Betrugsmasche bei der BAFA-Förderung für E-Autos?

Beim Kauf von neuen oder jungen gebrauchten Elektroautos gibt es womöglich eine Betrugsmasche beim Umweltbonus. In einem Bericht ist von „unseriösen, teilweise bewusst betrügerischen Händlerangeboten“ die Rede.

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Wie Deutschlands größte Elektroauto-Vermietung Nextmove warnt, würden von einigen unabhängigen Autohändlern vor allem Fahrzeuge wie der Skoda Citigo-e iV, Seat Mii electric oder VW ID.3 dabei entweder als Neufahrzeug oder als EU-Reimport mit Tageszulassung (Zweitzulassung) teurer angeboten als es der „förderfähige Gebrauchtpreis“ zulässt. Dennoch wird von den Händlern mit einer Förderfähigkeit beim BAFA in Höhe von 5.000 Euro geworben.

Laut der Förderrichtlinie sind die Vorgaben für einen förderfähigen Gebrauchtwagen genau festgelegt. So darf bei der Erstzulassung keine BAFA-Förderung beantragt worden sein und es muss der „förderfähige Gebrauchtwagenpreis“ eingehalten werden. „Bei der Berechnung des ‚förderfähigen Gebrauchtwagenpreises‘ sind einige Faktoren zu berücksichtigen – beispielsweise dürfen nur 80 Prozent des Listenpreises inklusive der kompletten Sonderausstattung angesetzt werden, um dem Wertverlust eines gebrauchten Fahrzeugs gerecht zu werden, während bei Neuwagen-Anträgen nur der Preis der Grundausstattung relevant ist“, sagt Nextmove-Geschäftsführer Stefan Moeller. „Durchschaubar sind die Tricks nur dann, wenn man sich mit der sehr komplexen Rechtslage auskennt.“

Bei der Masche selbst, die offenbar schon von Händlern angewendet wurde, gibt es wohl drei Möglichkeiten: Einen Rechnungssplit mit Zweitrechnung über „Sonderkosten für die Fahrzeugbeschaffung“ von bis zu ein Drittel des Kaufpreises, Bar-Anzahlungen für das Fahrzeug, die auf der finalen „BAFA-Rechnung“ nicht ausgewiesen werde oder der Händler übernehme die BAFA-Antragstellung in Eigenregie und lässt das Fahrzeug 6 Monate auf sein Autohaus zu. Er gibt einen entsprechend reduzierten Kaufpreis mit Verweis auf einen „Mietkauf“ an.

Laut Moeller, der sich nach eigenen Angaben vor der Veröffentlichung von Anwälten beraten ließ, werden mit dieser Masche nicht nur der Steuerzahler und die seriösen Autohäuser mit fairen Preisen geschädigt, sondern möglicherweise auch der Käufer: Beantragt ein Kunde die BAFA-Förderung mit falschen Angaben, steht auch er im Verdacht des Subventionsbetrugs – und müsse möglicherweise selbst nachweisen, dass er unschuldig sei, so Nextmove. „Wir raten dazu, vor dem Kaufabschluss gezielt beim Händler nachzufragen, und sich im Zweifelsfall vorab eine Musterrechnung schicken zu lassen“, sagt Moeller.

Aufgefallen ist der Betrugsversuch in einem Fall bei einem ID.3-Käufer, der sich dann an Nextmove wandte. Bei der Antragstellung zum Umweltbonus passten die Daten offenbar nicht.

Volkswagen selbst oder VW-Vertragshändler sind in die Betrugsmasche nicht eingebunden. Gegenüber electrive.net gab ein VW-Sprecher an, dass „es keinerlei Kontaktpunkte zwischen der Volkswagen AG und den berichteten Vorgängen“ gebe.

