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WEG: Endlich Anspruch auf Ladestation in der Tiefgarage!

Die überfällige Reform des Wohneigentumsrechts (WEG) sorgt künftig für einen Anspruch auf Lademöglichkeiten auf gemeinschaftlich genutzten Stellflächen wie etwa Tiefgaragen. In unserer neuesten Studio-Sendung beleuchten wir die Neuregelung und ordnen die praktischen Folgen ein.

Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf für den Anspruch auf private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen beschlossen. Damit haben Wohnungseigentümer womöglich schon ab dem Herbst grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Ladestation auf Gemeinschaftsflächen erlaubt wird. Bisher glich ein solches Projekt einem Spießrutenlauf. Denn bauliche Veränderungen mussten von allen (!) Miteigentümern abgesegnet werden.

Was die WEG-Reform für die Anwender, aber auch die Branche bedeutet, haben wir Marcus Fendt gefragt. Er ist Geschäftsführer von The Mobility House, einem der größten Hersteller-übergreifenden Anbieter von Ladeinfrastruktur. Fendt berichtet bereits von einem Anstieg der Beratungsnachfrage in diesem Bereich – und weist auf einige technische Besonderheiten hin, die man bei der Planung von Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen berücksichtigen sollte.

Zu Wort kommt in unserer Sendung außerdem Christian Mayer. Der Rechtsanwalt der Kanzlei Noerr LLP in München beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Elektromobilität. Mayer ordnet die Neuregelung für uns juristisch ein. Auch macht er deutlich: Die Kosten für den Einbau einer solchen Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge bleiben ein Stolperstein, den es von Beginn an zu beachten gilt. Film ab für unsere aktuelle Studio-Sendung!

31 Kommentare

zu „WEG: Endlich Anspruch auf Ladestation in der Tiefgarage!“
DjNorad
06.05.2020 um 00:52
Ich lese immer nur Eigentümer..... blah blah..... niemand denkt an die Mieter von Tiefgaragen Stellplätzen....Wie kommen die zu ihre Ladegelegenheiten?
Raimund
06.05.2020 um 11:00
Nicht Wohneigentümer werden bedacht, sondern auch Mieter. Im BGB werden auch die entsprechenden §§ geändert. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918791.pdf
DjNorad
06.05.2020 um 15:01
Durch das rechtsgesülze steig ich nicht ganz durch...Heisst es, ich kann meinen Vermieter dazu zwingen? Und wenn ja, muss ich die Kosten übernehen?Muss ich dem Vermieter dann also die Modernisierung seines Eigentums bezahlen ??Was ist mit Brandschutz in Tiefgaragen? Musss ich erster mit Ansprüchen hier enorme Anfangsinmvestitionen tragen, nur für meine popelige 3,6 kw Leitung (mehr braucht es nicht... mir würde auch ne popelige SchuKo reichen, sofern sie dauerlast fähig ist) in der Garage?Kann das mal einer Für Laien verständlich erklären was es für Mieter heisst?ich bin nicht bereit mehr als 1000 EUR für ne Lademöglichkeit zu investieren, vor allem, weil ich dies dann nicht in mein Eigentum investieren würde.Vielen Dank.
Kopfschüttler
14.06.2020 um 10:08
Wieso sollte ein Vermieter die Kosten für IHRE Wallbox übernehmen. Es bleibt Ihnen ja unbenommen, die Wallbox beim Auszug wieder mitzunehmen. Anstatt über die ach so raffgiereigen Vermieter herzuziehen sollten Sie sich selbst Eigentum anschaffen. Interessant wäre, ob Sie Ihrem Mieter dann einfach so eine Wallbox finanzieren würden.
