BMDV fördert E-Autos bei Firmen, Verbänden und Vereinen

Das Bundesverkehrsministerium unterstützt Unternehmen, Verbände und Vereine bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten mit einem nun gestarteten neuen Förderaufruf für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.

Gefördert werden die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen, mit bis zu 50 Prozent (inkl. KMU-Bonus). Zusätzlich wird die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist, gefördert. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Förderfähig sind Pkw und Leichtfahrzeuge – also offiziell Fahrzeuge der Klasse M1 sowie L2e, L5e, L6e und L7e. Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro (bei vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen, ansonsten 17.850 Euro bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen) und bis zu 1 Millionen Euro (netto) pro Unternehmen, Verband oder Verein (bzw. 1,19 Millionen Euro bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen).

Die Förderquote liegt bei 40 Prozent der Investitionsmehrkosten, 60 Prozent der Mehrkosten sowie den restlichen Anteil der Fahrzeugkosten müssen die Antragsteller in Eigenleistung erbringen. Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von zehn Prozent zur Förderquote gewährt werden, „sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann“, wie der Projektträger Jülich erläutert. Für die Gewährung des KMU-Bonus ist dem Antrag eine KMU-Erklärung beizufügen – wird der Bonus bewilligt, steigt die Förderquote auf 50 Prozent.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder mit öffentlicher Beteiligung, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen sowie Zweckverbände. Bei letztgenannten gibt es aber eine Einschränkung: Zweckverbände sind antragsberechtigt, sofern sich deren Kapital aus Anlagen von Gebietskörperschaften und Unternehmen und/ oder Privatpersonen zusammensetzt.

Anträge können bis zum 20. April 2023 eingereicht werden. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro bereit. Dabei werden die Mittel aber nicht nach dem „Windhund“-Prinzip vergeben, sondern nach Ende der Antragsfrist nach einer speziellen Priorisierung. Wie im Förderaufruf (unten als PDF verlinkt) geregelt ist, müssen als erster Punkt die Fördervoraussetzungen erfüllt werden (z.B. die Bestätigung, dass der Betrieb der geförderten Fahrzeuge zu 100 % mit erneuerbarer Energie erfolgt), dann fließt die „Erhöhung des Elektrifizierungsgrades der Flotte“ als zweites Kriterium mit ein und zuletzt werden alle Anträge nach der Höhe der Anzahl der beantragten Fahrzeuge – von höchster bis hin zur geringsten Anzahl – eingestuft.

Am Montag, den 27. März 2023 um 13 Uhr veranstaltet der PtJ für Interessenten ein Online-Seminar zu dem Förderaufruf.

„Beim Hochlauf der Elektromobilität machen wir große Fortschritte. Schon heute sind mehr als eine Million reine E-Autos auf der Straße“, sagt Verkehrsminister Volker Wissing. „Wir wollen das Tempo hochhalten und unterstützen gezielt Unternehmen, Vereine und Kommunen, die ihre Flotten elektrifizieren. Mit unserer Förderung machen wir E-Autos erschwinglicher, dazu finanzieren wir auch die benötigte Ladeinfrastruktur und senken so die Einstiegshürden.“

Am 21. April wird es einen gesonderten Förderaufruf für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft geben.
now-gmbh.de (Mitteilung), ptj.de (Details + Seminar-Anmeldung), ptj.de (Förderaufruf als PDF)

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