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„Umsetzung der E-Mobilität im Verwaltungsbestand“ – Ralf Michels vom VDIV

Den Auftakt vor rund 400 online zugeschalteten Gästen bei unserer Online-Konferenz macht Ralf Michels, Präsidiumsmitglied des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV). Michels liefert eine kritische Bestandsaufnahme seiner Verbandsmitglieder, wie es um die Ladeinfrastruktur in den Wohngebäuden steht.

Wo stehen wir nun eigentlich? Kurz gesagt: Wir sind in Deutschland nicht so weit, wie man sein könnte! Es gibt in Deutschland 42,8 Millionen Wohnungen, davon rund zehn Millionen Eigentumswohnungen, wie Michels vorträgt. Sein Tipp aus der Praxis (und wo es oft schon hakt): „Beim Aufbau von Ladeinfrastruktur ist eine gute Planung entscheidend“, so der VDIV-Präsident.

Zwar hat sich mit dem WEMoG und der WEG-Reform die rechtliche Lage etwas verbessert, wenn ein Eigentümer oder Mieter eine eigene Wallbox installieren will. Doch in der Regel kommt eine Eigentümerversammlung nur einmal im Jahr zusammen – gibt es dann keine Beschlusslage, kann die Installation eines Ladepunkts schnell zwei Jahre dauern. Daher rät Michels, früh mögliche Fragen zu klären, etwa wie viele Ladepunkte installiert werden sollen, ob der Strom über einen eigenen Zähler abgerechnet wird oder ob es doch eine größere Anlage wird, die von einem Drittunternehmen betrieben wird? „Bei größeren Projekten, für die insbesondere auch die weitere Skalierbarkeit wichtig ist, sollten Sie früh Experten hinzuziehen“, sagt der Immobilienverwalter. „Auch der bürokratische Aufwand darf nicht unterschätzt werden, denn es gibt in diesem Bereich keine offenen Beschlüsse. Wenn die Eigentümerversammlung grünes Licht gibt, muss bereits feststehen, wer zu welchen Kosten die Baumaßnahme durchführt.“

Und genau da hakt es oft, wenn eine Grundinstallation mit Lastmanagement und Abrechnung angeschafft werden soll, die später um weitere Ladepunkte erweitert werden kann. „Das Problem sind die Kosten. Wenn drei Viertel der WEG nicht zustimmen, müssen sie auch nicht zahlen – sondern nur die Gruppe, die die Ladeinfrastruktur nutzen will. Wenn aber gefragt wird, wie viel es kosten wird, ist es wichtig zu wissen, auf wie viele Parteien sich die Gesamtkosten verteilen. Mit der Spanne zwischen 3.000 bis 12.000 Euro kann keiner etwas anfangen“, berichtet Michels. Daher plädiert der VDIV für eine erneute Förderung: „Wir möchten ein neues Förderprogramm für Wohneigentümergemeinschaften, damit nicht einzelne die Maßnahme vorfinanzieren müssen.“

1 Kommentar

zu „„Umsetzung der E-Mobilität im Verwaltungsbestand“ – Ralf Michels vom VDIV“
Matias Strobel Strobelk Immobilienverwaltungs GmbH Ulm
16.10.2023 um 11:30
Guten Tag , endlich eine Klare Ansage von höchster Stelle. nachdem dei Politik nur Stuss erzählt, Erwartungshaltungen erzeugt und die Machbarkeit im Bestand einfach nicht gegeben ist. Die geforderten Machbarkeitsstudien kosten nur und zeigen auf: es geht nur mit Lastmanagement und immens grossen Vorleistung die in der Umsetzung mit dem WEMoG abrechnungstechnisch. nicht in Griff zu bekommen sind. Unser Lösungsvorschlag: Contracting. Was wiederum die Schwierigkeiten in sich birgt, dass dann der Nutzer mit seiner ARAL- oder TESLACard Ärger macht.

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