Hans
26.01.2022 um 14:30
"Anstatt über die ach so raffgiereigen Vermieter herzuziehen sollten Sie sich selbst Eigentum anschaffen.§So ist es richtig, immer Dumm daher reden, oder haben Sie sich schon mal die Preise in Berlin Mitte angesehen? Unser Vermieter hat das schon in Planung, und genau da liegt der Hase im Pfeffer, die Bearbeitung dauert und dauert, denn so ohne weiteres darf auch der Vermieter/Wohnungsbaugesellschaft etc. nicht einfach Walboxen installieren.
Raimund
07.05.2020 um 06:59
Heute wird das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG in die Ausschüsse verwiesen. Dieses gilt auch für Wohngebäude. Wenn an den Stellplätzen eine größere Baumaßnahme erfolgt, dann müssen auch Vorbereitungen in die Ladeinfrastruktur erfolgen. Bei Neubauten gilt das gleiche.Eventuell kriegst Du auf diese weise einen Ladepunkt https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918962.pdf
Raimund
06.05.2020 um 19:12
Ich kann davon ausgehen, dass im deinen Fall nicht um Oma Erna geht, der diese Immobilie handelt, sondern ein Wohnungsunternehmen handelt. In diesem Fall würde ich dann den Vermieter fragen, ob er die Ladeinfrastrucktur baut. Da in dem Fall eventuell auch eine Lademanagment und/oder eine Netzertüchtigung erforderlich ist, um mehrere Ladepunkte zu realisieren. Dabei ist zu beachten, dass das eine Modernisierungsmaßnahme ist und die Kosten dann auf die Miete aufgeschlagen werden darf.
Andreas
06.05.2020 um 10:22
Und was bringt mir das als Mieter? Nix. Ich! Muss für die Installation bezahlen. Ziehe ich aus der Wohnung aus, freut sich der Nachmieter über meine Installation... Weiterhin ... Mit einer! Wallbox ließen sich 2 Plätze entspannt realisieren... (was ja auch sinnvoller (und kostengünstiger) wäre, nur eine statt zwei Wallboxen) aber das wird bisher nicht angeboten... Und bisher gibt es kein weiteres Auto in unserer genutzten Tiefgarage... Jetzt kommt mein letzter Punkt... Die laufenden Kosten...Meines Wissen bin ich auf die Stadtwerke München angewiesen (Hausanschluss) Für meinen PlugIn würde ich monatlich ca. 75Euro zahlen - ok, mit uneingeschränktem Stromvolumen. Ich habe mal nachgerechnet... Ca 15.000 km müsste ich rein elektrisch fahren (14,4kw Batterie im Auto), damit ich (bei aktuellen Strompreisen an der Stromsäule) +-0 rausgehe... Das rechnet sich in keiner Weise... Also dann doch zur Säule an die Strasse - diese (Park) Plätze sind idr auch Nachts verfügbar. Obwohl die Parkplätze in der Nachbarschaft bei weitem nicht ausreichend sind
Paul
10.06.2020 um 13:26
Die Rechnung verstehe ich nicht ganz. Wofür sollten die 75 Euro im Monat sein? Ist in eurer Tiefgarage bisher keinerlei Stromanschluss vorhanden? Kann eigentlich nicht sein, denn das Licht muss ja auch elektrisch betrieben werden. Ich wohne selbst in München und bei mir wurde einfach eine simple Schuko-Steckdose Aufputz mit eigenem Zähler an das nächstbeste Stromkabel angeschlossen. Die Dose ist sogar abschließbar. Die Kosten betrugen etwas über 100 Euro inklusive Material. Strom wird nach Verbrauch auf dem Zähler abgerechnet. Das ist zwar keine Wallbox mit Starkstrom, für den i3 reicht es über Nacht aber locker aus. Und jetzt kann ich sogar mein Auto in der Garage am Stellplatz saugen.
gerd
11.06.2020 um 10:13
so wäre es doch viel zu billig! so kann man die Elektromobilität nicht verhindern. Das geht nicht!
Oliver
06.05.2020 um 10:45
Im Video wird die dafür relevante BGB Änderung im Übrigen erwähnt.
