BMVI veröffentlicht Förderrichtlinie für E-Busse

Das Bundesverkehrsministerium hat die neue „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ vorgestellt. Über die auf der Richtlinie basierenden Förderaufrufe sollen unter anderem Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbusse sowie dafür erforderliche Infrastruktur und Machbarkeitsstudien gefördert werden.

Der Veröffentlichung der Richtlinie vorausgegangen war die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Mit der Förderung will das BMVI gezielt Verkehrsunternehmen erreichen, die Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 beschaffen oder umrüsten wollen. Neben den genannten elektrischen Antrieben werden allerdings auch mit Biomethan betriebene Busse gefördert. Nach derzeitiger Finanzplanung stehen laut dem BMVI bis 2024 insgesamt 1,25 Milliarden Euro zur Verfügung.

Beschaffung und Umrüstung der Fahrzeuge werden mit „80 Prozent der Investitionsmehrkosten zur Dieselreferenz für Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbusse“ gefördert, bei Biogas-Bussen sind es 40 Prozent der Investitionsmehrkosten zur Dieselreferenz. Anders ist es bei der zum Betrieb notwendigen, nicht öffentlichen Infrastruktur: Hier werden die Investitionsvollkosten zu 40 Prozent gefördert.

„Der umweltfreundliche Stadtbus kommt! Wir wollen, dass bis 2030 die Hälfte der Busse im ÖPNV elektrisch fährt“, sagt Bundesverkehrsminister Andreas Schauer. „Auch die Hersteller haben die Notwendigkeit erkannt, saubere Alternativen auf die Straße zu bringen. Wir machen deshalb Nägel mit Köpfen und fördern die konsequente Umstellung auf alternative Antriebe – seit vergangenem Monat schon bei den Nutzfahrzeugen, ab jetzt auch im Personenverkehr.“

Scheuer verweist dabei auf die KsNI-Richtlinie. Bei dieser gab es viel Kritik aus der Umrüst-Branche, da wie berichtet nicht die Kosten für die Umrüstung als Investitionsmehrausgabe anerkannt werden, sondern noch der begutachtete Gebrauchtwert des umzurüstenden Fahrzeugs abgezogen wird – womit sich eine geringere Förderquote ergibt.

Bei den Bussen wird laut dem „Aufruf zur Skizzeneinreichung“ die Umrüstung nur gefördert, „sofern dies günstiger oder kein Modell am Markt verfügbar ist“. Das BMVI achtet hier also vor allem auf die Kosten, nicht auf den ökologischen Nutzen, wenn ein unter hohem Energieeinsatz bereits produziertes Fahrzeug weiter mit einem umweltfreundlichen Antrieb genutzt werden kann. Eine Anrechnung des Gebrauchtfahrzeugs scheint es hier nicht zu geben: „Sind die Mehrausgaben, wie im Fall einer Umrüstung als Ganzes darstellbar, sind diese Ausgaben förderfähig“, heißt es in dem Aufruf. Allerdings sind nur „Ausgaben in direkter Verbindung mit der Umrüstung hin zu einem alternativen Antrieb förderfähig“ – wird etwa im Rahmen der Umrüstung die Karosserie aufgearbeitet und neu versiegelt, dürfte dieser Teil der Ausgaben nicht förderfähig sein.

Egal ob Umrüstung oder die Beschaffung eines Neufahrzeugs: Es können nicht direkt Förderanträge gestellt werden, sondern es müssen zunächst Skizzen eingereicht werden, was gefördert werden soll. Im Anschluss soll eine Priorisierung erfolgen, etwa nach Fahrleistung, Platzkapazität, der theoretischen CO2-Vermeidung, der notwendigen Fördermittel und bei Brennstoffzellen-Bussen auch die lokale Wasserstofferzeugung aus erneuerbaren Energien. In dem Aufruf heißt es, dass „aufgrund des wettbewerblichen Verfahrens maximal 80 Prozent der eingegangenen Skizzen zur Antragseinreichung aufgefordert“ werden.

Eine Einreichung von Skizzen und Anträgen über das easy-Online System ist ab dem 15. September möglich. Skizzen und Anträge können bis zum 5. Oktober 2021 (für Investitionsvorhaben) oder bis zum 30. November 2021 (für Machbarkeitsstudien) eingereicht werden. Bei getrennten Anträgen für Busse und Infrastruktur werden diese gemeinsam betrachtet und priorisiert. Bis wann die geförderten Projekte umgesetzt werden müssen, steht noch nicht fest: „Der Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt“, heißt es seitens des BMVI.

Für die Betriebshöfe kann auch die „Wartungsinfrastruktur“ gefördert werden, „sofern es sich um eindeutig für den Einsatz von Elektro- oder Brennstoffzellenbussen notwendige zusätzliche Investitionen handelt“. Darunter fallen etwa Hochvoltausrüstungen, Wasserstoffsensoren oder auch spezielle Lüftungs- und Beleuchtungssysteme für Werkstätten, in denen an Wasserstoff-Komponenten gearbeitet wird.

Bei der Wartungsinfrastruktur liegt die Förderquote wie bei der Lade- und Betankungsinfrastruktur bei 40 Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Förderquote jedoch um 20 bzw. 10 Prozentpunkte erhöht werden, „sofern das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann“.
bmvi.de (Mitteilung), bmvi.de (Richtlinie als PDF), bmvi.de (Aufruf für Busse und Infrastruktur), bmvi.de (Aufruf für Machbarkeitsstudien)

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