&Charge präsentiert Plattform zum Wallbox-Sharing

Nutzer von &Charge können ihre private Wallbox nun mit anderen E-Autofahrern teilen. Das von Porsche Digital ausgegründete Unternehmen stellt ab sofort durch die neue Funktion „Wallbox Sharing“ seiner App die entsprechende Vernetzungsdienstleistung kostenfrei zur Verfügung.

&Charge strebt an, Personen eine Plattform zu bieten, die ihre Wallbox entweder zur Verfügung stellen oder mit ihrem E-Auto an privaten Ladepunkten laden wollen. Das Startup agiert als Vermittler bzw. Marktplatz zwischen beiden Parteien: Es können private Ladestationen eingestellt und reserviert werden, über eine integrierte Chat-Funktion können Details zum Vorgehen bilateral abgestimmt werden. Die Abrechnung wird ebenfalls automatisiert von &Charge übernommen. Geladen werde zu einem kWh-basierten Preis, den der Wallbox-Inhaber festlegt.

„Wir freuen uns sehr, unserer Community mit dem neuen Feature einen noch größeren Mehrwert zu bieten“, äußert Eugen Letkemann, Gründer und CEO von &Charge. „Das Wallbox Sharing ist für uns ein wichtiger Schritt im flächendeckenden Ausbau der frei zugänglichen Ladeinfrastruktur.“ Zukünftig werde es immer mehr Elektrofahrzeuge auf den Straßen geben, doch nicht jeder werde die Möglichkeit haben, sein Fahrzeug zu Hause laden zu können. „Daher bietet es sich an, private Ladelösungen mit anderen &Charge Nutzern zu teilen. Gemeinsam mit unserer Community kommen wir diesem Ziel näher“, so Letkemann.

Kerngeschäft von &Charge, ein Startup, das Porsche Digital vor einigen Monaten ausgegründet hat, ist ein Loyalitätsprogramm für E-Mobilität in Europa. Für Käufe, Buchungen und weitere Transaktionen, die über die Online-Plattform abgewickelt werden, erhalten Nutzer sogenannte „Kilometer“. Diese können dann unter anderem als Ladeguthaben oder kostenlose Fahrten bei Sharing-Anbietern eingelöst werden. Hier findet sich auch der Berührungspunkt zum neuen Angebot: Beim „Wallbox Sharing“ sollen ebenfalls die gesammelten „Kilometer“ eingelöst werden können. Andere Bezahlmethoden sind natürlich auch möglich.

Wer auf dem „&Charge Marktplatz“ seine Wallbox als Lademöglichkeit anbieten will, kann neben dem oben erwähnten kWh-basierten Preis die Verfügbarkeiten mittels Kalenderfunktion festlegen. Andere Nutzer der App sehen sämtliche Angebote und können eine bestimmte Zeitspanne reservieren. „Grundsätzlich kann dieser neue Service mit jeder handelsüblichen Wallbox genutzt werden, ob vernetzt oder nicht“, teilt das Startup mit. Zum Start kooperiert &Charge nach eigenen Angaben mit dem norwegischen Wallbox Hersteller easee, wodurch Nutzer die Ladevorgänge über die App zusätzlich voll automatisiert starten und beenden können. Auch die Abrechnung erfolgt automatisiert. Sukzessive sollen weitere Wallbox-Hersteller angebunden und kompatibel gemacht werden.
Quelle: and-charge.com, Infos per E-Mail

