Zölle ade: EU legt Leitfaden zur Mindestpreis-Regelung mit China vor
Brüssel und Peking legen mit diesem Schritt ihren Streit um die Einfuhr von Elektrofahrzeugen bei. Seit 2024 erhebt die Europäische Union bekanntlich Sonderzölle auf E-Autos aus China, die je Hersteller zwischen 7,8 und 35,3 Prozent pendeln – zusätzlich zum regulären Importzoll von zehn Prozent. Nun soll eine Ersatzregelung kommen, die den EU-Markt weiter vor Wettbewerbsverzerrungen durch stark subventionierte E-Autos aus China schützt: OEMs aus China werden die Zölle los, wenn sie sich im Gegenzug dazu verpflichten, ihre Elektroautos nicht unter einem bestimmten Mindestpreis in Europa zu verkaufen.
Die Kommission veröffentlichte dazu am Montag Leitlinien, wie die chinesischen Hersteller vorgehen müssen. Demnach haben sie Anträge bei der EU zu stellen, wobei „für jedes Modell und jede Konfigurationsoption spezifische Mindestpreise erforderlich sind“. Als Wege zur Bestimmung der Mindestpreise seien zwei Wege möglich, heißt es weiter:
- Auf der Grundlage der sogenannten CIF-Preises des betreffenden Ausführers im Untersuchungszeitraum des Verfahrens, das zur Einführung der Maßnahmen geführt hat, erhöht um die entsprechende Spanne der eingeführten Ausgleichszölle. Sprich: Der Mindestpreis muss so hoch sein wie der vorherige Preis inklusive der Zölle.
- Auf der Grundlage des Verkaufspreises nicht subventionierter, in der EU hergestellter BEV desselben oder sehr ähnlichen Produkttyps, einschließlich Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten (SG&A) und einer angemessenen Gewinnspanne. Sprich: Der Mindestpreis muss so hoch sein wie bei vergleichbaren Modellen aus Europa.
Branchenkenner erwarten, dass sich an der Höhe der Aufschläge grundsätzlich wenig ändern dürfte. „Die Preise für die Verbraucher dürften entsprechend auch nicht sinken“, schreibt etwa die FAZ. „Der entscheidende Unterschied zu den aktuellen Strafzöllen liegt darin, dass die chinesischen Autobauer die Differenz zwischen dem ursprünglichen Preis und dem vereinbarten Mindestpreis selbst behalten könnten – anstatt Zölle an die EU zu zahlen.“
Das chinesische Handelsministerium begrüßt den Durchbruch in einem Statement auf der Social-Media-Plattform X. Darin heißt es, dass beide Seiten in ihren Gesprächen über das Antisubventionsverfahren der EU gegen chinesische Elektrofahrzeuge weitergekommen sind. Man sei sich einig geworden, „dass es notwendig ist, allgemeine Leitlinien für Preisverpflichtungen für chinesische Exporteure von Batterie-elektrischen Fahrzeugen in die EU bereitzustellen“, schreibt das Ministerium.
Die Initiative zahlt den chinesischen Verantwortlichen zufolge darauf ein, „den Konsens des China-EU-Gipfels umzusetzen und das Antisubventionsverfahren der EU gegen chinesische Elektrofahrzeuge angemessen beizulegen“. Der Durchbruch belege, „dass sowohl China als auch die EU in der Lage und bereit sind, Differenzen im Rahmen der WTO-Regeln durch Dialog und Konsultationen angemessen beizulegen und die Stabilität der Automobilindustrie und der Lieferketten in China, der EU und der ganzen Welt zu erhalten“.
Die Europäische Union selbst vermeidet Eigenlob oder sonstige überschwängliche Bekundungen. Sie äußert sich nur sachbezogen zum Leitfaden: Dieser enthalte allgemeine Hinweise für chinesische Exporteure und behandele verschiedene Aspekte, die in einem möglichen Verpflichtungsangebot zu berücksichtigen sind, darunter der Mindestimportpreis, Vertriebskanäle, Querausgleich und künftige Investitionen in der EU, heißt es in einer begleitenden Mitteilung. Heißt: Die EU will sich für die Mindestpreise nicht nur das E-Autos selbst ansehen, sondern u.a. auch Zusagen der Hersteller zu Investitionen in der EU oder eine Begrenzung der Exporte einfließen lassen. Ab wann die Mindestpreise die Zölle ersetzen können sollen, geht aus dieser nicht hervor.
Ein Sprecher der Kommission betonte laut „tagesschau.de“ zum jetzigen Zeitpunkt nur, dass es sich bei dem von Brüssel nun vorgelegten Dokument um besagten Leitfaden handele – und weitere Schritte folgen müssten. Mindestpreise „könnten“, so der Sprecher weiter, die bisher geltenden Zölle auf chinesische E-Autos ersetzen. Sie müssen es also nicht.
Kurzer Blick zurück: Dass die Verhandlungen zwischen beiden Seiten überhaupt wieder angelaufen waren, hatte die Nachrichtenagentur Reuters Mitte Dezember erfahren. Zwar bestätigten beide Parteien schon Mitte April 2025, die Einführung von Mindestpreisen anstelle der Strafzölle wieder zu erörtern. Doch anschließend wurde es ruhig um diese Thematik. Erst im Dezember kam wieder Bewegung in die Sache: Chinas Handelsministerium begrüßte die neuerlichen Verhandlungen, forderte die EU aber im gleichen Atemzug dazu auf, keine eigenständigen Gespräche mit Herstellern zu führen.
Diese Aussage zielte klar auf die im Dezember von der EU-Kommission eingeleitete Überprüfung der Antisubventionszölle auf die in China gebauten Elektroautos von Volkswagen – mit der Aussicht, die Zölle durch eine individuelle Mindestpreisverpflichtung zu ersetzen. Dabei ging es vor allem um den Cupra Tavascan, der von VW Anhui für die Weltmärkte gebaut wird. Und da der Tavascan eben in China vom Band rollt, werden die von der EU-Kommission im Oktober 2024 festgesetzten Sonderzölle beim Import fällig. Bei VW Anhui sind das immerhin 20,7 Prozent Sonderzoll zu den zehn Prozent Basiszoll – also 30,7 Prozent insgesamt.
Dass die Mindestpreis-Regelung nun kommt, war über Monate alles andere als selbstverständlich: Bisher hatte sich die EU nur etwa bei einzelnen Rohstoffen auf Mindestpreisvereinbarungen eingelassen, nicht aber bei komplexen Produkten wie ganzen Autos, wie Reuters im Dezember vergegenwärtigte. Und die Kommission hatte bisher stets erklärt, dass sie die Mindestpreise für unzureichend halte, um den durch Subventionen verursachten Schaden auszugleichen. China auf der anderen Seite beharrte immerzu darauf, dass die eigenen Hersteller einfach nur „deutlich wettbewerbsfähiger“ seien als ihre europäischen Konkurrenten.





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