Der Bundesverband freier KfZ-Händler (BVfK) hat auf eine Anfrage von electrive.net reagiert. „Es scheint hier auch um wettbewerbsrechtliche Aspekte zu gehen“, so ein Sprecher. „Auch hier steht der BVfK für eine strenge und konsequente Anwendung der rechtlichen Vorschriften, denn alles andere führt oft zum unsichtbaren Griff ins Portmonee des korrekt anbietenden Mitbewerbers.“ Nach einer eingehenden juristischen Prüfung will sich der Verband weiter zu der Sache äußern.

Update 03.03.2021: Inzwischen hat sich auch das BAFA auf die Anfrage mit Bitte um Stellungnahme gemeldet. Die Behörde äußert sich dabei nicht direkt zu den von Nextmove geäußerten Vorgängen, sondern beschreibt vielmehr die bisher etablierten Abläufe und Mechanismen bei der Förderung gebrauchter Elektroautos. Aber: „Im elektronischen Antragsportal müssen die Antragssteller explizit die vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben bestätigen“, so das BAFA. „Stellt das BAFA bei der Antragsprüfung fest, dass bei der Antragstellung arglistig getäuscht wurde, wird der Vorgang an die hierfür zuständigen Stellen weitergeleitet.“

Als Nachweis müssen Antragsstellende im Antragsverfahren zur Förderung von Gebrauchtfahrzeugen ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT-Gutachten) und zur Förderung von Neufahrzeugen die Neufahrzeugrechnung den Bruttogesamtfahrzeugpreis einreichen. „Das BAFA akzeptiert keine Nachweise, die nicht ausreichend belastbar sind“, so ein BAFA-Sprecher gegenüber electrive.net. „Dies sind beispielsweise Schwacke-Gutachten, Schreiben von Sachverständigen oder Bestätigungen der Autohäuser, Händler oder Leasinggeber.“

Um eine nationale Doppelförderung zu vermeiden, tauschen das BAFA und das KBA Daten aus, sofern die Antragsstellenden dem zugestimmt haben. Bereits beim Neuwagenkauf geförderte Fahrzeuge sind mit der jeweiligen Fahrzeugidentifikationsnummern (FIN) beim BAFA hinterlegt.
Quelle: Info per E-Mail

