Innenstadtmaut in London: Ab 2026 müssen auch E-Autos zahlen

Ab 2026 sind Elektrofahrzeuge nicht länger von der Innenstadtmaut in London befreit, die volle Abgabe leisten müssen sie aber auch nicht: Vom 2. Januar an erhalten E-Autos 25 Prozent sowie E-Transporter und E-Lkw 50 Prozent Ermäßigung auf die reguläre Tagesgebühr. Das aber nur bei Nutzung des Zahlungssystems „Auto Pay“.

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Bild: Unsplash/Michael Fousert

Die britische Metropole macht Ernst mit dem schon länger angekündigten Ende der Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge. Gleichzeitig hebt sie die Innenstadtmaut („Congestion Charge“) für alle nochmals an: von 15 auf 18 Pfund (umgerechnet von 17 auf gut 20 Euro). E-Fahrzeuge müssen ab dem 2. Januar 2026 zwar nicht diese volle Abgabe leisten, aber im Gegensatz zur gegenwärtigen Ausnahmeregelung auch ihren monetären Beitrag leisten.

Machen wir’s konkret: Wie Transport for London (TfL) ausführt, müssen Elektro-Pkw gegenüber ihren Verbrenner-Pendants 25 Prozent weniger Congestion Charge zahlen, also auf Tagesbasis 13,50 Pfund. E-Transporter und E-Lkw bekommen die Hälfte erlassen und zahlen ab dem 2. Januar also 9 Pfund. Voraussetzung für die Rabatte ist aber, dass die Fahrzeuge für das automatische Zahlungssystem „Auto Pay“ registriert sind. Wenn dies nicht der Fall ist, gibt es keinen Ermäßigungen.

Londons Bürgermeister Sadiq Khan betont, es sei für die Stadt und ihre Wirtschaft wichtig, „London durch die Verringerung von Staus mobil zu halten“. Die City-Maut sei seit ihrer Einführung zwar ein großer Erfolg, es müsse aber sichergestellt werden, dass sie weiterhin ihren Zweck erfüllt. „Wenn wir am Status quo festhalten würden, würden im nächsten Jahr an einem durchschnittlichen Wochentag etwa 2.200 Fahrzeuge mehr die City-Mautzone nutzen. Wir müssen die Londoner und Unternehmen dabei unterstützen, nachhaltigere Verkehrsmittel zu nutzen. Daher freue ich mich, dass es weiterhin erhebliche Anreize für Londoner geben wird, die auf umweltfreundlichere Fahrzeuge umsteigen, während wir daran arbeiten, ein grüneres und besseres London für alle zu schaffen.“

Vorausgegangen war der jetzt für 2026 fixierten Innenstadtmaut-Anpassung eine Konsultationsphase zwischen Mai und August, um die im Frühjahr von der Stadt vorgeschlagene Modifikation zu erörtern. Schon seinerzeit war von einem Tagessatz von 18 Pfund die Rede, und auch die Beteiligung von E-Fahrzeugen in den nun fixierten Höhen war schon im Mai angeklungen. Es kam im Zuge der Konsultationen also zu keinen großen Änderungen des Ausgangsentwurfs.

London innenstadtmaut congestion charge karte
Bild: Transport for London

Das für die Maut relevante Gebiet umfasst konkret Bereiche und Sehenswürdigkeiten wie Soho, Mayfair, Piccadilly Circus, Covent Garden, Westminster oder die Waterloo Station. „Congestion Charge“ heißt wörtlich übersetzt Staugebühr. Der Name wurde gewählt, weil sie Staus und damit Emissionen verhindern soll. Durch den hohen Betrag soll ein Anreiz geschaffen werden, auf den ÖPNV umzusteigen.

Eine gesonderte Registrierung von Elektrofahrzeuge für die rabattiere Maut wird ab kommenden Jahr übrigens nicht fällig. Die Berechtigung für die Ermäßigung wird automatisch anhand von DVLA-Daten (britische Kfz-Zulassungsstelle) erkannt. Die Rabatte sollen derweil 2030 weiter zurückgefahren werden: Ab dem 4. März 2030 reduziert sich der Rabatt für E-Autos nach derzeitigem Stand auf 12,5 Prozent, für größere elektrische Fahrzeuge auf 25 Prozent. Die schrittweise Anpassung soll einerseits die Kostenstruktur für die Stadt langfristig tragbar halten, andererseits Unternehmen und Privatpersonen Planungssicherheit bieten.

Auch bei der sogenannten „Residents’ Discount“-Regelung stehen übrigens Änderungen bevor: Ab März 2027 können nur noch neue Antragsteller mit einem reinen Elektrofahrzeug von der aktuellen 90-Prozent-Ermäßigung profitieren. Bestandskunden behalten ihren Status aber – eine Übergangsregelung, die für Fairness sorgen soll.

tfl.gov.uk (Pressemitteilung), tfl.gov.uk

4 Kommentare

zu „Innenstadtmaut in London: Ab 2026 müssen auch E-Autos zahlen“
Micha
14.11.2025 um 11:19
Richtig so. So hält man Autos effektiv aus den Städten und wichtige Ausnahmen sind eben durch Zahlung möglich. Macht die Stadt deutlich lebenswerter und man spart Zeit, denn dem ÖPNV ist man oft deutlich schneller im Zentrum als mit dem Auto.
R.Brand
14.11.2025 um 12:30
Genau, freie Fahrt nur noch für reiche Leute die sich das leisten können. Alternativ hätte man es komplett verbieten können, außer für Notdienste, Handwerker.. oder Privatleuten abhängig von der letzten Ziffer der Autonr. nur an best. wechselnden Wochentagen. Aber das wäre ja Gleichmacherei und die Reichen wollen doch stets etwas exklusives..
Micha
14.11.2025 um 13:34
Was heißt "freie Fahrt"? Bei guter Anbindung der Innenstadt durch den ÖPNV und entsprechenden Parkmöglichkeiten außerhalb sehe ich für alle eigentlich nur Vorteile einer solchen Regelung. Ausnahmen braucht man dann nur noch, wenn man zB doch mal was größeres transportieren muss, da kann man dann auch zahlen. Für mobilitätseingeschränkte Personen und Gewerbetreibende entsprechende dauerhafte Ausnahmegenemigungen und alle sind zufrieden. Wenn jetzt irgend jemand Reiches meint, trotzdem jeden Tag mit dem Auto in die Stadt zu müssen, so what.
Chris49
14.11.2025 um 13:20
Ein paar Details zur Diskussionen, der ab und an mit verschiedenen BEV in London unterwegs ist.Im ersten Schritt muss man wissen, dass für das Autofahren in London zwei verschiedene Gebühren fällig werden können.Das eine ist die hier diskutiere Congestion Charge. Diese wird nur zu bestimmten Uhrzeiten und an bestimmten Tagen erhoben und auch nur in einem kleinen Teil der Innenstadt von London. Sie dient dazu, den Verkehr zu reduzieren. Eben diese Gebühr soll nun wieder erhoben werden, da BEV genauso negativ zum Verkehrsaufkommen beitragen, wie PKW mit anderen Antriebsart beitragen. Der Ablauf ab 2026 dieser Gebührenbefreiung war auch bereits zur Einführung dieser Befreiung kommunziert worden, man kann also nicht sagen, dass es nun überraschend geändert wird.Wovon BEV weiterhin befreit bleiben ist die sogenannte ULEZ Charge, welche die Schadstoffemissionen reduzieren soll. Allerdings sind hier auch Benzin- und Dieselmotoren ab einer bestimmten Emissionsklasse (Euro 4 bzw. Euro 6) von der Gebühr befreit.

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