BAFA kippt Doppelförderungsverbot bei Umweltbonus

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Das bisher geltende Doppelförderungsverbot beim Umweltbonus ist nicht länger gültig. Wie das zuständige BAFA mitteilt, ist seit dem 3. März für die Anschaffung von E-Fahrzeugen die Inanspruchnahme von mehreren gleichartigen Förderprogrammen zulässig.

Im Falle einer Abtretung beim gewerblichen Leasing sei im Leasingvertrag der Bundesanteil am Umweltbonus inklusive und nicht mehr exklusive der Mehrwertsteuer nachvollziehbar auszuweisen. Weitere Details hat die Behörde bislang nicht preisgegeben.
twitter.com, bafa.debundesanzeiger.de

1 Kommentar

zu „BAFA kippt Doppelförderungsverbot bei Umweltbonus“
Nick
13.03.2018 um 18:37
Könnt ihr dann mal recherchieren, wie man wo den maximalen Bonus rausholen kann? Bitte :)

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