Oliver
06.05.2020 um 10:33
Auch an die ist gedacht. Nur findet sich die relevante Änderung eben nicht im WEG wieder, sondern im BGB. Das war aber wohl nicht Gegenstand dieses Berichts
Raimund
06.05.2020 um 11:27
Zu Eurem Anwalt: Hat er auch den besonderen Teil gelesen? Dort wird nämlich präzesiert, wie es mit den Kosten zu verfahren ist.Wenn nämlich nachträglich noch ein Lastmanagment oder sogar eine Netzertüchtigung erfolgen muss, dann müssen alle Nutznießer auch bezahlen, sprich auch der Erste muss sich an den Kosten eines Lastmanagment oder einer Netzertüchtigung beteiligen. Ebeso muss ein Nachzügler sich an den angelaufenden Kosten beteiligen.
D-Tric
06.05.2020 um 18:12
@Raimund: der Teil ist in der Tat besonders interessant. Ich finde es aber auch nur fair, so wie es gehandhabt wird. Es wäre ungerecht, wenn die Vorreiter die ganzen Anfangskosten hätten und die Nachzügler setzen sich dann billig ins gemachte Nest. Umgekehrt wäre es ähnlich unfair, wenn die ersten 10 noch eine günstige Installation bekommen, es für die nachfolgenden aber sehr teuer wird, weil das Netz aufgerüstet werden muss. Ich bin ja fast etwas beeindruckt, dass man das im Gesetz vernünftig gelöst hat.
mike
04.06.2020 um 17:54
wie konnten wir nur bisher Steckdosen in der Wand verputzen???
Oliver Dumand
11.06.2020 um 11:29
Wie sagt der Volksmund: „Recht haben ist die eine Seite, Recht bekommen die andere“. Gehen Sie mal in einer kleineren Eigentümergemeinschaft, wo jeder jeden seit Jahren gut kennt und mit jedem auskommen will und muss, auf die Miteigentümer zu und weisen auf ihren „Rechtsanspruch“ auf Lademöglichkeit hin. Dann sind Sie für die nächsten Jahre der Aussätzige, mit dem keiner mehr redet und dem keiner mehr hilft. In solchen kleinen Gemeinschaften wird alles nur bei Konsens unterstützt, das ist wie im Dörfchen.
Daniela Sibbe
12.06.2020 um 09:35
Das sind auch genau meine Erfahrungen. Unter den Miteigentümern gibt‘s garantiert (mindestens) einen, der „das Elektrische“ partout nicht mag und auf Gefahren, Aufwand und alles mögliche verweist. Und es gibt weitere Miteigentümer, die ihm ebenfalls beipflichten, auch wenn sie das nicht so laut artikulieren. Damit zieht man eventuelle Pläne und rechtliche Ansprüche ganz schnell wieder zurück der Friedenspflicht wegen. Natürlich ist das innovationshemmend, aber eben die normative Kraft des Faktischen.
Michael Fuhrer
23.09.2020 um 14:31
Eine Wallbox in einer Tiefgarage zu installieren stelle ich mir noch relativ einfach vor. Wir sind eine Einheit von 12 Wohnungen. Eine Tiefgarage gibt es nicht, sondern die Parkplätze sind vorm Haus zur Straße hin. Die Begrenzung zu den Nachbarn links/rechts sind Hecken/Bäume. EIne Wallbox kann man also nicht an eine Wall machen. Hierfür müssen Pfosten verbaut werden. Da dann noch Leitungen zwischen Stromanschluss und Wallbox verlegt werden müssen, muss der Hof aufgerissen werden. Um einen Flickenteppich zu verhindern, kommt die WEG hier in einen Zugzwang und muss gleich alle Anschlüsse legen.
