NRW passt Ladeinfrastruktur-Förderung an

Um die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen weiter auszubauen, hat das Bundesland das Programm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ mit Blick auf aktuelle Förderbedarfe gezielt weiterentwickelt.

Seit dem 1. April 2022 können eine Reihe neuer Förderungen beantragt werden, wie das Landeswirtschaftsministerium mitteilt. Das Förderbudget beträgt insgesamt rund 54 Millionen Euro. Gefördert werden damit unter anderem Netzanschlüsse auf Garagenhöfen, öffentliche und nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur sowie private Ladepunkte, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden.

Für die Garagenhöfe gibt es bis zu 10.000 Euro Zuschuss (oder 40 Prozent der Investitionen), um den Netzanschluss für die Ladeinfrastruktur zu erweitern – damit will das NRW-Wirtschaftsministerium „Lücken im privaten Ladenetz“ schließen, besonders in Gebieten mit Mehrfamilienhäusern und Reihenhausbebauung. Zudem können sich Privatleute und Betriebe auch wieder Wallboxen mit bis zu 1.500 Euro fördern lassen. Voraussetzung für die Förderung ist die gleichzeitige Installation einer neuen Photovoltaikanlage.

„Mit der Kopplung der Wallbox-Förderung an die Installation einer Photovoltaikanlage leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz“, sagt NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). „Seit 2017 haben wir über die entsprechende progres.nrw-Förderlinie mehr als eine Viertel Milliarde Euro für die Elektromobilität zur Verfügung gestellt. Durch die Kopplung mit PV konnten wir so auch indirekt den Ausbau der Photovoltaik beschleunigen.“

Ladepunkte an Stellplätzen für Mieterinnen und Mieter von Wohngebäuden, Eigentumswohnungsanlagen und Beschäftigte werden mit 1.000 Euro je Ladepunkt bezuschusst. Anders als bei den 1.500 Euro für die sonstigen nicht-öffentlichen Normalladepunkte ist an den Wohngebäuden die Installation einer PV-Anlage keine Voraussetzung.

Bei den Schnellladern fördert das Land 250 Euro pro Kilowatt, wenn der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist. Betriebe, die einen nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkt errichten, erhalten 200 Euro pro Kilowatt. Das entspricht bei einer Ladeleistung von 100 Kilowatt maximal 20.000 Euro pro Ladepunkt.

„Auch bei der Schnellladung bauen wir mit maßgeschneiderten Förderangeboten Investitionshemmnisse ab und beschleunigen so den Netzausbau“, so Pinkwart. „Dadurch machen wir die Elektromobilität noch attraktiver, denn E-Fahrzeuge müssen bei Bedarf schnell aufgeladen und fahrbereit sein.“
wirtschaft.nrw

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