China führt Exportlizenzen für E-Autos ein
Vier Ministerien, darunter das Handelsministerium, gaben in einer gemeinsamen Erklärung bekannt, dass das Land ab dem 1. Januar 2026 ein Exportlizenz-Management für reine Elektro-Pkw einführen wird. Und zwar offiziell, „um die gesunde Entwicklung des Handels mit Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern“, wie es in der Mitteilung direkt zum Einstieg heißt.
Die „relevanten Angelegenheiten“, die in der Mitteilung angeführt werden, umfassen allerdings nur drei knappe Punkte: In dem ersten wird festgehalten, dass für Personenkraftwagen mit Fahrzeugidentifikationsnummern, die ausschließich mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, eben jenes Exportgenehmigungsmanagement eingeführt wird.
Der zweite Punkt ist für die Branche extrem relevant, denn hier wird geregelt (bzw. angedeutet), wie Unternehmen an diese Exportlizenzen kommen können. Und zwar sollen diese Antragsverfahren für die „Exportqualifikation“ nach einem eigentlich bekannten Rechtsrahmen erfolgen – und zwar gemäß der „Mitteilung zur weiteren Standardisierung der Exportreihenfolge von Automobil- und Motorradprodukten“ aus dem Jahr 2012. Und: „Die Zollinspektion exportierter reiner Elektro-Personenkraftwagen erfolgt auf Grundlage des aktuell gültigen Katalogs der zu inspizierenden Import- und Exportgüter.“
Der dritte Punkt ist simpel: „Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.“
Die Ankündigung lässt natürlich Befürchtungen aufkommen, dass es bei den Elektroautos zum Jahreswechsel zu einer ähnlichen Situation kommen könnte, wie bei dem Export Seltener Erden. Nach einem Exportverbot Mitte April als Reaktion auf den von US-Präsident Donald Trump angezettelten Zollstreit, hatte Peking zwar im Juni wieder Lieferungen ins Ausland zugelassen, jedoch nur unter strengen Auflagen. Seitdem ist allerdings immer wieder von Problemen mit den Exportlizenzen für Seltene Erden zu hören – teils wegen extrem langer Bearbeitungszeiten des Antrags, teils wegen angeblicher Willkür bei der Erteilung – etwa weil plötzlich Formfehler in dem Antrag gefunden werden.
Das könnte ab Januar auch bei den Elektroautos drohen, da die Regulierungsbehörden ihre Kontrolle über die Exporte mit der neuen Entscheidung massiv stärken. Sie können künftig darüber entscheiden, wer seine in China gebauten E-Autos ins Ausland bringen darf – und wer nicht.
Davon betroffen sind nicht nur chinesische Autobauer, die verstärkt ins Ausland expandieren, sondern auch internationale Hersteller, die in China E-Autos für andere Märkte fertigen. Der Volkswagen-Konzern baut etwa den Cupra Tavascan nur in der Volksrepublik und Tesla nutzt seine Giga Shanghai als Exportdrehscheibe – das dort gebaute Model Y wird neben China in ganz Asien verkauft, das Model 3 sogar in Europa.
Offen ist natürlich noch, wie genau die Lizenzen erteilt werden. Denn China kann so nicht nur entscheiden, welche Hersteller exportieren dürfen, sondern könnte auch je nach Zielland unterscheiden – und die Exportlizenzen für E-Autos so als politisches Druckmittel einsetzen. Alleine im August wurden 220.000 Elektroautos aus China exportiert, wie die Zahlen des Verbands CAAM zeigen.
cnevpost.com, mofcom.gov.cn (Ankündigung auf Chinesisch)
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