Sandra Knoke
06.10.2020 um 12:25
Es geht noch komplizierter. Wir haben 10 Stellplätze für 12 Eigentümer. Bisher kein Problem, rollierendes System, man hatte dann mal für 1 Jahr keinen Stellplatz. Wenn jetzt ein Eigentümer sich eine Ladesäule an den Stellplatz bauen möchte, was dann? Muss er weiterhin ein Jahr mal auf seine Lademöglichkeit verzichten oder ist nicht der Aufbau der Ladesäule mit der Hoffnung verknüpft diese dauerhaft benutzen zu können? Das würde jedoch praktisch ein Sondernutzungsrecht durch die Hintertür bedeuten. Und ein finanzieller Ausgleich würde nicht für den Entfall des Parkplatzes entschädigen.
A. Rezek
12.10.2020 um 20:15
und wie sieht es mit dem Brandschutz aus, wenn die Tiefgarage unterhalb der Wohnungen sich befindet? Die Löschung eines E- Autos ist nicht möglich.
E.Wallet
06.11.2020 um 16:46
Auch hier wird es spannend: Wir haben 40 TG-Plätze. So wie ich es sehe, planen vorerst vielleicht 2-6 Eigentümer einen Anschluß. Ich wollte nur eine 16A-Leitung/Wallbox, zum Laden eines Elektrokleinfahrzeuges, zur Abstimmung bringen. Aber: Laut Verwalter benötige ich eine: "..schriftliche Bestätigung des Netzbetreibers, dass diese Ausstattung möglich ist und wieviel Ladeplätze in der Tiefgarage insgesamt möglich wären. Letzteres ist vor allem aufgrund des neuen Gesetzen, dass jeder ein Anrecht auf eine Lademöglichkeit hat wichtig" Hier wird jetzt mit der Gleichbehandlung aller Eigentümer argumentiert. Ist für mich nicht leicht zu verstehen. Habe in dem Entwurf zum "Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG" hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918791.pdf auf Seite 70 den letzten Absatz, bis Seite 71 gefunden, der diesen Fall in etwa beschreibt. Wer kann das entschlüsseln?
Hans
06.02.2021 um 08:18
@E.Wallet bist du dazu schon weitergekommen? Wir haben genau dasselbe Problem und wissen nicht mehr weiter. Es wird auf die Gleichbehandlung aller Eigentümer argumentiert. Und mit Ideen der Hausanschluss Erweiterung anstatt Lastmanagement-System argumentiert. Wer dann sozusagen einen lademöglichkeit will, zahlt den weiteren Anschluss für die Wohnung??
Klaus Spagl
16.11.2020 um 13:02
Ist das Gesetz nun bereits verabschiedet oder nicht?Zweite Frage, kann ich mir zumindest eine normale Steckdose in die Garage legen lassen? Auch ich habe zwar die Genehmigung, muss aber nachweisen, dass der Strom ausreicht, wenn sich alle Eigentümer eine Wallbox anschaffen würden.
Sebastian
08.12.2020 um 13:52
Die Bundesregierung fördert E-Mobilität, wohl als Zwischenschritt zur Brennstoffzelle und keinesfalls als grüne Mobilität. Wir haben nun den Fall, das sin einer 60 Plätze fassenden Tiefgarage ein Eigentümer die Zustimmung für die Errichtung einer Ladestation haben möchte. Prinzipiell können sich die Eigentüme rnicht wehren. Ich habe allerdings bedneken, da es hinsichtlich Brand und über 3000 Grad Hitze, wo die Feuerwehr mit Sicherhie tnicht in die Tiefgarage zum Löschen oder verschließen des Fahrzeugs in einem Container geht, zu derart statischen Schäden kommen kann / wird, dass die darüber leiegnden Gebäude im schlimmsten Fall abgerissen werden müssen. Zudem haben 18 Häuser einen direkten Zugang über iene Feuerschutztüre im Keller zur Tiefgarage. Schäden bis in die Häuser rein sind bei der Hitze ebenfalls vorprogrammiert. Wer zahlt das? In parkhäuasern ist da sGnaze beenfalls interessant. Ich bin auf den ersten Fall gepsannt, wo ein komplettes Gebäude abgerissen werden muss und die BEwohner erstmal auf der Straße stehen. Gibt es hier irgendwelche Gesetzestexte oder Gedanken zu?
