EU-Rat vereinfacht Ladekabel-Tausch nach Beschädigung
Die aktualisierte Messgeräterichtlinie (MID) umfasst mehrere Bereiche. Unter anderem wird der Anwendungsbereich der MID auf alle Ladegeräte für Elektrofahrzeuge, „einschließlich Schienenfahrzeuge, Boote, Schiffe und Flugzeuge“, erweitert. „Die überarbeiteten Regeln priorisieren zudem die Digitalisierung und intelligente Messtechnik und unterstützen den Einsatz neuer Gase wie Wasserstoff zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse“, teilt der Europäische Rat mit.
Aus Sicht der Elektromobilität wird ein sehr aktuelles Thema behandelt. Die MID-Novelle führt Anforderungen ein, wonach „Ladekabel bei Beschädigung oder Diebstahl leicht ausgetauscht werden können müssen, ohne die Leistung des Geräts zu beeinträchtigen“. Vandalismus und Kabelklau sind in den vergangenen Monaten zu zunehmenden Herausforderungen für Betreiber öffentlicher Schnelllader geworden, die Schäden gehen in die Millionenhöhe. Denn neben dem eigentlichen Austausch der entfernten oder beschädigten Kabel und der Umsatzausfälle bis zur Reparatur haben auch aufwändige Vorgaben zur erneuten Prüfung der Messsysteme mit den neuen Kabeln zu Kosten und weiteren Verzögerungen geführt.
In der neuen Fassung der MID werden die Anforderungen an die Kabel von Ladestationen geregelt. Wenn ein Ladekabel diese Vorgaben erfüllt, soll es (im Falle einer Beschädigung oder eines Diebstahls) „problemlos“ ersetzt werden können, „ohne die Leistungsfähigkeit der Messgeräte zu beeinträchtigen“. Das Ziel ist es also, die erneute Prüfung des gesamten Messsystems zu vermeiden oder zu vereinfachen.
Wie genau die Regelung aussehen wird und ab wann sie tatsächlich die Arbeit der CPO erleichtert, ist noch offen. Denn mit der Zustimmung des Rates wurde nun der Rechtsakt verabschiedet. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben denn 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Neben der Vereinfachungen rund um den Tausch von Ladekabeln haben die EU-Gesetzgeber auch die Anforderungen an die Anzeige von Messergebnissen auf verschiedenen Messgeräten präzisiert. Während bei Gas- und Stromzählern die Ergebnisse direkt auf dem Zähler angezeigt werden müssen, können bei Ladestationen „auch der Fahrzeugbildschirm oder ein anderes Endgerät (z. B. ein Smartphone) zur Datenanzeige genutzt werden“.
Was bei den praktischen Auswirkungen der MID auch nicht untergehen darf: Mit der neuen MID-Kategorie „Messsysteme für Ladestationen“ wird ein einheitlicher, europäischer Rahmen für die Branche geschaffen. Diese formale Harmonisierung ist neu und kann den grenzübergreifenden Ladenetz-Ausbau vereinfachen. „Eichrecht heißt international Legal Metrology und ist kein deutsches Alleinstellungsmerkmal. Viele der heutigen Anforderungen an Ladeinfrastruktur folgen bereits MID-Prinzipien“, schreibt etwa der Ladeinfrastruktur-Experte Checrallah Kachouh auf LinkedIn. Im April gibt
die Delag GmbH zwei Webinare, um in der Praxis naheliegende Fragen der MID-Novelle für Ladepunktbetreiber zu klären.
„Die neue Messgeräterichtlinie legt gemeinsame Standards für Ladegeräte für Elektrofahrzeuge und Zapfsäulen fest und ebnet damit den Weg für den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur“, sagt Michael Damianos, Minister für Energie, Handel und Industrie der Republik Zypern. „Dies ist ein entscheidender Schritt für Europa auf dem Weg zu einem umweltfreundlicheren und energieeffizienteren Mobilitätssystem und bringt uns einer saubereren Zukunft näher.“
europa.eu (Mitteilung),europa.eu (aktualisierte Richtlinie als PDF), linkedin.com (Kachouh-Post)





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