Eichrecht bei Ladeinfrastruktur: Gemessener Gleichstrom

innogy-dc-schnelllader-isabellenhuette (1)

Auch neue DC-Schnellladesäulen müssen im Lauf des kommenden Jahres in Deutschland eichrechtskonform sein. Eine entsprechende Ausnahmeregelung läuft am 31. März 2019 aus. Die gute Nachricht: Erste technische Lösungen gibt es inzwischen. Ein aktueller Überblick von Christoph M. Schwarzer.

* * *

Pauschal acht Euro. So viel verlangt IONITY an den europäischen Schnell-Ladesäulen. Ein typischer Preis und eine repräsentative Abrechnungsmethode – noch. Denn 2019 steigt der Druck auf Hersteller und Betreiber von Gleichstrom-Ladesäulen, eichrechtskonforme Zähler zu konstruieren, von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) prüfen zu lassen und in den Markt zu bringen.

Wer nicht handelt, gerät in Bedrängnis: Zum einen durch die am 31. März auslaufende Übergangsfrist für alternative Bezahlmodelle und zum anderen durch die Autofahrer. Wenn in einem Jahr die Produktionsbänder für den Volkswagen ID. anlaufen, werden aus Tausenden von Elektroautos schnell Hunderttausende. Und deren Besitzer werden weniger großzügig auf den Missstand an den Gleichstrom-Säulen reagieren als die positiv gestimmten Early Adopter.

Ein Pauschalpreis von beispielhaft acht Euro entspricht bei durchschnittlich 29 Cent pro Kilowattstunde (kWh) einer Menge von 28 kWh. Wer ein Batterie-elektrisches Auto der ersten Generation hat, kann so viel Strom gar nicht laden. Und auch für die anderen gilt: Sie müssen genug Platz im elektrochemischen Speicher haben und ausreichend Zeit mitbringen. Das Ergebnis ist bekannt und nimmt in den digitalen Foren einen festen Platz ein – Schnellstrom ist wie Super Plus. Er kostet Aufpreis, und das je nach individuellem Batteriestand unangemessen viel.

Die Ursache dieser Schieflage ist die Tatsache, dass die meisten Ladesäulen den Strom nicht eichrechtskonform zählen konnten und können. Der erlaubte Ausweg ist die Pauschale. Aber es tut sich was: Beim Wechselstrom (AC für alternating current) gibt es vier zertifizierte Produkte, und für rund 20 weitere ist die Baumusterprüfbescheinigung der PTB in der Mache. Und auch beim Gleichstrom (DC für direct current) ist der Umschwung in vollem Gang. Zwei Hersteller können im ersten Halbjahr 2019 mit einer Freigabe rechnen.

Porsche und Isabellenhütte mit eichrechtskonformen Produkten

Das ist zum einen Porsche, wie uns Michael Kiefer, Leiter Hochvoltsysteme bei Porsche Engineering, auf Anfrage bestätigt. Der Autobauer, und das ist ungewöhnlich, entwickelt selbst. Neben den Taycan-Konstrukteuren aus Baden-Württemberg hat Isabellenhütte aus Hessen in Entwicklungspartnerschaft mit Innogy eine Lösung fertiggestellt: „Unsere Messwertkapsel zählt die verbrauchten Kilowattstunden eichrechtskonform. Darüber hinaus gibt es die Option des Zeittarifs, weil in unserem Zähler die gesetzliche Zeit nachgeführt wird“, bestätigt Tobias Wolff, Business Development Manager Smart Grid bei Isabellenhütte. Wolff berichtet im Gespräch mit electrive.net, dass in dem Konzept auch die Verluste des Ladekabels berücksichtigt werden; ein Aspekt, der bisher oft vergessen wurde, jedoch an Bedeutung gewinnt. Der erste Nutzer wird Partner Innogy sein, wo man beim Vorläufer RWE bereits durch die erste korrekte AC-Säule aufgefallen war. Fachkreise berichten außerdem, dass mindestens zwei weitere Hersteller demnächst einen Antrag auf Baumusterprüfung bei der PTB stellen werden.

