In Österreich darf jetzt nach kWh abgerechnet werden

Seit Anfang des Monats gelten in Österreich neue Eichvorschriften für Elektroauto-Ladestationen. Demnach darf, wenn die Säulen die Anforderungen erfüllen, auch nach Kilowattstunden und nicht nur nach Zeit an der Ladestation abgerechnet werden.

Mitte Mai hatte die Regierung die Verordnung „Eichvorschriften für elektrische Tarifgeräte zur Messung von elektrischer Energie in Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ veröffentlicht, die nun in Kraft getreten ist. Damit wurde in der Alpenrepublik die rechtliche Grundlage für das Abrechnen nach kWh geschaffen.

Laut der „Übergangs- und Schlussbestimmungen“ der neuen Verordnung dürfen ab dem 1. Januar 2026 „nur noch Ladestationen erst-, neu- oder nachgeeicht werden, die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen“. Zudem bedürfen „Ladetarifgeräte der besonderen Zulassung“ und müssen eine lokale Anzeige oder Fernanzeige haben, auf der der Verbrauch abgelesen werden kann. Darüber hinaus müsse ein „dauerhafter Nachweis“ nach der Transaktion zur Verfügung stehen, beispielsweise in der App oder in Form einer Rechnung.

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) weist zudem darauf hin, dass es sich bei Ladestationen in der Regel um ortsfeste Einrichtungen handelt. Aber, „um die flexible Verwendung von Ladepunkten nicht einzuschränken und auch mobile Einrichtungen wie z.B. auf Fahrzeugen, Anhängern oder in Containern zu erfassen, werden Ladepunkte nicht als ortsfest definiert“.

„Die neue Verordnung ist ein bedeutsamer Schritt hin zu einer transparenten und gerechten Preisgestaltung für alle“, sagt Andreas Reinhardt, Vorsitzender beim Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ). „Bedauerlich ist allerdings, dass die Verordnung keine praktikable Lösung für die bestehende Ladeinfrastruktur festlegt hat. Es liegt nun an den Unternehmen, Wege zu finden, um dem Wunsch der Konsument:innen nach einer Verrechnung nach kWh nachzukommen“, so Reinhardt.

Nach Angaben des BEÖ gibt es in Österreich rund 20.000 öffentliche Lademöglichkeiten. Der überwiegende Teil der Ladestationsbetreiber setzt aufgrund der bisherigen Rechtslage auf die Verrechnung nach Zeit. Der Verband fordert sei Jahren eine Abrechnung nach Kilowattstunden, um E-Auto-Fahrer mit langsam ladenden Fahrzeugen nicht zu benachteiligen.
beoe.at (Verordnung als PDF), wko.at, ots.at

1 Kommentar

zu „In Österreich darf jetzt nach kWh abgerechnet werden“
Manfred Stummer
06.06.2023 um 11:11
Na ja, der Druck zur Abrechnung nach Strommenge kam sicher nicht vom Verband (einphasiges Laden und 3 Phasen Strombereitstellung verrechnen hat den BEÖ sicher nicht gestört), sondern viel mehr von den abgezockten E-Mobilisten. Das die Rahmenbedingungen erst jetzt, nach 6 Jahren (für mich) geändert werden ist eher ein Skandal. Ebenso das die Möglichkeit einer zeitbasierten Abrechnung weiterhin möglich bleibt. Nur zur Verdeutlichung, 10 Liter Diesel/Benzin kommt aus der Zapfsäule und 30 Liter werden an der Kasse verrechnet. Würde niemand ernsthaft bezahlen!

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