Uli
15.02.2021 um 17:05
Die Stadt Kulmbach erwägt nach Brand in einem Parkhaus eine Allgemeinverfügung zu veranlassen die das Parken von E-Autos und Hybrids in Parkhäusern grundsätzlich untersagt. Weitere Städte wollen nachziehen.
Robert
19.03.2021 um 07:41
ja ja die Schildbürger von Kulmbach ein Verbrenner ist abgebrannt und statt der Verbrenner werden E-Autos verboten in Parkhäusern das ist so als wenn am Christbaum eine Wachskerze den Baum in Brand setzt und als Reaktion darauf werden die Elektrische Lichterketten am Christbaum verboten
Calro
10.01.2021 um 19:58
Lieber Sebastian, dass ein Auto , egal ob mit Benzin/ Diesel oder Batterie angetrieben in Brand geraten kann , das weiß jeder. Dass ein E- Auto schwer zu löschen ist, ist auch inzwischen bekannt. Dass das Löschen in einer Tiefgarage immer schwieriger ist als im Freien, ist leicht nachzuvollziehen. Dass dieser Gedanke aber dazu führen soll, grundsätzlich den Ladeanschluss für ein E-Auto in einer Tiefgarage zu verbieten , wäre zu weit gegriffen. In unserer Tiefgarage stehen seit 50 Jahren 20 Fahrzeuge - und keines ist bisher in Flammen aufgegangen. Wenn man Ihren Gedanken zu Ende denkt, dann müsste man grundsätzlich das Parken in Tiefgaragen verbieten oder sogar gar keine Tiefgaragen bauen. Wir werden es -hoffentlich nicht - erleben!
Stephen
18.03.2021 um 18:01
Interessanter wäre für mich, ob die die Brandschutz-versicherung die Prämien nach Einrichtung einer Wallbox anhebt? Würde mich nicht wundern, denn wenn ein Schaden entsteht, sind die Kosten des einzelnen Schadensfalles vermutlich deutlich höher! Ist im Gesetz geregelt, wer diese evtl. Kosten zu tragen hat?
Jens
23.10.2021 um 19:40
Die Brandlast von E-Autos ist nicht höher als die von Verbrennern. Untersuchungen in der Schweiz und in Österreich haben das gezeigt. Das Auto wird ganz normal mit Wasser gelöscht und dann aus der Tiefgarage gezogen. Es kann sich aber wieder entzünden, weshalb spezielle Löschdecken sehr sinnvoll sind, die das verhindern. Das Abschleppunternehmen bringt es dann zu einem sicheren Platz. Es muss nicht grundsätzlich in einen Wassercontainer gestellt werden. Sowohl regionale Feuerwehren (z.B. Heidelberg) als auch der Verband der deutschen Feuerwehren habe sich längst zu E-Autobränden geäußert und Entwarnung gegeben. Je länger wir fossile Energieträger verbrennen, desto mehr Brände wird es geben, die ganze Siedlungen bedrohen. Die Rückversicherer fordern ganz deutlich mehr Klimaschutz, weil sonst vieles nicht mehr zu versichern ist. Gefahr von E-Autos sehen die nicht.
Daniela Daniela Dudenhöffer-Tröger
20.09.2021 um 16:18
leider noch nicht!!!
Herbert
15.10.2021 um 09:26
Was bedeutet: "Ein einfacher Mehrheitsbeschluss"? Wenn er mit mehr NEIN Stimmen ausfällt, was ist dann mit meinem Recht auf meine Wallbox in der Tiefgaragenbox?

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