Vielen Städten ist das E-Mobilitätsgesetz nicht präsent

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Drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) der Bundesregierung werden dadurch ermöglichte Privilegien für E-Fahrzeuge lediglich in 22 Prozent der deutschen Kommunen umgesetzt. Das geht aus dem kürzlich veröffentlichten Fortschrittsbericht zum EmoG hervor.

In elf Prozent der Kommunen ist eine Umsetzung für nächstes Jahr geplant, während 24 Prozent das EmoG nicht angewandt haben. Knapp die Hälfte der Kommunen ist sich – man lese und staune – nicht sicher, ob das Gesetz angewendet wird. Es besteht also offenbar immer noch ein großes Informationsdefizit. Entsprechend empfehlen die mit der Umfrage beauftragte Kanzlei Noerr und das Deutsche Dialog Institut „die Kommunikation mit den Kommunen beispielsweise durch eine Kommunikationskampagne zu verbessern“.

In jenen Städten, in denen das EmoG angewendet wird, steigt dem Bericht zufolge die Anzahl von E-Fahrzeugen. Allerdings wird seitens der Kommunen bemängelt, dass die Vorteile im Straßenverkehr bereits bei Fahrzeugen mit einem maximalen CO2-Ausstoß von 50 Gramm pro Kilometer und einer elektrischen Reichweite von 40 Kilometern bei Plug-in-Hybriden greifen, sodass auch Autos, die fast ausschließlich mit dem Verbrennungsmotor angetrieben werden, davon profitieren. Dagegen sind E-Transporter und E-Lastwagen in dem Gesetz noch nicht berücksichtigt.

Zu den im EmoG aufgeführten Privilegien gehören zum Beispiel reservierte Parkplätze oder die Benutzung von Busspuren. Jede Stadt kann sich herauspicken, was gut auf das kommunale Profil passt. Die am häufigsten in Anspruch genommenen Vorteile sind Vorrangregelungen bei Stellplätzen an Ladesäulen und reduzierte Parkgebühren. Die Freigabe von Sonderspuren bzw. Durchfahrtverboten wird derzeit dagegen nur in einer Handvoll Kommunen praktiziert. Welche das sind, macht der Bericht übrigens nicht publik. Es gibt keine offizielle Übersicht, welche Kommune was anbietet.
tagesspiegel.de, bmvi.de (Seite 35)

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