
Neue E-Auto-Förderung – alle Details und Prämien im praktischen Überblick
Nach der kurzfristigen Absage am Freitag sind jetzt die näheren Details zu der Förderung bekannt – zu den Gründen der Verschiebung gleich mehr. Zunächst einmal die wichtigsten Fakten:
- Wie seit Ende November bekannt, beträgt die Einkommensgrenze 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000 Euro je Kind auf bis zu 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Neu ist hier die Beschränkung auf 90.000 Euro, bei zwei Kindern wird die Einkommensgrenze also gedeckelt.
- Als Basisförderung gibt es 3.000 Euro – wie Schneider jetzt bestätigt, aber nur für Batterie-elektrische Autos. Bei Plug-in-Hybriden und Range-Extendern liegt der Basisbetrag bei 1.500 Euro.
- Es bleibt dabei, dass es für ein Kind unter 18 Jahre im Haushalt 500 Euro mehr Förderung gibt. Hier war bereits bekannt, dass der Zuschuss auf 1.000 Euro gedeckelt wird – ab dem dritten Kind gibt es also keinen weiteren Zuschuss.
- Bei der sozialen Staffelung des Programms war bisher eine Stufe mit einem Zuschuss von weiteren 1.000 Euro Förderung vorgesehen. Tatsächlich soll es aber zwei Stufen geben: Haushalte bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro erhalten 1.000 Euro mehr, bis 45.000 Euro Einkommensgrenze gibt es 2.000 Euro Zuschlag. Damit kann sich im Extremfall die maximale Fördersumme auf 6.000 Euro erhöhen, bisher war man anhand der Eckdaten von Ende November von maximal 5.000 Euro ausgegangen.
Die genauen Fördersummen können Sie den folgenden beiden Tabellen entnehmen:
Bei Anschaffung eines rein Batterie-elektrischen Fahrzeugs:
| Haushaltsjahreseinkommen* | ohne Kinder | mit einem Kind | mit zwei und mehr Kindern |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
*zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids oder E-Fahrzeugs mit Range-Extender:
| Haushaltsjahreseinkommen* | ohne Kinder | mit einem Kind | mit zwei und mehr Kindern |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 1.500 Euro | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 2.500 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro |
| bis 45.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro |
*zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Wichtig: Förderfähig sind dabei alle entsprechenden Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. „Für alle, die bisher abgewartet haben, können wir jetzt sagen: Sie können loslegen, denn die Förderung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026“, sagte Schneider bei der Pressekonferenz in Berlin. Tatsächlich sollen Anträge sogar bis ein Jahr nach Neuzulassung gestellt werden können, so der SPD-Politiker.
Noch sind aber keine Anträge möglich! Mit der Pressekonferenz will die Bundesregierung frühzeitig über die nun feststehenden Eckpunkte informieren, um auch mit der rückwirkenden Förderung einer möglichen Kaufzurückhaltung entgegenzuwirken. Derzeit laufen noch die Verhandlungen zur Umsetzung der Förderung. Ob das – wie beim Umweltbonus – über die BAFA läuft, wollte Schneider noch nicht bestätigen. Im zweiten Quartal, voraussichtlich im Mai, soll das Antrags-Portal online gehen. Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, soll der Prozess möglichst digitalisiert umgesetzt werden. Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen sollen etwa in digitaler Form eingereicht werden können.
Steuerbescheide 2023 und 2024 sind wichtig
Dazu zählen bei der Einkommensgrenze natürlich die Einkommensnachweise. „Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen“, erklärt das Umweltministerium in einem Q&A zu der Förderung.
„Für verheiratete AntragstellerInnen, solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert (sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids des Antragstellers gemeinsam veranlagt). Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht.“ Bei „eheähnlichen Gemeinschaften“, also Paaren ohne Trauschein, wird das zu versteuernde Haushaltseinkommen addiert. Und: „Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und für die vergangenen Jahre keine Steuererklärung vorhanden ist, kann diese nachträglich abgegeben werden. Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.“
Die Einkommensgrenze von 80.000 Euro wurde übrigens als Medianeinkommen von Neuwagenkäufern gewählt, Grundlage hierfür sind Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“. Die Logik: „Damit kann die untere Hälfte derer, die in den vergangenen Jahren einen Neuwagen gekauft haben, von der neuen Förderung profitieren“, erklärt Schneider. „Mit der Staffelung verhindern wir Mitnahmeeffekte und sorgen dafür, dass die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich brauchen.“
Dass die neue Förderung nur für Neuwagen gilt, begründet der Minister mit dem nach wie vor fehlenden Gebrauchtwagenmarkt. Aber – das klingt auch durch –es soll gleichzeitig auch die Autobranche profitieren können, was eben nur bei Neuwagen etwas bringt. „Wir wollen mit diesem Förderprogramm etwas für die Umwelt tun, für unsere europäische Automobilindustrie und für die Haushalte, die sich ohne Unterstützung noch kein Elektroauto leisten konnten. Nachdem die Bundesregierung bereits viel getan hat, um E-Autos als Firmenwagen attraktiv zu machen, unterstützt dieses Förderprogramm gezielt Privatleute“, so Schneider. „Das ist ein starker Anschub für die Elektromobilität in Deutschland. Und es ist ein Anschub für unsere heimische Automobilwirtschaft, die starke Elektroautos im Angebot hat.“ Er nannte zwar keine Namen, gab aber an, dass mit den kommenden Modellen deutscher Hersteller mit der Förderung Preise von unter 20.000 Euro möglich seien – womit er wohl auf die kommende Kleinwagen-Familie des VW-Konzerns rund um den ID. Polo anspielt.
