BaWü: Förderaufruf für E-Hubs in Parkhäusern und -garagen

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Bild: Seat

Das Land Baden-Württemberg veröffentlicht einen Förderaufruf für sogenannte E-Quartiershubs – Parkhäuser mit umfassend ausgebauter Ladeinfrastruktur in Kombination mit Mobilitätsangeboten wie Taxis, Sharing-Fahrzeugen oder Pedelec-Verleihstationen. Geplant ist die Bezuschussung von fünf solcher Hubs.

Das baden-württembergische Verkehrsministerium stellt für die Förderung insgesamt vier Millionen Euro in Aussicht. Die Antragstellung ist bis zum 15. September 2021 möglich, der Förderbeginn ist für Oktober 2021 vorgesehen.

Angesprochen sind vor allem Stadtwerke, Einzelhändler oder Unternehmen mit eigenen Parkhäusern oder -garagen, da diese bereits über entsprechende Flächen verfügen. Es können aber auch neue Parkhäuser errichtet werden. Für die Antragstellung zwingend erforderlich ist eine Kooperation mit der örtlichen Kommune und die Öffnung der Parkflächen gegenüber Anwohnern, Kunden und Unternehmensgästen.

„Es ist unser Ziel, das Verkehrsaufkommen in den Städten zu reduzieren und die noch bestehenden Fahrzeuge zu elektrifizieren. Hierbei spielt die Reduzierung von Parkflächen im Straßenraum und Stadtbild eine wichtige Rolle, gekoppelt an eine Konzentration von Parkflächen mit Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge“, äußert Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann.

Mit den E-Quartiershubs sollen also mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Mehr Ladeinfrastruktur zum Ausbau der E-Mobilität, zugleich aber auch eine Reduzierung der an Straßen parkenden Autos in den Städten. Der hohe Anreiz, in einem E-Quartiershub zu parken, soll dabei dadurch entstehen, dass eine hohe Zahl an Parkflächen mit Ladeinfrastruktur ausgestattet und gleichzeitig Anschlussmobilität in Form von Taxis, Sharing-Fahrzeugen, Pedelec-Verleihstationen etc. sichergestellt ist.

Neben privaten und kommunalen Unternehmen haben auch Kommunen selbst die Möglichkeit, Anträge einzureichen. Speziell für diese Fälle stehen Mittel aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bereit.

„Unser Ziel ist es, dass E-Quartiershubs sich zukünftig flächendeckend in Baden-Württemberg etablieren. Dazu stellen wir für Kommunen Mittel über das LGVFG bereit und über diesen Förderaufruf möchten wir entsprechende Anreize für Unternehmen schaffen. Dadurch ermöglichen wir erste wichtige Pilotvorhaben. Für Unternehmen macht es ökonomisch Sinn, ihre Parkhäuser auch für andere Nutzergruppen freizugeben und so eine höhere Auslastung der Parkflächen zu erreichen“, so Verkehrsminister Hermann.
baden-wuerttemberg.de

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