13 Kommentare

zu „&Charge präsentiert Plattform zum Wallbox-Sharing“
Max
24.02.2021 um 07:43
Spannend ist hier die "Lücke" im Eichrecht bei dieser Anwendung, da z.B. die Easee Wallbox explizit nicht als eichrechts- oder MID-konform verkauft wird. Für alle, bei denen bei "kWh-Abrechnung" direkt die Eichrechts-Lampen angingen, wie bei mir, hier ein Zitat aus den &Charge-FAQ (und mein Lob hier an &Charge, so proaktiv im Kundensinne zu kommunizieren):" Zur Teilnahme am Wallbox Sharing muss die Wallbox nicht geeicht bzw. eichrechtskonform sein. Es gibt die Möglichkeit des Direktverkaufes im Sinne von § 6 Ziffer 3 Mess- und Eichverordnung. Damit ist gemeint, dass der Wallbox Anbieter und der Gast die Ladeinformationen als Messergebnis an Ort und Stelle anerkennen. Dies ist in den Nutzungsbedingungen so geregelt. Daher erfolgt die Abfrage und Bestätigung der geladenen Menge in kWh nach Ende des Ladevorgangs durch Wallbox Besitzer und Gast."
Uwe Grenzau
24.02.2021 um 17:30
Hört sich gut an. Wie verhält es sich mit Finanzamt, kann ja nicht einfach den Zwischenhändler spielen und der Stromanbieter wird auch nicht mitspielen. Geförderte Boxen im Privatbereich schließen eine gewerbliche Nutzung auch aus.
Eugen
27.02.2021 um 08:01
Im privaten Fall sind Einkünfte nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als EUR 256,00 im Kalenderjahr betragen (sonstige Einkünfte (§ 22 EStG)). Selbst wenn der Nachbar einmal die Woche sein E-Auto voll lädt wird diese Grenze kaum überschritten. Die Einkünfte müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden (aber das muss jeder private Wiederverkauf auf eBay auch). Für den Großteil der geteilten Wallboxen ist eine Gewerbeanmeldung nicht nötig.
Charly
24.02.2021 um 11:02
Interessantes Feature und die Funktion passt ja sogar gut zum Namen. Ich persönlich finde es vor allem interessant im privaten Bereich. Bei Freunden laden wird so einfach und kostentransparent. Müssen nur noch genug Leute mitmachen.
Dirk
24.02.2021 um 16:54
Mit dieser "Lücke" im Eichrecht könnte ich mich niemals abfinden, wer weiss wieviel der private Anbieter da abzockt. Dann lieber eichrechtskonform bei gewerblichen Anbietern 1-2€ pro kw. Da weiss ich was ich habe und er Strom ist auch nicht so dünn wie aus dem Hausnetz, dann komme ich weiter.
Christoph
26.02.2021 um 10:14
Satire, oder?
Markus
24.02.2021 um 15:43
Die Frage ist allerdings dabei, ob und wie sich das Anbieten der Lademöglichkeit mit dem KfW-Förderprogamm verträgt. Hier ist ja eindeutig geregelt, dass die Wallbox im privaten Bereich zu betreiben ist und nicht öffnentlich zugänglich sein darf (sonst gibt es keine Förderung bzw. diese muss zurückgezahlt werden). Nun ist die Wallbox ja immernoch auf meinem nicht öffentlichen Privatgrund, allerdings wird sie öffentlich (oder halb öffentlich da ja nur die &Charge-Community) nutzbar gemacht. Hat da jemand Erfahrungen oder Meinungen dazu? Das könnte ja entweder das Förderprogramm oder die Bereitstellungswilligkeit einschränken.
Eugen
27.02.2021 um 07:41
Das KfW-Förderprogramm verträgt sich mit dem Wallbox Sharing. Die Wallbox bleibt in Privatbesitz und wird auf privatem Grund betrieben. Im Community Fall ist die Wallbox nicht öffentlich zugänglich, wem dem so wäre müsste auch die Ladesäulenverordnung greifen (ad-hoc Bezahlmöglichkeit, etc.), was sie in diesem Fall nicht tut.
Matthias
31.05.2022 um 16:09
Die LSV greift, wenn jeder beliebe Dritte die Box nutzen kann!!
Markus
28.02.2021 um 13:08
Danke für die Antwort, klingt plausibel
Jörg Ellendorff
08.03.2021 um 12:38
wo findet ich nur die Privaten Wallboxen / Karte etc
Sebastian Schaal
08.03.2021 um 13:04
Lieber Herr Ellendorff,wenn Sie in der App auf die Karte in der unteren Icon-Leiste gehen, können Sie über den "Filter"-Button oben rechts das Kriterium "Wallbox Sharing" auswählen.Viele Grüße Sebastian Schaal
manfred
11.08.2023 um 08:25
habe keinen filter!

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