Luzern schreibt für private Parkplätze Ladeinfrastruktur-Vorbereitung vor
Somit schreibt die Stadt am Vierwaldstättersee zwar den Eigentümern von Parkflächen nicht vor, dass sie zwingend Ladestationen errichten müssen. Jedoch gibt es fortan konkrete Vorschriften, dass neue und renovierte Parkflächen für Ladeinfrastruktur ertüchtigt werden müssen. Dadurch soll die spätere Installation von Wallboxen und anderen Ladestationen viel einfacher werden.
Dabei setzt die Stadt Luzern auf das Prinzip der Vorinvestition. Durch die Anpassung der Parkplatzverordnung wird sichergestellt, dass bei neuen Projekten, Sanierungen oder dem Austausch der Elektrohauptverteilung die notwendige technische Basis (Leerrohre, Kabelwege, elektrische Kapazität) direkt mitgedacht wird.
Die Vorgaben für die Ladeinfrastruktur in Luzern orientieren sich am Merkblatt 2060 „Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden“ des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverbands, auch kurz Merkblatt SIA 2060 genannt. Dabei unterscheidet Luzern zwischen zwei Varianten: Ausbaustufe C1 („Power to garage“) gilt für Bewohnerparkplätze. Sobald bei einem Gebäude mehr als fünf Parkplätze zur Verfügung stehen, müssen alle dieser Parkplätze technisch für Lademöglichkeiten vorbereitet werden.
Sprich: Es muss sichergestellt werden, dass an jedem Stellplatz die physische und elektrische Basis vorhanden ist, damit Nutzer jederzeit eine Ladestation (Wallbox) einfach und ohne aufwendige bauliche Änderungen anschließen können. Dabei muss die Technik bis mindestens drei Meter an den Standort einer künftigen Ladestation herangeführt werden. Es geht hier also primär um die „Ladereife“, aber eben nicht um Vorgaben zur Installation von Ladestationen selbst.
Für Firmenparkplätze und Parkhäuser gilt hingegen die Ausbaustufe C2 („Power to parking“). Hier müssen 20 Prozent der Parkplätze entsprechend vorgerüstet werden, und zwar mit einer Zuleitung bis zur Position der zukünftigen Ladestation, sodass nur noch die Station montiert oder eingesteckt werden muss. Aber auch hier ist keine konkrete Anzahl von Ladestationen Pflicht. Der niedrigere Prozentsatz erklärt sich darin, das auf solchen Parkplätzen eine hohe Fluktuation herrscht und E-Auto-Fahrer gezielt einen Stellplatz mit Ladestation ansteuern können. Im Vergleich dazu liegt bei C1 der Prozentsatz viel höher, vermutlich weil Bewohner mit festem Stellplatz sich darauf verlassen können müssen, dort laden zu können.





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