Baden-Württemberg beschließt Landesinitiative Elektromobilität III

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Was bereits vorab durchsickerte, ist nun offiziell: Die Landesregierung Baden-Württembergs hat die „Landesinitiative Elektromobilität III“ beschlossen. Diese gilt für die Jahre 2017 bis 2021 und hat ein Volumen von 43,5 Mio Euro. 

Mit ihr werden die Aktivitäten aus den beiden vorangegangenen Landesinitiativen Elektromobilität I und II fortgeführt und ausgebaut. Sie wirkt komplementär zur Bundesförderung. Von den 43,5 Mio Euro sind 25 Mio Euro für Initiativen des Verkehrsministeriums, 15 Mio Euro für Aktivitäten des Wirtschaftsministeriums sowie 3,5 Mio Euro im Bereich des Wissenschaftsministeriums vorgesehen.

Das Verkehrsministerium verfolgt dabei einen strategischen Ansatz zum flächendeckenden Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur. Es geht explizit um den Aufbau von 2.000 Ladestationen. Hierfür stellt das Land 10 Mio Euro bereit. Ausgewählte Fahrzeugflotten fördert das Land mit 12 Mio Euro. Zudem wird die Förderung von Bussen und Taxis mit Elektro- Hybrid- und Brennstoffzellen-Antrieb fortgeführt. Auch Carsharing- und Fahrschulfahrzeuge sollen gefördert werden. Gemeinnützige Institutionen, insbesondere Pflege- und Sozialdienste, sollen ebenfalls eine Förderung erhalten.

Nach dem heutigen Beschluss des Ministerrats sei der Weg frei für die finale Ausgestaltung der Förderkriterien, die somit zeitnah auf der Homepage des Verkehrsministeriums veröffentlicht werden sollen. Die Möglichkeit, Anträge für neue Fördertatbestände einzureichen, werde mit der Veröffentlichung der Förderkriterien einhergehen. Die bisherigen Förderungen bleiben gültig.
baden-wuerttemberg.de

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