Abschleppen von Verbrennern ist verhältnismäßig

Dass auf Elektroauto-Ladeplätzen abgestellte Verbrenner-Autos abgeschleppt werden können, ist bekannt (oder besser: sollte bekannt sein). Das Oberverwaltungsgericht Münster hat kürzlich geurteilt, dass das Abschleppen auch dann verhältnismäßig ist, wenn vor Ort weitere E-Auto-Stellplätze mit Lademöglichkeit frei sind.
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2 Kommentare

zu „Abschleppen von Verbrennern ist verhältnismäßig“
Darwin004
16.06.2023 um 09:31
Richtig so, wir stellen uns mit den E-Autos ja schliesslich auch nicht an die Zapfsäule und blockieren diese.
Patrick
19.06.2023 um 10:28
Ich hoffe das gilt dann für alle Autos, also auch für E-Autos, die nicht angeschlossen sind.

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