Die kurzfristige Absage der Pressekonferenz am Freitag wurde übrigens mit weiteren Detail-Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung begründet. Schneider führt jetzt aus, dass es dabei vor allem um die Definition der Plug-in-Hybride und Range-Extender ging. „ Das braucht manchmal Zeit, das genau zu besprechen“, so der Minister, der auch auf die „Weltlage“ und die Situation rund um Grönland verwies – es gab am Freitag und am Wochenende durchaus drängendere Themen zur Abstimmung im politischen Berlin.
Welche PHEV und Range Extender sind förderfähig?
Das Ergebnis der PHEV- und EREV-Gespräche: Solche Teilzeit-Stromer sind förderfähig, wenn sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen und eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben – in beiden Fällen gilt der Wert aus der Typgenehmigung. „Meines Wissens nach gibt es derzeit nur einen Hersteller, der diese Kriterien bei den Range Extendern erfüllt“, so Schneider. Und: Die Förderung der Teilzeit-Stromer ist vorerst befristet auf Neuzulassungen bis zum 30. Juni 2027 – also anderthalb Jahre. „Für den Zeitraum ab dem 01. Juli 2027 prüft die Bundesregierung eine Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender, die sich an den CO2-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben“, heißt es in dem Q&A. Angedacht sind wohl Vorgaben, die sich stärker am CO2-Ausstoß im realen Betrieb orientieren – und nicht mehr die Werte aus der Typgenehmigung. Eine längere Förderung ist also möglich, aber noch nicht beschlossen.
Mindesthaltedauer von drei Jahren
Zudem gibt es – unabhängig von der Antriebsart – eine Mindeshaltedauer von 36 Monaten ab der Erstzulassung, egal ob bei Kauf oder Leasing. „Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen. Ohne Haltedauer könnten z.B. Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden“, führt das Ministerium aus. So war es im ersten Anlauf beim Umweltbonus geschehen, was zu einem regen Export von nur kurz in Deutschland zugelassenen E-Autos in andere Länder geführt hatte.
Zu Beginn der neuen Förderung sind nun ausdrücklich alle Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit dem entsprechenden Antrieb förderfähig, aber auch das muss nicht so bleiben. „Geprüft wird die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen. Diese Vorgaben können zu einem späteren Zeitpunkt in das laufende Förderprogramm integriert werden. Vor einem Inkrafttreten wird das Bundesumweltministerium Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig informieren“, so das Ministerium. Heißt: Importierte E-Fahrzeuge etwa aus China könnten unter Umständen nicht auf Dauer förderfähig sein.
Mit dem bekannten Budget von drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds soll die Förderung laut Schneiders Angaben in den kommenden drei bis vier Jahren für etwa 800.000 Fahrzeuge reichen. Genau kann das aufgrund der unterschiedlichen Fördersummen je nach Antrieb, Einkommen und Familienverhältnissen nicht vorhergesagt werden. Ob das Budget tatsächlich drei bis vier Jahre reicht, kann also ebenso noch nicht mit Sicherheit gesagt werden. Möglich ist auch, dass der Fördertopf bei einer deutlich höheren Nachfrage schneller leer ist.
Auf eine Beteiligung der Hersteller – wie einst beim Umweltbonus – hat die Bundespolitik übrigens bewusst verzichtet, um das Programm so bürokratiearm wie möglich zu machen. „Ich habe mit allen großen Herstellern gesprochen, um sie über die Eckpunkte zu informieren – nicht, um sie abzustimmen“, so Schneider bei der Pressekonferenz. Befürchtungen, dass die Förderung über wegfallende Rabatte vor allem bei den Herstellern landet und nicht bei den Kunden, teilt der Umweltminister nicht: „Ich setze darauf, dass die Industrie in ihrem eigenen Interesse mitzieht.“
Die ersten Reaktionen aus der Welt der Elektromobilität sind positiv. „Gerade Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten damit die Möglichkeit, auf elektrische Antriebe umzusteigen und vom günstigen Unterhalt der Fahrzeuge zu profitieren“, sagt Martin Roemheld, neuer CEO der EnBW mobility+, also dem größten Ladenetzbetreiber Deutschlands. „Das ist sozial ausgewogen und stärkt einen Markt, der noch Impulse braucht.“ Um diesen Effekt zu steigern, sieht die EnBW eine Förderung für gebrauchte E-Autos als sinnvolle Ergänzung an. Gleichzeitig weist die EnBW – wenig überraschend – darauf hin, dass Elektromobilität „nur dann erfolgreich sein kann, wenn Fahrzeughochlauf und Ladeinfrastruktur gemeinsam weiter wachsen.“
Allerdings sind nicht alle Reaktionen so wohlwollend. Stefan Bratzel, Leiter des Center of Automotive Management, erwartet keine nachhaltige Förderung der Elektromobilität, sondern ein „großes Strohfeuer“. Ferdinand Dudenhöffer, Leiter des Bochumer CAR-Instituts, hält die Förderung für überflüssig: „Im Dezember hatten wir sehr hohe Rabatte von 19,3 Prozent im Mittel. Die Prämie erlaubt, die Rabatte zu kürzen, sprich: Die Prämie motiviert zu Mitnahme-Effekten“. Und laut Susanne Goetz, Referentin für E-Mobilität bei Transport & Environment Deutschland, passe die Förderung „weder zur Bevölkerung noch zum Klima“.
bundesumweltministerium.de (Mitteilung), bundesumweltministerium.de (Q&A)




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