E-Tretroller sollen ab 2027 mit Blinkern ausgestattet werden müssen
Dass das Verkehrsministerium die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung überarbeiten will, u.a. um das rücksichtslose Parken von E-Tretrollern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen stark einzudämmen, war seit dem Sommer bekannt. Nun hat die Bundesregierung die geplanten Änderungen der Verordnung vorgestellt. Dabei zeigt sich, dass es längst nicht nur ums Parken der E-Scooter geht, die zu Tausenden in deutschen Städten von Sharing-Diensten wie Bolt, Lime oder Voi angeboten werden.
Vielmehr soll es Änderungen in gleich mehreren Themenbereichen geben, unter anderem auch, um die Anzahl der Unfälle mit E-Scootern zu senken. Denn diese stieg vergangenes Jahr bundesweit um 27 Prozent auf rund 12.000 Vorfälle.
Einer der geplanten Hebel ist die Technik: So müssen neu zugelassene E-Scooter ab 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden. Das soll zu mehr Verkehrssicherheit beitragen. Diese Vorschrift gilt aber nicht für Bestandsfahrzeuge – und die Einführung erst 2027 soll Herstellern genügend Zeit verschaffen, um sich auf die Änderungen vorzubereiten. Weiterhin sind auch höhere Sicherheitsanforderungen an die Batterien und eine Erweiterung der fahrdynamischen Prüfungen vorgesehen.
Eine weitere Stellschraube, um der hohen Anzahl an Unfällen von E-Scootern entgegenzuwirken, sind höhere Geldstrafen für Fehlverhalten der Fahrer: So soll das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen an das für den Radverkehr angeglichen werden und steigt damit von 15 Euro auf 25 Euro. Noch deutlicher erhöht werden soll das Verwarnungsgeld für das Fahren mit mehreren Personen auf einem E-Tretroller, und zwar von 5 Euro auf 25 Euro.
Und dann sind ja da auch noch die wild und gefährlich geparkten E-Tretroller, die vielen Menschen und Kommunen ein Dorn im Auge sind. Zwar wird es kein grundsätzliches Parkverbot auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geben. Städte und Gemeinden sollen aber mehr Befugnisse erhalten, um selbst Regelungen für das Abstellen von Miet-E-Rollern festlegen zu können. Wie diese Befugnisse aussehen werden, hat die Bundesregierung nicht mitgeteilt. Bei Bekannthaben des Vorhabens im Sommer berichtete der „Tagesspiegel“ aber, dass das Abstellen von gemieteten E-Scootern künftige eine genehmigungspflichtige und damit gebührenpflichtige straßenrechtliche Sondernutzung darstellen könnte. Anbietern bliebe dann künftig nur der Weg, mit den Kommunen ein lokales Konzept auszuarbeiten. Bereits vorher haben manche Städte wie Leipzig mit Verleihern ausgehandelt, dass E-Tretroller nur auf festgelegten Parkplätzen parken dürfen.
Nachdem das Bundeskabinett diese Neuregelungen nun beschlossen hat, soll die die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung als nächstes im Bundesrat behandelt werden und soll bis zum Ende des Jahres verkündet werden. Danach soll eine Übergangsfrist von einem Jahr für die Neuregelungen gelten.
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