für lediglich einzelne Fahrzeuge oder Ladepunkte durch die Ladepunktbetreiber selbst“ zurückführt.
umweltbundesamt.de (PDF), autoflotte.de
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