Masterplan Ladeinfrastruktur: BMDV legt Zuständigkeiten und Zeitpläne fest

Bild: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf für den neuen „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ vorgelegt – als „Fahrplan für den Ladeinfrastruktur-Ausbau in Deutschland“. Welche Linien und Haltestellen – und vor allem welche Zeitpläne – das BMDV in dem Masterplan vorsieht, zeigt die Analyse.

In der Mitteilung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur heißt es, der federführend vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erarbeitete Entwurf definiere die Zuständigkeiten und die Zeitpläne für einzelne Maßnahmen. Der Entwurf werde nun an Akteure wie Länder, Kommunen, Verbände und Unternehmen übermittelt, „um mit ihnen die verschiedenen Maßnahmen zu erörtern“.

„Für uns ist der Masterplan Ladeinfrastruktur II ein Schlüsselelement für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität“, sagt Bundesverkehrsminister Volker Wissing. „Damit schaffen wir es, dass die Menschen das E-Auto genauso gut laden, wie sie bislang tanken können. Der Masterplan macht also deutlich mehr Tempo beim Ausbau von Ladeinfrastruktur.“

Der Masterplan, der laut Wissing „den Takt für die Aktivitäten der Bundesregierung“ vorgeben soll, sei eine „zukunftsweisende Grundlage, damit der beschleunigte Ladeinfrastrukturaufbau für Pkw und Lkw gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Industrie gelingt“. Kern des Masterplans ist also das Tempo – und wie auch in dem Referenten-Entwurf aus dem März, über den wir berichtet hatten, soll es im weiterentwickelten Regierungs-Entwurf „mit Hochdruck“ um die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Integration der Ladeinfrastruktur ins Stromnetz, die Digitalisierung des Ladeerlebnisses und viele weitere Herausforderungen gehen.

Aus 74 werden noch 62 Maßnahmen

Aus den vormals 74 Maßnahmen des Referenten-Entwurfs sind über die Monate noch 62 übrig geblieben. Neu ist vor allem, dass in der Tabelle der Maßnahmen die Spalte mit der Frist nun durchgängig ausgefüllt ist. Dabei sind nur wenige Maßnahmen noch für das laufende Q3/2022 terminiert, etwa der Start des digitalen Schulungsinstruments „LadeLernTOOL“. Auch die Maßnahme 15 „Förderung von PV-Anlage, Speicher und Wallbox“ ist für das dritte Quartal angesetzt. Allerdings soll nicht die Förderung bis Ende September starten, sondern bis dahin wollen BMDV und das BMWK von Robert Habeck prüfen, „ob und wie die Nutzung selbst erzeugten Stroms für das eigene Elektrofahrzeug bzw. die eigene Elektrofahrzeug-Flotte erleichtert werden kann“. Die beiden Ministerien haben derzeit noch einige andere Punkte rund um die Elektromobilität zu klären – die kombinierte Förderung von PV-Anlage, Zwischenspeicher und einer „steuerbaren und idealerweise bidirektionalen Wallbox“ wird hier ein weiterer Punkt.

Einige andere Maßnahmen, etwa das Monitoring-Konzept (wiederum in Abstimmung des BMDV und BMWK sowie der Nationalen Leitstelle, die aber dem BMDV unterstellt ist), die Nutzung anonymisierter Maut-Daten für Bedarfsermittlung Lkw-Ladeinfrastruktur oder die Ausschreibung von Ladeinfrastruktur auf Rastanlagen für den bis 2025 prognostizierten Bedarf sollen bis Ende 2022 geregelt werden. Dann soll auch das Konzept für das initiale E-Lkw-Ladenetz stehen.

2023 wird ein wichtiges Jahr

Geht es nach dem Entwurf des Masterplans, wird 2023 das wohl wichtigste Jahr für den Ladeinfrastrukturausbau – zumindest, was die Regulierung hierfür angeht. Auf Grundlage der Bewertung der bisherigen Förderprogramme erstellt das BMDV bis Anfang 2023 ein Konzept für die „effiziente, zielgenaue und schnelle finanzielle Unterstützung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur“. Bis zum ersten Quartal des kommenden Jahres will sich das BMDV auch für einen Austausch mit anderen EU-Staaten einsetzen, Ziel ist ein „abgestimmter und ambitionierter Fahrplan“ für den Ladeinfrastrukturaufbau insbesondere bei E-Lkw und E-Fernbussen. Bis Mitte 2023 soll das „StandortTOOL 2.0“ als zentrales Planungsinstrument entwickelt sein. Die erweiterte Version des aktuellen StandortTOOLs soll unter anderem die installierte Ladeleistung, vorhandene und erwartete Fahrzeuge sowie Zielprognosen des Bedarfs grafisch abbilden.

Die Regierung erwägt auch eine weitere Anpassung der Ladesäulenverordnung (LSV): Bis zum Q2/2023 prüft das BMWK, „wie eine größtmögliche Transparenz über die öffentlich zugänglichen Ladepunkte bzw. Ladestellen für Pkw und Nutzfahrzeuge (Ladesäulenregister der BNetzA) erreicht werden kann und ob hierfür ggf. eine Anpassung der Ladesäulenverordnung (LSV) erforderlich ist“. Zudem soll die Meldepflicht privater Ladepunkte auf Niederspannungsebene beim Netzbetreiber um eine regulative Grundlage ergänzt werden, damit die Zahl der privaten Ladepunkte quartalsweise an die Bundesnetzagentur gemeldet wird. Bis zum Q2/2023 soll auch die Regelung stehen, wonach die Ladepunktbetreiber (CPO) die Echtzeit-Daten zur Belegung und Verfügbarkeit „diskriminierungsfrei und kostenfrei“ für die Navigationssysteme in den Fahrzeugen zur Verfügung stellen.

Ebenfalls noch im zweiten Quartal des kommenden Jahres soll die Autobahn GmbH die Planungs- und Freigabeprozesse für Ladeinfrastruktur auf ihren Flächen vereinheitlichen. Zudem soll dann die Konzessionsabgabe für den Verkauf von Ladestrom auf Bundesautobahnen neu geregelt werden, um eine Vergleichbarkeit mit herkömmlichen Kraftstoffen herzustellen. Auch die „Roadmap Digitalisierung des Gesamtsystems Ladeinfrastruktur“ soll im Q2 stehen – beteiligt sind hier das BMDV, die Leitstelle und das BMWK. Auch Maßnahmen zur Cybersicherheit sollen bis dahin geprüft sein, hier ist zusätzlich noch das Bundesinnenministerium beteiligt.

Bis zum Q3/2023 sollen dann kommunale Masterpläne „für einen zügigen und koordinierten Ladeinfrastruktur-Aufbau vor Ort“ erstellt werden. Bis dahin will die Leitstelle gemeinsam mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern ein digitales „ProzessTOOL“ entwickeln, in dem die „maßgeblichen kommunalen Verfahren, Handlungsoptionen und rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Errichtung von Ladeinfrastruktur, einschließlich des Genehmigungsprozesses und der diskriminierungsfreien Vergabe, transparent dargestellt werden“.

Ebenfalls für das Q3/2023 terminiert sind ein vereinheitlichtes, digitales Antragsverfahren für Netzanschlüsse, auch die technischen Anschlussbedingungen sollen bis Q3/2023 vereinheitlicht werden.

Bei den E-Lkw soll es ebenfalls 2023 vorangehen. Das oben erwähnte Konzept für das initiale Ladenetz soll im Laufe des Jahres konkretisiert werden: Im ersten Quartal wollen sich BMDV und BMWK bei den geeigneten Finanzierungs- und Fördermaßnahmen einigen. Bis zum zweiten Quartal sollen „Muster-Layouts für Anordnung an Ladeinfrastruktur-Standorten für Lkw“ entworfen werden, bis Ende 2023 sollen die „Standardisierung Lkw-Laden“ und „Einheitliche Bezahlsysteme für E-Lkw“ stehen, damit im Q4/2023 die Ausschreibung für das E-Lkw-Ladenetz veröffentlicht werden kann.

Nur ein Punkt soll übrigens „sofort nach Beschluss des MP II“ (Anm. d. Red.: Masterplan 2) umgesetzt werden, die „Maßnahme 1“: „Die Bundesregierung gründet eine ‚interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur‘ (ISLa), um die Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans sicherzustellen. Die umsetzenden Akteure aus der Privatwirtschaft sowie von Ländern und Kommunen sollen hierbei eng eingebunden werden.“
nationale-leitstelle.de, bmvi.de (Entwurf als PDF)

5 Kommentare

zu „Masterplan Ladeinfrastruktur: BMDV legt Zuständigkeiten und Zeitpläne fest“
Sebastian
11.07.2022 um 18:01
2023 wird wirklich interessant, vermutlich DAS Schlüsseljahr ever für Deutschland und seinem Strommarkt. Dank 20 Jahren komplettes falsch machen haben wir uns selber in die Abhängigkeitsecke gedrängt, aus der wir so schnell raus kommen werden. Beim Öl sieht man aktuell Erleichterung, kein Wunder, weil Öl aus aller Welt kommt. Beim Strom haben wir ins Knie geschossen. Einerseits beim Gas auf mehr oder minder einen einzigen Lieferanten vertraut und viel zu viele Gasanlagen dienen der Stromproduktion. Aus völliger Verzweiflung werfen wir nun die Braunkohle an um über den Winter zu kommen. Da kein Gas vorhanden sein wird, werden die Leute vermehrt mit Strom das Haus/die Wohnung heizen müssen... wie das gehen soll, wird ein interessantes Spektakel werden. Aber hey, nach Masterplan Nr. 2 kommt eben 3, dann 4
Sebastian
12.07.2022 um 12:48
Korrektur:.... so schnell nicht raus kommen....
sig
13.07.2022 um 11:32
CEE Steckdose und Zweitarifsignal. günstigste und wirksamste Infrastrukturmaßnahme wird wieder mal vergessen...
Sebastian
13.07.2022 um 12:42
Steckdosen im öffentlichen Raum? Das kannste beim Arbeitgeber machen, der einen eigenen Hof besitzt, bei dem die Hilde aus der Buchhaltung einen Blick drauf hat. . 1. laden beim Arbeitgeber über AC 2. laden beim Einkaufen am HPC 3. laden unterwegs der Autobahnendann haben wir geschafft. EnBW ist aktuell der einzigste der das vollumfänglich kapiert hat.
Dieter Schleenstein
10.09.2022 um 16:54
Es ist doch mit dem Laden gar nicht so schwer, es muss da möglich sein, wo man parkt. Nehmen wir Schwerin, eine Landeshauptstadt. 1 HPC-Ladepunkt, meistens defekt, wenn nicht, belegt. Der nächstgelegene ist übrigens in Wittenburg, ca. 25 km entfernt. AC-Ladepunkte kann man i. d. R. in 10-15 min zu Fuß erreichen. Also abends anschließen, nach Hause, nach 3,5 h wieder hin, Stecker raus, wieder rein, nach Hause. Nach weiteren 3 h ist der Akku voll, wieder hin, Auto holen, dann kann man sich hoffentlich ausschlafen. Geht es noch?

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