Österreich will E-Dienstwagen als Sachbezug besteuern

In Österreich sind vollelektrische Dienstwagen bislang noch von der Besteuerung als Sachbezug ausgenommen, während Fahrer von Verbrenner-Dienstwagen 1,5 bis 2 Prozent der Anschaffungskosten im Monat versteuern müssen. Zum 1. Januar 2027 will die Alpenrepublik aber nun einen Satz von zunächst 0,375 Prozent für E-Dienstwagen einführen.

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Bild: Renault

Wichtig vorweg: Die Regelung soll wie schon bei Dienstwagen mit Verbrennungsmotor nur gelten, wenn die E-Dienstwagen von den Mitarbeitern auch privat genutzt werden dürfen. Dienen sie hingegen nur für betriebliche Zwecke, so sind sie von der Besteuerung als Sachbezug weiter ausgenommen.

Die neue Regelung soll im Zuge des Doppelhaushalts 2027/2028 und die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos haben sich darauf bereits geeinigt, wie die österreichische Zeitung „Standard“ schreibt. Konkret soll der Wert für den Sachbezug eines elektrischen Dienstwagens, der auch privat genutzt werden darf, ab dem 1. Januar 2027 mit zunächst 0,375 Prozent der Anschaffungskosten besteuert werden. Ab 2028 steigt dieser Wert dann auf 0,625 Prozent, hier waren zunächst sogar 0,75 Prozent geplant gewesen. Dabei wird allerdings eine Höchstgrenze von 48.000 Euro angesetzt. Heißt: Im ersten Jahr wären maximal 180 Euro pro Monat an Sachbezug zu versteuern, ab dem zweiten Jahr dann maximal 300 Euro pro Monat. Bei einem Brutto-Monatsgehalt von 5.000 Euro würde dies einer Reduktion des Nettoeinkommens von rund 150 Euro pro Monat entsprechen, rechnet der Automobilclub ÖAMTC vor.

Zum Vergleich: Auch bei Verbrenner-Dienstwagen wird der Sachbezug bei einem Preis von 48.000 Euro gedeckelt. Es werden aber 2 Prozent der Anschaffungskosten im Monat angesetzt und damit deutlich mehr als bei Elektro-Dienstwagen. Heißt: Es müssen bis zu 960 Euro im Monat als Sachbezug beim Gehalt abgerechnet. Weiterhin gibt es noch eine Regelung für effiziente Fahrzeuge mit niedrigeren CO2-Emissionen. Wenn das Fahrzeug unter dem entsprechenden Grenzwert liegt, müssen nur 1,5 Prozent angesetzt werden.

Der auf ökologische Mobilität ausgerichtete Verband VCÖ kritisiert den Schritt, gerade weil der Sachbezug für Firmenautos mit Verbrennungsmotor derweil nicht erhöht werden soll. Damit sinke der Anreiz, Elektroautos als Firmenwagen zu nutzen. „Wir erleben gerade, wie teuer uns allen die Erdölabhängigkeit des Verkehrs kommt und wie wichtig es ist, den Anteil der Elektro-Mobilität rascher zu erhöhen. Diese Maßnahme bremst die notwendige Energiewende im Verkehr, was dem Budget auch deshalb teuer kommt, weil dann Österreich die Klimaziele deutlicher verfehlt“, betont VCÖ-Experte Michael Schwendinger.

Zudem sei es ein Konstruktionsfehler des Sachbezugs für Dienstwagen, dass dieser immer gleich hoch ist, egal wie hoch die Jahreslaufleistung ist. „Damit wird ein Anreiz gesetzt, mehr mit dem Auto zu fahren anstatt beispielsweise den Öffentlichen Verkehr zu nutzen. Die derzeitige Regelung ist angesichts der Energie- und Klimakrise nicht mehr zeitgemäß“, so Schwendinger weiter.

Die Maßnahme ist ein weiterer Schritt der österreichischen Regierung, die Förderung der Elektromobilität zurückzufahren. Zum 1. April 2025 wurde bereits die Befreiung von Elektroautos von der motorbezogenen Versicherungssteuer aufgehoben, einem Pendant zur deutschen Kfz-Steuer. Zuvor war bereits Anfang 2025 ein fünf Jahre laufendes Förderprogramm für E-Autos und Ladeinfrastruktur ausgelaufen.

derstandard.de, vcoe.at

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