Die derzeitigen DC-Bestandsäulen – das Portal CCS Map etwa weist für Deutschland rund 1.400 Stück aus – sind damit keineswegs illegal. Sie unterliegen einer Sonderregelung, die von der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) unter Mitarbeit des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt wurde. Eigentlich ist es in einem Land, in dem jede Supermarkt-Fleischwaage regelmäßig geeicht wird, kaum vorstellbar, dass ausgerechnet Strom an Ladesäulen nicht genau gezählt wird, zumal jeder Haushaltsstromzähler penibel geprüft wird. Mit Blick auf den politisch gewollten Hochlauf der Infrastruktur haben viele Beteiligte allerdings lange ein Auge zugedrückt; das Ergebnis dieser falschen Duldsamkeit muss jetzt mühselig zurückgedreht werden.

Derzeit gilt, dass Strom an nicht eichrechtskonformen Ladesäulen entweder verschenkt oder mit einer Pauschale abgerechnet werden darf. Zusätzlich darf der in einer DC-Säule gemessene AC-Strom vor der Umwandlung als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, wenn der Anbieter auf der Kundenabrechnung 20 Prozent angenommene Verluste abzieht. Damit sollte zum 31. März Schluss sein.

Es ist absehbar, dass diese Frist nicht zu halten ist. Zuständig für den weiteren Fortgang ist wie gehabt die AGME, ein Gremium der Landeseichdirektionen. Hier ändert sich zum Jahreswechsel turnusmäßig die Führung. Nach Sachsen, dem kommenden Boom-Bundesland der Elektromobilität, ist Bremen dran. Mitte Januar setzt man sich zusammen, um neu zu entscheiden. Das BMWi sitzt auch wieder mit am Tisch.

Fristverlängerung als Gratwanderung zwischen Belohnung und Strafe

Die Gratwanderung ist offensichtlich: Zum einen wird es nicht möglich sein, ab 1. April mit der Brechstange das Eichrecht durchzusetzen, weil keine oder zu wenige DC-Ladesäulenhersteller eine Baumusterprüfbescheinigung haben. Es würde die Branche empfindlich treffen, wenn sie bis zum Erreichen der Konformität keine weiteren Produkte in den Betrieb bringen könnte. Zum anderen wird die AGME jene Firmen belohnen müssen, die sich nicht auf den Standpunkt gestellt haben, DC-Strom würde sich gar nicht messen lassen – eine unrichtige Schutzbehauptung, die in Einzelfällen immer noch in der Öffentlichkeit verbreitet wird.

Am wahrscheinlichsten ist also eine Fortsetzung der Duldung für mehrere Monate, obwohl es dem innersten Wesen der AGME widerspricht, nicht eichrechtskonforme Systeme zuzulassen. Klar ist: In absehbarer Zeit ist Schluss damit.

Endverbraucher erwartet günstige Kilometerkosten

Trotzdem werden die meisten DC-Standorte aus dem aktuellen Bestand auch zukünftig legal mit Euro-Pauschalen funktionieren. Weil aber permanent neue, eichrechtskonforme und kWh-exakte Säulen hinzukommen, werden die irgendwann in der Minderheit sein und perspektivisch verschwinden.

Das ist wichtig, denn das als Tarifwirrwarr oder schlichte Abzocke wahrgenommene derzeitige Modell schädigt den Ruf der Elektromobilität an sich. Batterie-elektrische Autos sind ungleich effizienter als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Es ist nicht nur wünschenswert, sondern für den Erfolg notwendig, dass sich dieser Vorteil in niedrigeren Kilometerkosten spiegelt. Und niemand sollte unterschätzen, wie sensibel der Endverbraucher seit Dieselgate auf staatlich geduldete Schludrigkeit reagiert. Wenn 2020 der Massenstart des Batterie-elektrischen Fahrens losgeht, muss die Lösung des Problems absehbar sein.

