Umweltbonus: Wirtschaftsministerium erwägt wohl längere Haltedauer

Das Bundeswirtschaftsministerium will laut einem Medienbericht die Mindesthaltedauer beim Umweltbonus verlängern. Damit will das Ministerium gegen den Missbrauch der deutschen Elektroauto-Förderung vorgehen.

Das berichtet die „WirtschaftsWoche“ unter Berufung auf einen Sprecher des Ministeriums. „Es ist nicht Sinn der Förderung, dass geförderte Autos nach Ablauf der Mindesthaltedauer regelmäßig ins europäische Ausland weiterverkauft werden und dies zu einem Geschäftsmodell für Händler und Käufer wird“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium der WirtschaftsWoche. „Dieses Problem hat das Bundeswirtschaftsministerium erkannt.“

Derzeit beträgt die Mindesthaltedauer sechs Monate, um die volle Förderung von bis zu 9.570 Euro erhalten zu können. Da die Fahrzeuge dank der Förderung für den Kunden deutlich günstiger sind als im Ausland, werden viele Fahrzeuge nach Ablauf der Mindesthaltedauer ins Ausland exportiert, etwa nach Skandinavien. Die deutschen Käufer machen dank der Förderung dabei einen kleinen Gewinn, der Händler kann den deutschen Import-Gebrauchtwagen in seinem Land günstiger anbieten als offizielle Neuwagen.

In der Zwischenzeit haben sich einige Händler auf diese Lücke spezialisiert und kaufen deutschen Kunden ihre Elektroautos teilweise bereits ab, bevor die Fahrzeuge überhaupt geliefert werden. Vertraglich vereinbart wird eine Nutzungsdauer von sechs Monaten und ein gewisses Kilometer-Kontingent.

Wie viele Fahrzeuge auf diese Art und Weise mit deutscher Förderung bereits günstig ins Ausland weiterverkauft wurden, gab das Ministerium gegenüber der „WiWo“ nicht an. Stefan Bratzel, Automobilwirtschaftsprofessor und Direktor des Center of Automotive Management (CAM) in Bergisch Gladbach, schätzt laut dem Magazin, dass alleine in den ersten neun Monaten des Jahres 2021 rund 30.000 E-Autos ins Ausland gegangen sind.

Die Mindesthaltedauer – im Gespräch ist offenbar eine Verdopplung auf zwölf Monate – soll ab 2023 gelten. Bis dahin plant das Wirtschaftsministerium bekanntlich ohnehin eine Anpassung der Förderung, etwa in Hinblick auf die Förderhöhe oder die Anforderungen an Plug-in-Hybride. „Dabei werden wir auch die Thematik der Mindesthaltedauer in den Blick nehmen“, sagt der Ministeriumssprecher, ohne aber die zwölf Monate zu bestätigen. „Es wird auch eine Verlängerung der Mindesthaltedauer geprüft“.

Wie die „WirtschaftsWoche“ schreibt, gehe das Ministerium davon aus, dass der Wertverlust eines Gebrauchtwagens nach zwölf Monaten deutlich höher ist als nach sechs Monaten. Das soll den Weiterverkauf ins Ausland unattraktiv machen.
wiwo.de

3 Kommentare

zu „Umweltbonus: Wirtschaftsministerium erwägt wohl längere Haltedauer“
Felix Klüsener
16.02.2022 um 22:03
Wenn die Haltedauer auf 12 Monate erhöht wird und die Förderung um 1.000 bis 2.000 Euro gesenkt wird, würde das sicher nicht den Verkauf nach dann 12 Monaten unattraktiv machen. Wenn man mal bei den einschlägigen Plattformen nachschaut, ist der Preis für ein 12 Monate altes Model 3 LR ca. 3.000 bis 5.000 Euro unter dem Neupreis und vor Berücksichtigung des Umweltbonus. Die Fahrzeuge mit 5.000 Euro unter Neupreis sind allerdings bereits mehr als 20.000 km gefahren. Ich denke, dass man dann zwar nicht mehr ein paar Tausender Gewinn einstreichen kann, aber dennoch unterm Strich fast gratis Auto fährt und das ist wohl trotzdem noch attraktiv.Im Übrigen ist es für Deutschland kein großer Verlust, da in den meisten Fällen, außer bei dem eh steuerlich unattraktiven B2B Export, die Umsatzsteuer im Land bleibt und die daraus resultierenden Steuereinnahmen den Umweltbonus übersteigen. Ärgern muss sich höchstens Dänemark, da die Dänen keine Umsatzsteuereinnahmen generieren können.
Emobilitãtsberatung-berlin K.D. Schmitz
16.02.2022 um 23:07
Herr Professor Bratzel schätzt, okay, kann man machen, aber man kann auch beim KBA die Haltedauer, kurz Haltefristen separat, ermitteln lassen. Was bei der ganzen Thematik auch meist nicht erwähnt wird, es gibt bereits eine Mindesthaltedauer von 24 Monate, also 2 Jahren, bei Leasing um vom BAFA die volle Förderung von maximal 6000 € zu bekommen. Das ganze Geschäft kann also nur über die Bar Kauf Quote gehen, und nach allen Erhebungen ist diese weit unter 30% aller Zulassungen in Deutschland. Es bleibt also spannend und die Berichte werden alle 1- 2 Monate aus dem BMWK in die Medien gestreut, vor Ende des ersten Halbjahres wird eh nicht entschieden.
S.H.
17.02.2022 um 11:55
Sinnvoll wäre meiner Meinung nach eine Vereinheitlichung wie beim Leasing auf 24 Monate. Dann würde sich das Geschäftsmodell nicht mehr rechnen und man hätte zudem eine Einheitlichkeit.

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