Urteil: Tesla-Taxifahrer darf Supercharger gratis nutzen

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Tesla hat in den Niederlanden eine juristische Niederlage kassiert. Hintergrund ist das Ende 2017 von Tesla verkündete Nutzungsverbot seiner Supercharger für gewerblich verwendete Fahrzeuge. Dem schob ein Amsterdamer Gericht nun einen Riegel vor.

Im konkreten Fall gab das Gericht einem selbstständigen Taxifahrer recht, der sich gegen das Nutzungsverbot mit dem Argument zur Wehr gesetzt hatte, Tesla habe zum Zeitpunkt des Kaufs seines Model S im Jahr 2014 gewusst, dass dieses als Taxi zum Einsatz kommen würde und dennoch uneingeschränkten Zugang u.a. zu Superchargern zugesagt. An dieses Versprechen müsse sich Tesla halten, so das Gericht.

Der Kläger ist selbständiger Taxifahrer für Schipoltaxi und kämpfte vor Gericht dafür, dass ihm die kostenlose und unbegrenzte Nutzung der Supercharger gestattet werden wird – einschließlich der oft überlasteten Ladestation am Unternehmensstandort in Amsterdam. Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf die umstrittene Frage, ob Einzelpersonen und Unternehmen, die Tesla-Fahrzeuge für kommerzielle Zwecke nutzen, vom „lebenslangen“ Gratis-Laden profitieren sollen, mit dem Tesla bis vor Kurzem um Käufer geworben hatte. Die Entscheidung des niederländischen Gerichts mag sich auf einen Einzelfall beziehen, könnte als Präzedenzfall aber Nachahmer finden, sprich durchaus andere gewerbliche Tesla-Kunden dazu animieren, ebenfalls rechtlich gegen das Verbot der Supercharger-Nutzung vorzugehen.
teslarati.com, insideevs.com

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