8 Kommentare

zu „Eichrecht bei Ladeinfrastruktur: Gemessener Gleichstrom“
notting
17.12.2018 um 21:43
Einen Vorteil hat es, wenn man bei Beginn des Ladevorgangs sofort rel. viel zahlen muss und dann günstig bis gratis weitergeht: Die Leute werden davon abgebracht Ladesäulen zu blockieren, obwohl sie eher nicht wirkl. laden müssen. Ich nenne es mal "Spaß-Lader" oder "Ladestationen-Missbrauch zwecks günstigem Parkplatz". Dumm nur wenn dann der Ladevorgang warum auch immer unterbrochen wird und man eigentl. noch recht viel laden wollte...notting
Alex Mayr
18.12.2018 um 08:56
Hm, dann bleibt aber mancher Stunden am Schnelllader stehen, obwohl der Akku längst voll ist und sich allmählich eine Warteschlange bildet. Und wenn der Start mal fehlschlägt oder ein Spaßvogel nach 5 Minuten den unsäglichen Notaus-Taster drückt, zahle ich die Hallo-Pauschale nochmal :(
Philipp Herbert
18.12.2018 um 08:08
Man könnte, um die Gratwanderung besser hin zu bekommen, die 20% Verlusteabzug nehmen. Diese ist jetzt schon sehr hoch angesetzt und trifft vermutlich nicht mal im Worst-Case-Scenario ein. Wenn der Wert "zur Strafe" ab 1.4. auf 25%, zum 1.7. auf 30% usw. steigen würde, dann würden die Säulenhersteller schneller umsteigen. Und die belohnt werden, die sich um eine Eichung rechtzeitig gekümmert haben.
Max
18.12.2018 um 10:06
Warum werden in der obigen Beispielrechnung 29 ct/kWh angesetzt? Dass die Infrastruktur- und Betriebskosten für Schnellladesysteme erheblich höher sind als der heimische Stromanschluss, der zusätzlich über den Stromverbrauch des Haushalts finanziert wird, ist doch offensichtlich. Rechnen Sie eher mit Kosten für den Ladesäulenbetreiber von 50 ct/kWh, und dann wird schnell klar, dass 8 EUR für den Kunden sehr günstig und für den Ladesäulenbetreiber nicht auskömmlich ist. Und die überwiegende Zahl an Elektroautos dürfte auch 16 kWh laden können (davon sind interne Ladeverluste noch abzuziehen).
Steffen
18.12.2018 um 10:27
Der Autor hätte sich in das Thema gerne etwas genauer einarbeiten dürfen. Für einen "Branchendienst" ist das einfach zu wenig. Die Aussage "kaum vorstellbar, dass ausgerechnet Strom an Ladesäulen nicht genau gezählt wird," ist schlicht und einfach falsch. Strom wird sehr genau in geeichten Zählern gezählt, lediglich bei der Weitergabe der Daten stellt das deutsche Eichrecht vollkommen überzogene Anforderungen. Das gesamte europäische Ausland hat diese vollkommen weltfremden Anforderungen nicht und alle Hersteller machen sich darüber lustig bzw. freuen sich,da sie mit dem Retrofit der Ladesäulen enorm viel Geld verdienen. Dass Strom an den Ladesäulen damit noch teurer wird und man damit das ganze Thema eher behindert - wird leider auch nicht thematisiert.
Christoph M. Schwarzer
18.12.2018 um 12:04
Lieber User "Steffen",danke für Ihr Posting.Gerne beantworte ich Ihre Spekulation, ich als Autor bzw. wir als Branchendienst hätten uns nicht genau genug ins Thema eingearbeitet.Bitte verfolgen Sie hierzu meine Berichterstattung zur Eichrechtskonformität in diesem Medium. Sie können den Beiträgen entnehmen, dass mir die Zusammenhänge sehr wohl bekannt sind. Alle Inhalte sind sauber recherchiert und korrekt.Dass die bestehenden Gesetze eingehalten werden, ist auch keine "überzogene Anforderung", sondern eine Selbstverständlichkeit.Die Entwickler von eichrechtskonformen Lösungen und die Verbraucherschützer sehen das übrigens genauso.Sie behaupten im Weiteren, das "gesamte europäische Ausland" mache sich darüber lustig. Hierfür legen Sie keine Quelle vor.Mein Eindruck ist umgekehrt: Die internationale Ladesäulenindustrie nimmt das Eichrecht ernst und hat ein Interesse daran, den größten EU-Markt zu bedienen.Für Rückfragen und Hinweise können Sie sich mit Ihrem Klarnamen gerne an mich wenden.Danke und beste Grüße, Christoph Schwarzer
Jin
18.12.2018 um 13:02
Worin besteht eigentlich die Schwierigkeit, den fließenden Strom und die anliegende Spannung zu messen, daraus die Leistung in Watt errechnen zu lassen und das ganze mit der Ladezeit zu verrechnen, schon hat man die geladenen kW/h. Kein Ahnung, warum da so eine Raketenwissenschaft drauß gemacht wird.
Peter Michaelis
12.02.2019 um 18:59
Wie ist das denn beim Tesla eigenen Supercharger? Der wird in Deutschland nach Zeit abgerechnet, oder?

Schreiben Sie einen Kommentar zu Christoph M. Schwarzer Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Lesen Sie auch