Bundesrat billigt GEIG

Der Bundesrat hat nun das kürzlich vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) gebilligt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden und soll am Tag darauf in Kraft treten.

Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Mitte Februar hatte der Bundestag den überarbeiteten Gesetzestext mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen. Im Vergleich zu der Beschluss-Version vom Mai 2020 wurden einige Passagen verändert.

Die genauen Änderungen haben wir in unserem Artikel im Februar 2021 beschrieben. Experten sahen aber auch die überarbeitete Version als „keinen großen Wurf“ – etwa weil fraglich sei, ob die Vorgaben des GEIG mit dem Markthochlauf der Elektromobilität überhaupt Schritt halten können. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte etwa, dass Ein- oder Zweifamilienhäuser, die „über 80 Prozent aller neu gebauten Wohngebäude ausmachen“, nicht berücksichtigt wurden.

Wie der Bundesrat nun mitteilt, sind auch einige Ausnahmen vorgesehen – etwa wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten. „Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, sind ebenfalls von den Regelungen ausgenommen“, heißt es seitens des Bundesrats. „Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.“
bundesrat.de

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