Kommt Teslas FSD 2026 nach Europa?
Das hat zumindest Tesla Europe am Wochenende in einem Post auf X so dargestellt. Dass Tesla das FSD-System („Full Self Driving“) für Europa entwickelt und anpasst, ist seit längerem bekannt. Tesla hat auch immer wieder Videos von Testfahrten veröffentlicht, die den Fortschritt zeigen sollen – man habe mehr als eine Millionen Kilometer in 17 EU-Ländern zurückgelegt.
„Unser Hauptweg zum Erfolg ist die Zusammenarbeit mit der niederländischen Zulassungsbehörde RDW, um eine Ausnahmegenehmigung für diese Funktion zu erhalten. Dazu müssen wir die Einhaltung bestehender Vorschriften (UN-R-171 DCAS) nachweisen und eine Ausnahmegenehmigung (EU-Artikel 39) für noch nicht regulierte Verhaltensweisen wie Level-2-Systeme im Gelände, vom System initiierte Spurwechsel ohne Hände am Lenkrad usw. beantragen“, schreibt Tesla in dem Post. „Einige dieser Vorschriften sind veraltet und regelbasiert, was FSD in seiner aktuellen Form illegal macht. Eine Änderung von FSD zur Einhaltung dieser Vorschriften würde es in vielen Fällen unsicher und unbrauchbar machen. Wir haben FSD zwar so weit wie möglich an logische und vernünftige Vorschriften angepasst, werden jedoch nicht die Sicherheit eines bewährten Systems opfern oder die Benutzerfreundlichkeit für den Kunden wesentlich beeinträchtigen.“
Inzwischen hat aber die Behörde RDW selbst zu der Veröffentlichung Stellung genommen. Darin wird zwar bestätigt, mit Tesla einen Zeitplan für die Zulassung von „FSD Supervised“, also der Form, bei der der Fahrer voll in der Aufsicht und Verantwortung bleibt, erstellt zu haben. Diesel Zeitplan zufolge soll Tesla bis Februar 2026 nachweisen, „dass FSD Supervised die Anforderungen erfüllt“. Dann folgen aber die entscheidenden Sätze: „RDW und Tesla wissen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um im Februar eine Entscheidung zu treffen. Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, bleibt abzuwarten.“
Ausnahme in allen EU-Staaten oder nur den Niederlanden?
In der Mitteilung umreit RDW auch das grobe Verfahren. Wenn ein Hersteller eine neue Technologie in Europa einführen möchte, für die es derzeit keine Gesetzgebung gibt, kann er ein europäisches Verfahren nutzen. Gemäß der Gesetzgebung ist es möglich, eine Ausnahme von der Marktzulassung neuer Technologien in der Europäischen Union zu erhalten. Um diese Ausnahme zu erhalten, muss ein Mitgliedstaat im Namen des Herstellers einen Antrag bei der Europäischen Kommission einreichen. In diesem Fall stellen die Niederlande (über das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft) den Antrag. Dies ist in der Europäischen Verordnung (EU) 2018/858 festgelegt. Die Genehmigung erfordert eine Mehrheitsentscheidung im zuständigen EU-Ausschuss. Bei einer Mehrheitsentscheidung erhält der Hersteller eine Ausnahme für diese neue Technologie in der EU. Die Ausnahme gilt dann in allen Mitgliedstaaten, sodass die Technologie EU-weit eingesetzt werden kann. Erfolgt keine Mehrheitsentscheidung, bleibt die Ausnahme nur in den Niederlanden gültig, und die Technologie darf nur dort eingesetzt werden. Andere Mitgliedstaaten können dann selbst entscheiden, ob sie die Genehmigung für ihr Hoheitsgebiet übernehmen.
Aber: Bevor ein Hersteller einen Antrag auf Ausnahme von der Marktzulassung neuer Technologien in der Europäischen Union stellen kann, muss er zunächst nachweisen, dass ein Fahrzeug oder System den Vorschriften entspricht. Dazu muss er ein umfassendes Prüfverfahren bei einer Typgenehmigungsbehörde durchlaufen. In den Niederlanden ist dies die RDW (Niederländische Fahrzeugbehörde). Und diese Tests laufen derzeit eben noch.
In dem Post ruft Tesla (wie zuvor auch schon Elon Musk selbst) Tesla-Fahrer dazu auf, sich bei der Behörde zu bedanken und die Begeisterung dafür mitzuteilen. Das sieht man bei der RDW nicht so gerne: „Wir danken allen, die dies bereits getan haben, und bitten Sie, uns diesbezüglich nicht zu kontaktieren. Dies beansprucht unnötig Zeit für unseren Kundenservice“, so die Behörde. „Außerdem hat dies keinen Einfluss darauf, ob die Planung umgesetzt wird oder nicht. Die Verkehrssicherheit hat für den RDW höchste Priorität: Eine Zulassung ist erst möglich, wenn die Sicherheit des Systems überzeugend nachgewiesen ist.“
Zudem gibt es offenbar entgegen der ursprünglichen Erwartungen von Elon Musk kein wirkliches Interesse von anderen Autoherstellern, Teslas FSD-zu lizenzieren und in den eigenen Fahrzeugen einzusetzen – wie Musk nun selbst einräumte: „Wenn traditionelle Autobauer gelegentlich Kontakt aufnehmen, diskutieren sie halbherzig über die Implementierung von FSD für ein winziges Programm in fünf Jahren mit für Tesla unmöglichen Anforderungen, also völlig sinnlos“, schreibt Musk auf X.
x.com (Tesla-Post), rdw.nl (Reaktion auf Niederländisch), teslamag.de, x.com (Musk)





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