Tesla bringt Full Self Driving nach Europa – mit Testfahrten

Tesla hofft, im kommenden Jahr sein „Full Self Driving“-Assistenzsystem (FSD) mit einer EU-Genehmigung auch in Europa anbieten zu können. Einen ersten Eindruck können sich Interessierte aber noch dieses Jahr verschaffen – bei Demo-Fahrten als Beifahrer.

Tesla fsd supervised
Bild: Tesla

„Während Tesla-Besitzer weltweit bereits über zehn Milliarden Kilometer mit dem Feature Full Self-Driving (Supervised) gefahren sind, kommt die Funktion nun erstmalig nach Europa“, kündigt der Autobauer in einer Mitteilung an. In Deutschland bietet Tesla die Probefahrten durch den realen Verkehr von eigenen Stores aus an, konkret in München, Köln, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Gießen, Hannover, Berlin und Stuttgart – aber nur als Beifahrer, am Steuer sitzt Personal von Tesla.

Erst in dieser Woche gab es neue Informationen zum Zulassungsprozess. Auf X hatte Tesla angekündigt, dass die niederländische Behörde RDW zugesagt habe, im Februar 2026 eine Zulassung von FSD-Funktionen für das eigene Land zu erteilen. In einer Reaktion hat die Behörde zwar bestätigt, dass man sich mit Tesla auf den Zeitplan bis Februar 2026 geeingt habe. Bis dahin solle Tesla nachweisen, „dass FSD Supervised die Anforderungen erfüllt“. Ist das nicht der Fall, gibt es auch keine Genehmigung. „RDW und Tesla wissen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um im Februar eine Entscheidung zu treffen. Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, bleibt abzuwarten“, so die Behörde.

Das Verfahren in Kurzform: Will ein Unternehmen eine neue Technologie in Europa einführen, für die es derzeit keine Gesetzgebung gibt, kann er eine Ausnahme von der Marktzulassung beantragen. Dazu muss ein EU-Mitgliedsstaat im Namen des Herstellers einen Antrag bei der EU-Kommission stellen. Über den Antrag entscheidet dann ein EU-Ausschuss. Gibt es eine Mehrheit, erhält der Hersteller die Ausnahme für alle Mitgliedsstaaten – gibt es keine Mehrheit bleibt die Ausnahme nur im antragsstellenden Mitgliedsstaat gültig. Aber: Vor dem Antrag muss der Hersteller nachweisen, dass das System den Vorschriften entspricht. Selbst wenn Tesla also den Nachweis erbringen kann, bedeutet das noch nicht automatisch eine Genehmigung des FSD-Supervised-Systems.

In der aktuellen Mitteilung bekräftigt Tesla seinen Vision-Only-Ansatz ohne „teure Sensoren oder HD-Karten“. „Ähnlich wie Menschen zum Fahren ihre Augen und ihr Gehirn nutzen, basiert Teslas Full Self-Driving (Supervised) ausschließlich auf rein visueller Wahrnehmung in Verbindung mit leistungsstarker Verarbeitung, was die Erschwinglichkeit für Kunden erhöht und die zukünftige Entwicklung unterstützt. Ein wichtiger Unterschied besteht allerdings: Menschen können sich ablenken lassen. Bei Kameras und neuronalen Netzen ist dies nicht der Fall. Full Self-Driving (Supervised) wird anhand von den realen Videodaten aus Milliarden von Kilometern der weltweiten Tesla-Flotte, die über 6 Millionen Fahrzeugen umfasst, geschult“, so das Unternehmen.

Full Self-Driving (Supervised) ist in Australien, Kanada, China, Mexiko, Neuseeland und den USA bereits verfügbar. „Tesla geht davon aus, dass Full Self-Driving (Supervised) Anfang 2026 in Europa eingeführt werden kann“, heißt es in der Mitteilung. „Tesla arbeitet seit über zwölf Monaten intensiv an der Einführung von Full Self-Driving (Supervised) in Europa. Den Aufsichtsbehörden fast aller europäischen Länder wurden Demo-Fahrten präsentiert. Detaillierte Sicherheitsnachweise für  Full Self-Driving (Supervised) wurden erarbeitet und veröffentlicht; sie sind nun im aktuellen Sicherheitsbericht von Tesla öffentlich zugänglich.“

Quelle: Info per E-Mail (Mitteilung), tesla.com (Anmeldung zur Mitfahrt)

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