Hessen fördert ab sofort Ladepunkte für Nutzfahrzeuge

In Hessen können Interessierte ab sofort Fördermittel für Ladepunkte beantragen, die Lkw, Busse und Sonderfahrzeuge mit Strom versorgen sollen. Die Förderung umfasst sowohl stationäre als auch mobile Ladepunkte – unabhängig davon, ob sie öffentlich oder nicht-öffentlich zugänglich sind.

man etruck e lkw electric truck abb ladestation charging station mcs 2024 01 min
Bild: MAN

Der Förderaufruf der hessischen Landesverwaltung richtet sich an Unternehmen, Kommunen sowie „andere Einrichtungen in Hessen“ und bleibt bis zum 15. Oktober geöffnet. Beantragt werden können Zuschüsse für Ladeanlagen, die Fahrzeuge der Klassen N3 und M3 sowie schwere Sonderfahrzeuge aufladen. Diese Klassen decken Lkw ab 12 Tonnen und Busse ab 5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ab. Typische Use Cases dürften etwa Lader für Betriebshöfe, Verteilzentren oder Raststätten und Tankstellen sein.

Als Förderquote nennt die Landesverwaltung 40 Prozent der Investitionskosten bei Kommunen und kleinen bis mittleren Unternehmen bzw. 20 Prozent bei Großunternehmen. Gedeckelt ist die Fördersumme bei 300.000 Euro pro Projekt. Förderfähig sind dabei grundsätzlich nicht nur die Lader selbst, sondern beispielsweise auch vorgelagerte Bauarbeiten, die Installation, der Netzanschluss inklusive Kabelverlegung und Lademanagementsysteme.

Vorgaben zur Ladeleistung oder eine Mindestanzahl von Ladepunkten bestehen nicht. Das Land betont aber, dass es keine Standorte des geplanten LKW-Schnellladenetzes des Bundes bezuschusst (um eine Doppelförderung zu vermeiden) und Ladelösungen für Lkw im Fernverkehr bevorzugt berücksichtigt. werden („dies gilt insbesondere dann, wenn eine Anbindung an digitale Parkleitsysteme erfolgt“). Und: Ebenfalls bevorzugen will das Land Projekte, die bis Februar 2026 abgeschlossen sind.

Aber: Das Projekt darf nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Die vollständigen Anträge müssen wie eingangs erwähnt bis zum 15. Oktober beim Projektträger HA Hessen Agentur GmbH eingehen. Bei einer Bewilligung sind anschließend Projektausgaben förderfähig, die zwischen dem 01.11.2025 und 31.10.2027 anfallen. Auch die Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur muss bis spätestens dahin erfolgt sein. Der letztmögliche Abruftermin für die Fördergelder ist nach Angaben des Landes der 15.11.2027.

Die eMobility-Förderung in Hessen umfasst übrigens auch einen Fördertopf zum Ausbau der (Pkw-)Ladeinfrastruktur in ländlichen Regionen und seit Kurzem eine Subvention für strombetriebene Taxis.

innovationsfoerderung-hessen.de

0 Kommentare

zu „Hessen fördert ab sofort Ladepunkte für Nutzfahrzeuge“

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert