Bayern startet neue Förderung von H2-Nutzfahrzeugen

Das im November 2025 angekündigte Förderprogramm zur Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen ist bereits gestartet. Das Bundesland unterstützt die Anschaffung mit insgesamt 35 Millionen Euro.

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Bild: Paul Group

Nach der Ankündigung im vergangenen Herbst hat das bayerische Wirtschaftsministerium zwar noch keine weitere Mitteilung zu dem Förderprogramm veröffentlicht, wohl aber die neue Förderrichtlinie. Aiwanger hatte das neue Förderprogramm zudem in dieser Woche bei einem Termin im MAN Truck Forum in München vorgestellt.

Auch wenn der Minister jetzt erst die Werbetrommel rührt, ist die Förderrichtlinie für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge schon zum 01. Januar 2026 in Kraft getreten und läuft bis zum 31.12.2028. Gefördert wird der Erwerb und das Leasing von neuen emissionsfreien Nutzfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb sowie von „sauberen“ neuen Nutzfahrzeugen mit Wasserstoff-Verbrennerantrieb.

„Der Einsatz von leichten und schweren emissionsfreien und sauberen Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb im Straßenverkehr ist notwendig, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Gleichzeitig sind die entsprechenden Fahrzeuge aktuell deutlich teurer als entsprechende Diesel- und Batterie-elektrische Fahrzeuge“, schreibt das Wirtschaftsministerium. „Das Programm zielt darauf ab, die Mehrkosten bei der Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen zu reduzieren und die bestehenden Programme zum Aufbau von Elektrolyseur- und Wasserstofftankstelleninfrastruktur zu ergänzen, sodass regionale Wertschöpfungsketten adressiert werden.

Die Höhe beträgt wie angekündigt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendungssumme pro Fahrzeug variiert aber je nach Fahrzeugklasse, wie in den Förderaufrufen festhalten ist. Bei den Fahrzeugklassen selbst gibt es keine Einschränkung, es werden leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1, mittelschwere der Klasse N2 und schwere N3-Nutzfahrzeuge unterstützt.

Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben. Eine Vorgabe ist zudem, dass die geförderten Fahrzeuge „während der gesamten Zeit der Zweckbindung in Benutzung“ in Benutzung sind und dabei mindestens 20.000 Kilometer pro Kalenderjahr zurücklegen. Das Budget des Förderprogramms beträgt 35 Millionen Euro.

bayern.de (Übersicht), bayern.de (Eckpunkte als PDF), mantruckandbus.com

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