NewMotion schränkt offenbar nicht eichrechtskonforme Ladestationen ein

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Die niederländische Shell-Tochter NewMotion hat die Abrechnung bei der bezahlten Gastnutzung nicht eichrechtskonformer Ladestationen in Deutschland abgeschaltet. Für die Betreiber und Nutzer dieser Stationen hat das weitreichende Folgen. Abhilfe schafft meist nur eine neue Ladestation.

Über das Abschalten der Abrechnungs-Funktion – zu den genauen Begrifflichkeiten unten mehr – wird seit dem Wochenende in verschiedenen Foren und Social-Media-Plattformen diskutiert. Quelle ist jeweils Ralf Wagner, der auch im März als Erster über die Kündigung von Kleinkunden bei NewMotion berichtet hatte. Laut Wagner ist nach dem Abschalten der Abrechnung an den Ladepunkten nur noch das Laden mit Ladekarten möglich, die explizit an der Station eingemeldet seien. Darunter fallen etwa Ladekarten von Mitarbeitern, die mit den Ladepunkten des Arbeitgebers verknüpft sind.

Mit den Ladekarten von Roaminganbietern ist das Laden somit nicht mehr möglich. „Im öffentlichen Bereich ist damit das laden an NewMotion praktisch tot, da die allermeisten Ladestationen nicht eichrechtskonform sind“, schreibt Wagner. Die von NewMotion angebotene Lösung sei ein Kompletttausch der Station „gegen entsprechendes Aufgeld“.

Aber auch bei den eigenen Ladekarten, die weiterhin funktionieren, berichtet Wagner von einem Bug: Die Ladepunkte selbst übernehmen offenbar nicht mehr die zentral hinterlegte Liste an Firmen-Ladekarten, sobald die Liste aktualisiert wird. Eine neue Ladekarte müsste also theoretisch an allen Ladepunkten händisch eingetragen werden.

Auf Nachfrage von electrive.net bestätigt NewMotion, dass man die „bezahlte Gastnutzung“ habe abschalten müssen, betont aber zugleich, das alle Ladepunkte – auch die nicht-eichrechtskonformen – weiterhin betrieben werden können. „NewMotion hat seine Kunden, die einen nicht eichrechtkonformen Ladepunkt besitzen, bereits frühzeitig darüber informiert, dass ein Hardware-Update nötig ist, um weiterhin eine bezahlte Gastnutzung anbieten zu können“, heißt es in der Stellungnahme. „Denn die §§ 54 ff. des Mess- und Eichgesetzes schreiben vor, dass Ladepunktbesitzer nur bezahlte Gastnutzung anbieten dürfen, wenn sie MessEG-konforme Ladepunkte haben. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, muss NewMotion daher die Funktion zur bezahlten Gastnutzung an nicht-eichrechtkonformen Ladepunkten deaktivieren. Eine kostenlose Gastnutzung ist weiterhin möglich.“

Ladepunktbesitzer mit mess- und eichrechtskonformen Ladepunkten können demnach weiterhin eine bezahlte Gastnutzung anbieten. Kunden, denen eine Verlängerung der bezahlten Gastnutzung an nicht eichrechtkonformen Ladepunkten bewilligt wurde (beispielsweise durch Vereinbarungen mit dem örtlichen Eichamt), können sich für eine Reaktivierung der Funktion an NewMotion wenden. „An den gesetzlichen Vorgaben kann NewMotion leider nichts ändern“, heißt es in der Stellungnahme.

Probleme mit der Umstellung auf die eichrechtskonforme Abrechnung bei NewMotion sind nicht neu. Wie wir im Frühjahr berichtet hatten, musste ein Stadtwerk im Jahr 2018 die erst im Jahr zuvor installierten NewMotion-Ladeboxen ersetzen, da sich diese nicht eichrechtskonform umrüsten ließen.
tff-forum.de

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