10 Kommentare

zu „Betrugsmasche bei der BAFA-Förderung für E-Autos?“
whiterocky
03.03.2021 um 12:19
Ganz einfache Lösung: Die Förderung einstellen und das Geld für die verwenden, die jetzt in der Pandemie vor dem wirtschaftlichem Aus stehen ! Da würde es dann die Richtigen treffen.
eMobilitätsberatung-berlin K.D.Schmitz
03.03.2021 um 12:20
Schon als die Einführung der UWB Förderung für GW angekündigt wurde, war unser Kommentar, "Schizophren". Es häufen sich mittlerweile bei uns die Anfragen von Selbstantragstellern, die den ganz normalen NW Antrag falsch gemacht haben. Die häufigsten Fehler, Antragstellung vor Zulassung. Das Problem der nicht Notwendigkeit der Angabe der EZ. im Antrag ist mittlerweile gelöst, und auch ( laut Stefan Möller) will das BAFA diese Fälle wohlwollend neu prüfen. Zweiter häufiger Fehler, nicht versendete Erklärung der "Wahrheitsgemäßen Angaben", trotz Erinnerung per Mail. Es folgt natürlich der Ablehnungsbescheid. Beide Fehler sind eigentlich nicht nachvollziehbar, werden aber gemacht. Und dann soll ein "Normaler" Käufer einen UWB-Antrag für ein GW hinbekommen.
Simon
04.03.2021 um 08:49
Gebrauchtwagen dürfen ja ohnehin nur gefördert werden, wenn sie bei Erstzulassung nicht gefördert wurden. Damit bleiben ja eigentlich nur noch Fahrzeuge, die auf den Hersteller selbst zugelassen waren und daher bisher nicht Förderberechtigt.Gerade bei den gebraucht Leasing Angeboten hätte ich bei einigen doch Sorge hier in Vorleistung zu gehen. Wie soll ich nachvollziehen ob der Wagen zuvor bereits gefördert wurde oder nicht? Mal abgesehen davon, dass die Leasingraten für BEV und PHEV oftmals trotz der ordentliche Förder-Anzahlung dann gerade mal im normalen Bereich liegen.
Hans
16.11.2021 um 13:45
Was passiert wenn ein Händler ein Auto vor den festgelegten 6 Monate weiter verkauft. Und hat die Prämie beantragt.
siggi
16.12.2021 um 11:15
kann mir bitte jemand sagen ob schon Urteile ergangen sind, wenn Autohändler den Ebonus nicht bei Eauto ausgewiesen hat und daher die BAFA Förderung nicht bezahlt wird.
eMobilitätsberatung-Berlin K.D. Schmitz
18.04.2023 um 18:54
Es wird kein Urteil geben, warum auch. Der Antragsteller muss, sollte, vorher wissen was er wo eintragen muss, und was der VK-Berater leisten muss. Siehe auch meinen Kommentar unten.
J. Ruff
18.04.2023 um 00:05
Ist es rechtens, wenn der Autohändler das e-Fahrzeug selbst anmeldet, den E-Umweltbonus beantragt und nach 6 Monaten das Fahrzeug dann zum Original-Preis verkauft ? D.h. er steicht den Bouns ein dafür dass er das Fahrzeug NICHT dem eigentlichen Zweck der Förderung dienlich nutzt oder verkauft, sondern es aufs Lager stellt. Falls diese Masche legal ist, gibt es hier wohl eine Gesetzes-Lücke, welche schamlos ausgenutzt wird. z.B. "Volkswagen up! e-up! Style Plus 32,2 kWh +Kamera+Tempomat 22.490 € 10km Zugelassenes Lagerfahrzeug - kann gerne besichtigt und zur Probe gefahren werden. Der Umweltbonus kann vom Käufer nicht mehr beantragt werden. Der Halterwechsel ist frühestens am 27.06.2023 möglich." zu finden unter mobile.de
Emobilitätsberatung-berlin K.D.Schmitz
18.04.2023 um 18:51
Ja, wo soll hier das "Vergehen" des Händlers sein. Wenn er einen dummen findet, von denen es leider unglaublich viele gibt, der mehr als NP zahlt, wo ist das Problem. Das größte, häufigste Problem was ich in der mittlerweile mehrjährigen Praxis als Dienstleister, auch BAFA-Anträge, erlebt habe : Die Kunden sind uninformiert, stellen trotzdem Anträge, ohne bei Fragen den VK-Berater vorher schriftlich fest zu nageln, oder halt .... uns zu fragen. Kostenlos.
Robert
18.04.2023 um 13:01
natürlich ist es legal ein Auto als gebrauchtfahrzeug zu verkaufen in der von dir angegebene Anzeige ist doch deutlich zu lesen das für disese Fahrzeug keine förderung mwehr zu bekommen ist also alles in Ordnung wenn er natürlich Neupreis verlangt und es findet sich jemand der das bezahlt kann man nur sagen selber schuld, ich würde mich jedenfalls vorher informieren über den Neupreis und dann rechnen Neupreis - Förderung - 20% Abzug weil gebraucht und dan mein gegenangebot machen was ich bereit bin zu zahlen fertig. es wäre nur illegal wenn das mit dem bonus verschwiegen wird
J.Ruff
18.04.2023 um 22:53
ok also legal aber nicht im Sinne des Erfinders des E-Bonus (mehr e-Fahrzeuge auf die Straße zu bekommen). Die Händler erreichen durch das Vorgehen folgendes: Prämie wird selbst behalten, der Markt für das e-Modell wird künstlich verknappt, da die Autos aufs Lager kommen und über 6 Monate nicht verfügbar sind. Dadurch wird indirekt zusätzlich der Verkaufs-Preis gesteigert. -> Durch dieses Vorgehen profitiert alleine der Hersteller zusammen mit dem Händler (Anfrage beim Händler die 6k€ Bonus doch bitte weiter zu reichen wurde abgelehnt - und natürlich habe ich dann das Fahrzeug auch nicht gekauft).

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