Bundesrat winkt Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos durch
Auf Amtsdeutsch erhebt der Bundesrat „keine Einwände gegen den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor.
Der erwähnte Gesetzentwurf sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 neu zugelassene Elektroautos weiterhin zehn Jahre von der KfZ-Steuer befreit bleiben, allerdings längstens bis 2035. Ohne das Gesetz wären nur noch Fahrzeuge befreit, die vor dem 1. Januar 2026 zugelassen werden. Soll heißen: Von der Höchstdauer von zehn Jahren können nur die Halter von Fahrzeugen profitieren, die ihr neues E-Auto Anfang 2026 zulassen. Wer sein E-Auto erst Ende 2030 zulässt, wird aufgrund der Einschränkung auf „längstens bis 2035“ nur für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Laut Angaben aus dem Oktober rechnet das Finanzministerium im Jahr 2026 mit einer Entlastung von insgesamt 50 Millionen Euro für die Bürgerinnen und Bürger. „Dieser Betrag steigt in den darauffolgen Jahren auf bis zu 380 Millionen Euro im Jahr 2030 an“, teilte das Ministerium seinerzeit mit.
Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos ist einer der Punkte, den CDU, CSU und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag als Maßnahme zur Stärkung der Autoindustrie beschlossen hatten. Sie sollte als dritte Maßnahme nach der Erhöhung der Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 Euro und der Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge, die beide bereits mit dem sogenannten „Investitionsbooster“ beschlossen wurden, auf den Weg gebracht werden.
bundestag.de, bundestag.de (Gesetzentwurf als PDF)





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